Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz (NaCl) für die Autobahn GmbH des Bundes in 9 Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-10064
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.autobahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.autobahn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Tausalz (NaCl) für die Autobahn GmbH des Bundes in 9 Losen
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Nord
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Nordwest
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL West
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Südwest
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Südbayern
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Westfalen
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Ost, AS Dresden
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Ost, AS Erfurt
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
NL Ost, AS Magdeburg
Der Auftrag umfasst die Lieferung von tauenden Streustoffen (Tausalz) für die Autobahn GmbH des Bundes für die Winterperiode 2023/2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
zu 2.1
Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis
Vorlage eines Handelsregisterauszugs oder alternativen Nachweises pro Wirtschaftsteilnehmer (auch von genannten einfachen Unterauftragnehmern,
qualifizierten Unterauftragnehmern und den einzelnen Mitgliedern einer Bewerber-
/Bietergemeinschaft)
- Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem das Unternehmen niedergelassen ist. Ist ein Unternehmen nach dem Recht des Staates, in dem es niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat es darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
- Alternativer Nachweis: Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
- Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder
Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
Vorlage eines Handelsregisterauszuges oder eines alternativen Nachweises, der zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate ist.
zu 3.1
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters, dass eine entsprechende
Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
zu 3.2
Erklärung zu den Mindestumsätzen
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters (im Falle der Eignungsleihe des
hierfür benannten anderen Unternehmens), dass seine Umsatzerlöse der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020, 2021, 2022) pro Geschäftsjahr mindestens aber das anderthalbfache der Angebotgesamtpreises betragen. (Formblatt F3.2).
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen
zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen
Unternehmen vorzulegen.
zu 3.1
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR pauschal je
Schadensfall einfach maximiert pro Jahr
- Für Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall, einfach
maximiert pro Jahr
zu 3.2
Angabe der Umsatzerlöse der letzten drei Geschäftsjahrein EUR netto pro Geschäftsjahr. Der Mindestumsatz muss mindestens das anderthalbfache des
Angebotsgesamtpreises betragen.
zu 4.2
Liste der Referenzen des Bewerbers/Bieters der letzten 3 Jahre (ab 2020), die Erfahrungen bei vergleichbaren Projekten in den Bereichen
- Lieferung / Logistik; - öffentlicher Auftraggeber belegen.
Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F4.2):
- Auftraggeber (AG), mit Kontaktstelle des AG
- Projektauftrag (inhaltlich aussagekräftige Kurzbeschreibung. Der Bewerber/Bieter hat den Bezug zur ausgeschriebenen Leistung nachvollziehbar zu belegen)
- Leistungszeitraum
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmen
zurückgegriffen wird (Eignungsleihe), ist der geforderte Nachweis von dem anderen
Unternehmen vorzulegen.
Es sind mindestens 2 Referenzprojekte je Bereich nachzuweisen, die die geforderten
Erfahrungen abdecken.
Dabei ist mindestens der Nachweis einer Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber nachzuweisen.
Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de /gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.3 angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach §97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hier von vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe
des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift: Heidestraße 15
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30640960
Fax: +49 30403680811
Internet-Adresse: https://www.autobahn.de