Ex-post-Transparenzbekanntmachung Vertrag gem. § 130a iVm 130c SGB V (Moroctocog alfa_Nonacog alfa)_Pfizer Pharma_KL Referenznummer der Bekanntmachung: 230905_Ex-post_Moroctocog alfa_Nonacog alfa_KL

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Postanschrift: Brandenburger Str. 72
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arzneimittelversorgung
E-Mail:
Telefon: +49 800265080-40198
Fax: +49 800265080-25353
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aok.de/gp/apotheker-pharmazeutisches-personal/arzneimittelrabattvertraege/arzneimittelrabattvertraege-worum-geht-es
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ex-post-Transparenzbekanntmachung Vertrag gem. § 130a iVm 130c SGB V (Moroctocog alfa_Nonacog alfa)_Pfizer Pharma_KL

Referenznummer der Bekanntmachung: 230905_Ex-post_Moroctocog alfa_Nonacog alfa_KL
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33600000 Arzneimittel
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die AOK Nordost hat mit der Pfizer Pharma GmbH zu deren Arzneimitteln REFACTO (Moroctocog alfa) und BENEFIX (Nonacog alfa) einen Rabattvertrag, gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Vernehmen mit 130c Abs. 1 SGB V, abgeschlossen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33600000 Arzneimittel
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE4 Brandenburg
NUTS-Code: DE3 Berlin
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die AOK Nordost hat mit der Pfizer Pharma GmbH zu deren Arzneimitteln REFACTO (Moroctocog alfa) und BENEFIX (Nonacog alfa) einen Rabattvertrag, gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Vernehmen mit 130c Abs. 1 SGB V, abgeschlossen.

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Da hierfür kein Formular zur Verfügung steht, wird behelfsweise dieses Formular "Bekanntmachung vergebene Aufträge" verwandt. Die AOK Nordost geht davon aus, dass der Vertragsschluss, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags gemäß § 130c SGB V ist, dass für die betreffenden Arzneimittel bereits eine gültige Vereinbarung nach § 130b SGB V existiert. Der Hersteller der patentgeschützten Arzneimittel verfügt zudem über ein Alleinstellungsmerkmal. Der Vertrag entfalten keine Lenkungswirkung zugunsten der vertragsgegenständlichen Arzneimittel. Es wird keine Exklusivität gewährt. Der Vertrag wurde mit der Pfizer Pharma GmbH, Linkstr. 10, in 10785 Berlin, geschlossen. Mit Bekanntmachung dieser Veröffentlichung endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach 30 Kalendertagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Erläuterung:

Die AOK Nordost hat mit der Pfizer Pharma GmbH zu deren Arzneimitteln REFACTO (Moroctocog alfa) und BENEFIX (Nonacog alfa) einen Rabattvertrag, gemäß § 130a Abs. 8 SGB V im Vernehmen mit 130c Abs. 1 SGB V, abgeschlossen.

Es handelt sich bei dieser Bekanntmachung um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Da hierfür kein Formular zur Verfügung steht, wird behelfsweise dieses Formular "Bekanntmachung vergebene Aufträge" verwandt. Die AOK Nordost geht davon aus, dass der Vertragsschluss, ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrags gemäß § 130c SGB V ist, dass für die betreffenden Arzneimittel bereits eine gültige Vereinbarung nach § 130b SGB V existiert. Der Hersteller der patentgeschützten Arzneimittel verfügt zudem über ein Alleinstellungsmerkmal. Der Vertrag entfalten keine Lenkungswirkung zugunsten der vertragsgegenständlichen Arzneimittel. Es wird keine Exklusivität gewährt. Der Vertrag wurde mit der Pfizer Pharma GmbH, Linkstr. 10, in 10785 Berlin, geschlossen. Mit Bekanntmachung dieser Veröffentlichung endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach 30 Kalendertagen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
15/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Pfizer Pharma GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Achtung: Es handelt sich hierbei nicht um die Bekanntmachung eines bereits vergebenen Auftrags im eigentlichen Sinne, sondern um eine Bekanntmachung gemäß § 135 Abs. 2 S. 2 GWB. Mit Bekanntmachung dieser Veröffentlichung endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach 30 Kalendertagen.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6M62YT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und oben Ziff. VI.3)
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Für den Fall, dass ein Vergabenachprüfungsverfahren eingeleitet wird (s.o. Ziffer VI.3. der eigentlichen Auftragsbekanntmachung), sind u.a. die folgenden Bestimmungen zu beachten:

"§ 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

1) gegen § 134 verstoßen hat oder

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. (...)

§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:

(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeignetenMaßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zuverhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (...)."

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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