Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-39

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR
Postanschrift: Carl-Borgward-Str. 12
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56566
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2631/803482
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfall-nr.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E25576813
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E25576813
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Grünabfällen für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-39
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Transport und Verwertung von Grünabfall für die Abfallwirtschaft Landkreis Neuwied AöR ab dem 01.01.2024 in

2 Losen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung:

Los 1: Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen;

Los 2: Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Transport und Verwertung von Grünabfall von den Umladestationen

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Hauptort der Ausführung:

Die Grünabfälle an den Umladestationen des Auftraggebers in Linkenbach, Neuwied und Linz zu übernehmen.

Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 5.500 Mg/a an Grünabfällen aus der Anlieferung an den

Umladestationen des Landkreises Neuwied in Linkenbach, Neuwied und Linz, Übernahme an den

Umladestationen, die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der

Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beräumung, Transport und Verwertung von Grünabfall von den Astsammelplätzen

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
90514000 Recycling von Siedlungsabfällen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Hauptort der Ausführung:

Die Grünabfälle sind an den Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied zu übernehmen.

Die Durchführung der Verwertungsleistung ist örtlich nicht beschränkt.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beräumung, Transport und Verwertung von ca. 3.500 bis 6.000 Mg/a an Grünabfällen von den

Astsammelplätzen im Kreisgebiet des Landkreises Neuwied, die Durchführung der Verwertungsleistung ist

örtlich nicht beschränkt

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 6 Monate, die Wahrnehmung der

Option ist dem Auftragnehmer jeweils bis 4 Monate vor Ende des Leistungszeitraumes mitzuteilen

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Eigenerklärungen des Bieters:

- zu zwingenden Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB, nach Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG),

Mindestlohngesetz (MiLoG) und Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG),

- zu fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB,

- die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt

zu haben,

- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen zu haben,

- während der Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der angebotenen Leistungen zu

verfügen,

- die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen zu erfüllen,

- zum Leistungsbeginn eine Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit den in den Besonderen

Vertragsbedingungen genannten Deckungssummen vorzuhalten,

- nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgegeben zu haben,

— Angaben zur Rechtsform des Bieters,

— aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate).

Auf Verlangen sind folgende Nachweise zum Nichtbestehen von Ausschlussgründen vorzulegen:

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben (nicht älter als 12

Monate; die Pflicht zur Vorlage gilt nicht, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise

nicht erteilt, was vom Bieter ebenfalls zu belegen ist),

— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen

Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind - nicht älter als 12

Monate),

— aktueller, d. h. bei Vorlage noch gültiger Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

Allgemein gilt für die Vorlage von der unter III.1.1), III.1.2) und III.1.3) geforderten Unterlagen:

— Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle

liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von

vornherein vollständige Unterlagen einzureichen.

— Die Bieter haben mit dem Angebot anzugeben, für welche Leistungsteile der Einsatz von

Unterauftragnehmern beabsichtigt ist. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die in die engere

Wahl kommen, die verbindliche, schriftliche Erklärung von ggf. vorgesehenen Unterauftragnehmern einzuholen,

dass diese für den Fall des Zuschlags die vorgesehene Leistung erbringen werden, die Eigenerklärungen der

Unterauftragnehmer zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,

SchwarzArbG und § 124 GWB sowie die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer

zu fordern, soweit es den Leistungsteil betrifft, der durch den Unterauftragnehmer erbracht werden soll.

— Für die in einem zertifizierten Präqualifizierungsverzeichnis gem. § 48 Abs. 8 VgV (z. B. Amtliches

Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)) enthaltenen und geprüften Nachweise wird

nach Angabe der Zertifikatsnummer und des Zugangscodes auch die Eintragung des Bieters in das

Präqualifizierungsverzeichnis akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die unter III.1.3) genannten

Mindeststandards.

— Interessenten aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und

Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich

anerkannte Übersetzung beifügen.

— Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate)

sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG,

SchwarzArbG und § 124 GWB (hier unter III.1.1)) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im

Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie dessen Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen

Leistungen und über die Bilanzsumme, jeweils in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,

— Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung in beliebiger Höhe,

— Im Falle der Eignungsleihe für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit haben der Bieter/

Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend

dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind vorzulegen:

— Auflistung von repräsentativen Referenzaufträgen der letzten drei Jahre für mit den angebotenen Leistungen vergleichbare Leistungen in Bezug auf die Entsorgung / Verwertung von Grünabfällen, mit Benennung von durchgeführter Dienstleistung, Durchführungszeitraum der Dienstleistung, Bezeichnung des Auftraggebers (auf Verlangen: Ansprechpartner inkl. dessen Telefonnummer) und Leistungsumfang.

— Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb oder Nachweis der gleichwertigen Qualifikation für die Leistung des Sammelns, Beförderns oder Verwertens von Bioabfällen (AVV 20 02 01, AVV 20 01 08, AVV 20 03 01 – getrennt erfasste Bioabfälle – oder AVV 20 03 99 – getrennt erfasste Bioabfälle);

— Erklärung über die Zahl der Beschäftigten (Jahresdurchschnitt der letzten drei Jahre).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

— Anforderungen an die Referenzen für beide Lose:

Es ist eine Referenz der letzten drei Jahre vorzulegen für die Verwertung von Grünabfällen (AVV 200201) oder sonstigen Bioabfällen (AVV 200108 oder 200301 – getrennt erfasste Bioabfälle bzw. AVV 200399 - getrennt erfasste Bioabfälle).

Mindestvertragsdauer: 12 Monate, die Anforderung der Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ist auch erfüllt, sobald das Ende des entsprechenden Vertrages innerhalb der letzten 3 Jahre liegt;

Mindestleistungsumfang: 500 Mg/a je Referenz;

Mindestanzahl Referenzen: 1.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und

Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben des Landes Rheinland-Pfalz (Landestariftreuegesetz – LTTG).

Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer Sicherheit

durch eine Bürgschaft in Höhe von 5 % der Brutto-Auftragssumme nach näherer Maßgabe der Besonderen

Vertragsbedingungen (Teil F der Vergabeunterlagen) zu stellen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter sind nicht zugelassen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot zusätzlich zu den Unterlagen unter III.1.1 bis III.1.3 vorzulegen:

— Mindestentgelt- und Tariftreueerklärung nach dem rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (LTTG),

— Eigenerklärung zu Russlandbezug,

— Unterlagen zur Durchführung der Leistungen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:

- Für alle Lose: Anlagenkennblatt der vorgesehenen Anlagen zur Verwertung der Abfälle unter Benennung der genannten Aspekte der Leistungsbeschreibung

- Für Los 2: Anzahl sowie technische Angaben der benötigten Fahrzeuge und Aufbauten für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung; Angaben bezüglich Anzahl und Tätigkeitsbereich der für die Durchführung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung erforderlichen Mitarbeiter

— Fragen zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich mittels Kommunikation über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen zur Verfügung gestellt, die unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abgerufen werden können. Es obliegt dem Bieter, sich bis zum Ablauf der Angebotsfrist darüber informiert zu halten, ob der Auftraggeber unter dieser elektronischen Adresse eine (neue) Bieterinformation zum Abruf bereitgestellt hat. Das Risiko, bei Unterlassen des Abrufs einer Bieterinformation ein Angebot aufgrund veralteter Vergabeunterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden, liegt allein bei dem betreffenden Bieter;

Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen/ dem Vergabeverfahren: 7 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6131/16-2113
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der

Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem

Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalen-dertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der

Information durch den Auftraggeber.

§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:

„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

[…]

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen

gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem AG gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,

vergangen sind.“

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten

eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den

Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen

Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht

hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-,

Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die

Vergabekammer wenden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/09/2023

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