Produktion und Lieferung mobiler Elemente für ein Tiny House zur Vermittlung von Strahlenschutzthemen im Mobilfunkbereich Referenznummer der Bekanntmachung: 0699/23-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
Produktion und Lieferung mobiler Elemente für ein Tiny House zur Vermittlung von Strahlenschutzthemen im Mobilfunkbereich
Die Auftraggeberin (AG) beschafft im Rahmen mehrerer Vergaben eine mobile Ausstellungseinheit als Tiny
House, welches für die interessierte Bevölkerung, die Arbeitsfelder des Bundesamtes nahe bringt und über lang-
und kurzwellige Strahlung informiert. Im Rahmen dieses Auftrags verpflichtet sich der Auftragnehmer (AN) zur
Produktion und Lieferung der mobilen Ausstellungselemente im Bereich Mobilfunk auf werksvertraglicher Basis.
Bundesamt für Strahlenschutz
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Das BfS benötigt Ausstellungsmöblierung und IT-Komponenten speziell für die Vermittlung von wissenschaftlich-technischen
Mobilfunkinhalten gemäß Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen. Es handelt sich um Herstellung, Anlieferung und Montage vor Ort von Ausstellungseinbauten
inkl. Grafikproduktion von mit dem Ausstellungsbau verbundenen Grafikelementen, integriertes Ausstellungslicht inkl.
Elektroverkabelung, Vorbereitungen für die Montage von Medienstationen und Exponaten (Verkabelungen, Revisionsöffnungen, Lüftungsschlitze).
Im Einzelnen sind dies: 25 Transportkisten, 1 Tisch, 13 Grafikelemente, 3 Aufsteller, 2 Sonnenschutz, 10 Sitzwürfel, 12 Broschürenhalter, 1 Podest, 1 Infotafel, 4 spezielle Transportkisten, 2 Module Basiswissen, 1 Modul Theremin, 1 Modul Risikobewertung, 1 Modul Dosenwerfen, 1 Modul Kurbelgenerator, 2 Module Grenzwerte, 2 Module Quellen im Alltag, 2 Module 5G-HGÜ und Hybridleitungen, 2 Module Gesundheitsfolgen, 2 Module messen, 1 Modul Wahrheit auf der Spur...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Produktion und Lieferung mobiler Elemente für ein Tiny House zur Vermittlung von Strahlenschutzthemen im Mobilfunkbereich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B).
Gemäß der E-Rechnungs-Verordnung des Bundes sind Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Hierfür ist die Nutzung der Rechnungseingangsplattform des Bundes (abrufbar unter https://xrechnung.bund.de) vorgesehen. Für die korrekte Zuordnung einer Rechnung an das Bundesamt für Strahlenschutz ist die Vertragsnr. sowie die Angabe der Leitweg-Identifikationsnummer 991-07256-14 zwingend erforderlich.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, dieses vertreten durch das Bundesamt für Strahlenschutz.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle des BfS zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BfS gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BfS dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BfS geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BfS. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten. Hinweis: Das BfS ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die
Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: http://www.bfs.de