Beratung und Case Management bei Schulabsentismus im Landkreis Heidekreis - Projekt Deine Chance
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Harburger Str. 2
Ort: Soltau
NUTS-Code: DE938 Heidekreis
Postleitzahl: 29614
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5191/970-659
Fax: +49 5191/970-99659
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung und Case Management bei Schulabsentismus im Landkreis Heidekreis - Projekt Deine Chance
Beratung und Case Management bei Schulabsentismus im Landkreis Heidekreis - Projekt Deine Chanche.
Das Projekt Deine Chance ist der Koordinierungsstelle JUGEND STÄRKEN in der Fachgruppe Jugendpflege im Fachbereich Kinder, Jugend, Familie zugeordnet. Die Koordinierungsstelle ist für die Optimierung des Übergangs Schule-Beruf zuständig und bietet im Rahmen der Jugendsozialarbeit Projekte für benachteiligte junge Menschen im Alter von 12 bis 26 Jahren an.
Nordhälfte
Maßnahme für Jugendliche im Alter von 12 bis 26 Jahren, die aufgrund von individueller und/oder sozialer Benachteiligung eine Schulverweigerungshaltung entwickelt haben und deren Schulabschluss dadurch gefährdet ist. Diese Jugendlichen erhalten eine sozialpädagogische Unterstützung in Form eines Case Managements. Hierfür werden 2 Personalstellen finanziert.
Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung über die Durchführung des Projekts durch den Kreistag in seiner Sitzung am 29.09.2023.
Südhälfte
Maßnahme für Jugendliche im Alter von 12 bis 26 Jahren, die aufgrund von individueller und/oder sozialer Benachteiligung eine Schulverweigerungshaltung entwickelt haben und deren Schulabschluss dadurch gefährdet ist. Diese Jugendlichen erhalten eine sozialpädagogische Unterstützung in Form eines Case Managements. Hierfür werden 2 Personalstellen finanziert.
Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehaltlich der Zustimmung über die Durchführung des Projekts durch den Kreistag in seiner Sitzung am 29.09.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Anerkennung als freier Jugendhilfeträger
• Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde.
• Erklärung, dass sich der Bieter nicht in der Liquidation befindet.
• Erklärung, dass der Bieter keine Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt, insbesondere er sich nicht an Preisabsprachen beteiligt hat bzw. beteiligen wird.
• Erklärung, dass der Bieter seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist.
• Erklärung, dass der Bieter in den letzten 2 Jahren nicht
o gem. § 21 Abs. 1 S. 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz,
o gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
o gem. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.
• Erklärung, dass gegen den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung vorliegen.
• Erklärung, dass der Bieter in den letzten 3 Jahren nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes gegen § 24 Abs. 1 LkSG aufgeführten Pflichten mit einer Geldbuße von 175.000 € oder mehr belegt worden ist.
• Erklärung zu Russland Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131-15-3306/3307/3308
Fax: +49 4131-15-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen; (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach §160Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach §160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.