Lieferung eines LKW mit Ladekran und Aufsatzstreuer für die Kreisstraßenmeisterei, Standort Demmin
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platanenstr. 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 395/57087-0
Fax: +49 395/57087-5960
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW mit Ladekran und Aufsatzstreuer für die Kreisstraßenmeisterei, Standort Demmin
Lieferung eines LK mit Ladekran und Aufsatzstreuer für die Kreisstraßenmeisterei, Standort Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Kreisstraßenmeisterei Standort Demmin
Mozartstraße 6
17109 Demmin
Vorgesehen ist die Beschaffung von einem LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18,0 t, ausgerüstet mit einem Ladekran hinter dem Fahrerhaus und einem Aufsatzstreuer für die Kreisstraßenmeisterei am Standort Demmin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung eines LKW mit Ladekran und Aufsatzstreuer für die Kreisstraßenmeisterei, Standort Demmin
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 18146
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885160
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135, Absatz 1 Nr.2 GWB, § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartefrist) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift: PF 11 02 64
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland