4 Stück Mobile Radonfolgeproduktmonitore für die Raumluftüberwachung

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 5171-430
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E36396594
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E36396594
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gemäß §99 Nr. 2 GWB
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. §9a Abs. 3 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

4 Stück Mobile Radonfolgeproduktmonitore für die Raumluftüberwachung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38341000 Strahlenmessgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Rahmen der Routinemessungen der Raumluftüberwachung in Strahlenschutzbereichen gemäß

§ 56 StrlSchV /2/ des Endlagers Konrad werden Radonfolgeproduktmonitore zur Messung der Aktivitätskonzentration

des Rn-222 und der gleichgewichtsäquivalenten Radonkonzentration (EEC) eingesetzt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
NUTS-Code: DE91 Braunschweig
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung sind insgesamt vier mobile Radonfolgeproduktmonitore, die zur

Messung der Aktivitätskonzentration des Rn-222 und der gleichgewichtsäquivalenten Radonkonzentration

(EEC) im Rahmen der Raumluftüberwachung in Strahlenschutzbereichen vorgesehen sind. Als Zubehör

sind Transportkoffer, höhenverstellbare Untersätze für die richtige Positionierung, Ladekabel, Datenkabel

und falls notwendig Prüf- und Kalibriervorrichtungen vorzusehen. Die mobilen Radonfolgeproduktmonitore

müssen für den über- und untertägigen Einsatz unter Berücksichtigung der Umgebungsgrößen

(Temperatur bis 50 °C und hohe Staubkonzentration) geeignet sein.

Die Auftragsabwicklung erfolgt in 2 Etappen. Etappe 1 setzt sich aus folgenden Teilleistungen zusammen:

Durchführung einer Auslegungsplanung für die mobilen Radonfolgeproduktmonitore und Erstellung und

Lieferung der Dokumentation. Anhand der durch den AN erstellten Dokumentation werden durch den AG

Unterlagen zur atomrechtlichen Vorprüfung zusammengestellt. Der Abschluss der atomrechtlichen

Vorprüfung sowie eine durch den AG erteilte Freigabe sind Voraussetzungen für die 2. Etappe der

Auftragsabwicklung. Die Etappe 2 er-folgt durch schriftlichen Leistungsabruf des AG.

Die Teilleistungen der Etappe 2 werden durch den AG abgerufen und umfassen u. a. Fertigung der

mobilen Radonfolgeproduktmonitore, Durchführung von Prüfungen während der Fertigung im Werk,

Lieferung der mobilen Radonfolgeproduktmonitore inklusive Zubehör, Einweisung des Betriebspersonals,

Durchführung einer Abnahme- und Funktionsprüfung sowie die Teilnahme an der Inbetriebsetzungsprüfung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 30
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftragsgegenstand ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie dem beigefügten Vertragsentwurf. Im Rahmen der Verhandlungen soll über den gesamten Inhalt der Leistungsbeschreibung und alle Vertragsinhalte sowie die sonstigen Vergabeunterlagen verhandelt werden. Ausgenommen von den Verhandlungen sind lediglich die Zuschlagkriterien.

Die Auftraggeberin behält sich ausdrücklich vor, über alle Inhalte der Leistungsbeschreibung sowie des Vertragsentwurfs, auch soweit sie in den Unterlagen derzeit als "Mindestbedingungen" bezeichnet sind, zu verhandeln (vgl. § 17 Abs. 10 VgV).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (gem. Formblatt 124 LD)

- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (gem. Formblatt 124 LD)

Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (gem. Formblatt 124 LD)

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten (gem. Formblatt 124 LD)

- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (gem. Formblatt 124 LD)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Angaben zu Arbeitskräften (gem. Formblatt 124 LD)

- Qualitätssicherung:

1. Der Bewerber muss über ein durch eine unabhängige Stelle nachgewiesenes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 oder ISO 19443 verfügen, welches sich auf den Bereich Planung, Entwicklung und Herstellung/Errichtung von Anlagen bzw. Einrichtungen im Bereich der Überwachung ionisierender Strahlung bezieht. Der Nachweis ist zu erbringen durch die Angaben auf dem Formblatt „Selbstauskunft zum Qualitätsmanagement“ in Verbindung mit Vorlage a) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 durch eine akkreditierte Stelle oder b) der Zertifizierung nach ISO 19443 durch eine akkreditierte Stelle.

2. Des Weiteren muss das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers die Anforderungen der Regel KTA 1401 erfüllen. Der Nachweis über die Anwendung eines QMS gem. KTA 1401 kann durch Vorlage einer AG-Bescheinigung und/oder erfolgreiche Auditierung durch die BGE erbracht werden. Der Auftraggeber behält sich grundsätzlich vor, das Qualitätsmanagementsystem des Bewerbers im Rahmen der Auswertung des Teilnahmeantrages / des Angebotes zu auditieren. Das Qualitätsmanagementsystem und der Geltungsbereich des Nachweises muss sämtliche Leistungsbereiche des Liefer- und Leistungsumfanges umfassen. Ein negatives Auditierungsergebnis führt zum Ausschluss.

- Angaben zu Referenzprojekten: Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über mindestens ein ausgeführtes Projekt, bei denen er in den letzten 5 Jahren folgende Leistungen ausgeführt hat, zu erbringen:

Der Bewerber hat Angaben und Nachweise über seine unten aufgeführten Projekte/Objekte der letzten 5 Jahre zu erbringen. Der Bewerber muss Erfahrungen auf dem Gebiet der Radonmessung und der Radonfolgeproduktmessung nachweisen.

Projektbeschreibungen/Erläuterungen in Wort und Bild sind als Anlage auf jeweils maximal vier DIN A4 Seiten vorzulegen. Es sind Ausführungszeit mit Lieferdatum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und die Auftragssumme anzugeben und – soweit vorhanden – Referenzschreiben beizufügen. Des Weiteren sind jeder Referenz die nachfolgend genannten Merkmale, soweit aus Sicht des Bewerbers vorhanden, zuzuordnen.

Die Referenzprojekte müssen vom Bewerber selbst entwickelt und hergestellt worden sein und beziehen sich auf die Herstellung von Radonfolgeproduktmonitoren.

. Dabei können die o.a. Leistungen vom Bewerber oder einem Nachunternehmer erbracht worden sein, welcher für dieses Vergabeverfahren durch den Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe vertraglich gebunden wird. Mindestbedingungen: Mindestens ein Referenzprojekt nach den oben genannten Kriterien.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen. Der Zutritt der Baustelle wird nur Personen gestattet, deren Zuverlässigkeit nach der Atomrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (§12 AtG i.V. § 2 Ziff. 3 AtZüV) festgestellt ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/10/2023
Ortszeit: 11:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Rechnungen sind aufgrund der E-Rechnungsverordnung vom 13.10.2017 (ERechV) digital über die Rechnungseingangsplattform www.xrechnung-bdr.de einzureichen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

- § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

- § 135 GWB Unwirksamkeit

- § 160 GWB Einleitung, Antrag

Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/08/2023

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