Betoninstandsetzungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 35_2023

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Göttingen
Postanschrift: Hiroshimaplatz 1-4
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle - Zimmer 102
E-Mail:
Telefon: +49 551400-2310
Fax: +49 551400-3201
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.goettingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.rib.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/3/tenderId/113923
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe.rib.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betoninstandsetzungsarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: 35_2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45262000 Spezialbauarbeiten, außer Dachbauten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Leistungsgegenstand sind Betoninstandsetzungsarbeiten im Rahmen der Sanierung und Instandsetzung der Tiefgarage im 3. Bauabschnitt des Neuen Rathauses an der Reinhäuser Landstraße.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45262330 Betonreparaturarbeiten
45262500 Maurerarbeiten
45262670 Metallbauarbeiten
45261410 Dachabdichtungs- und -dämmarbeiten
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Hauptort der Ausführung:

Stadt Göttingen - Nebengebäude Neues Rathaus

Reinhäuser Landstraße

37083 Göttingen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei dem zu sanierenden Bauwerk (Baujahr 1978-1980) handelt es sich um eine Tiefgarage, aufgeteilt auf 3 Ebenen, unterhalb eines 6-geschössigen Bürogebäudes und einer dazugehörigen Terrasse, die im Zuge der Baumaßahme ebenfalls instandgesetzt wird. Die Tiefgarage wurde bis auf einige Deckenflächen in Ortbetonbauweise erstellt. Die Deckenflächen über den Ebenen -2 und -3 wurden größtenteils aus Halbfertigteilen mit Ortbetonergänzung hergestellt. Zwei Bauwerksfugen unterteilen die Tiefgarage auf allen 3 Ebenen in drei Bauteile. Die Bauwerksfugen sind als Hauptträger mit Auflagerkonsolen für die Decken ausgeführt. Des Weiteren liegen in Querrichtung weitere Unterzüge auf, die auf Stützen gelagert sind. In der Mitte der Tiefgarage befindet sich ein zentraler Treppenhauskern mit zwei Aufzügen, der in die oberen Geschosse führt, sowie in den Bauwerksecken liegende Treppenhäuser, die nur den Zugang zur Tiefgarage ermöglichen. Die Sanierungsmaßnahme beinhaltet ebenfalls die Instandsetzung der Treppenhäuser sowie des Sprinklertanks in der Ebene -3. Die Tiefgarage erstreckt sich über eine Länge von ca. 69,30 m und einer Breite von ca. 42,70 m. Die Zugänglichkeit erfolgt ebenerdig. Die einzelnen Ebenen weisen eine Fläche von jeweils ca. 2300 m² auf und sind über insgesamt vier Zugangsrampen, mit einer Fläche von jeweils ca. 110 m² erreichbar.

Während der Baumaßnahme ist die ebenerdige Tiefgaragenebene umlaufend mit einer ca. 300 m² Lärmschutzwand zu versehen, die gleichzeitig als Witterungsschutz dient.

Die Baumaßnahme beinhaltet folgende Instandsetzungsmaßnahmen:

Terrasse:

Aufnahme, Reinigung und Lagerung von ca. 200 m² Natursteinplatten sowie Abbruch und Entsorgung der restlichen Natursteinbeläge von ca. 700 m².

Abbruch eines Estrichs mit einer Grundfläche von ca. 1700 m², Entfernen einer bituminösen Asphaltmastix-Abdichtung sowie der Verwahrbleche an der aufgehenden Brüstung. Schadstellenbehandlung und Rissbehandlung, Ausbau von bestehenden Ablaufkörpern (21 Stück), Erstellen von 21 Kernbohrungen DN 100 für neue Ablaufkörper sowie Setzen der neuen Ablaufkörper.

Einbau eines 1 m breiten Wärmedämmstreifens um das Bürogebäude. Einbau einer neuen Abdichtung (ca. 1700 m²) auf die Deckenoberseite sowie der aufgehenden Brüstungsflächen.

Tiefgarage:

Abbruch des Gussasphalts von ca. 7400 m² auf allen Ebenen, der Rampen sowie dem Aus- und Einfahrtsbereich und der Fugenprofile mit einer Länge von insgesamt 80 m.

80 m³ Höchstdruckwasserstrahlarbeiten (HDW) sowie 80 m³ Betonersatz an Stützen- und Wandsockeln sowie den Bandkonsolen. Untergrundvorbereitung der Betonflächen mittels Fräsen und Kugelstrahlen (6.900 m²).

Rückbau und Entsorgung der 600 m² Wärmedämmung

Schadstellenbehandlung, ca. 150 m Rissbehandlung und 20 m Fugenarbeiten. Einbau von ca. 160 m Fugenprofilen.

Herstellen einer neuen Entwässerungsführung durch Punktentwässerung: Kernbohrungen 75xDN 150 und 75xDN 200.

Einbau eines Gefällebetons sowie Aufbringen eines Oberflächenschutzsystems (OS 8 & OS 10) auf den Boden- und Sockelflächen (ca. 7.500 m²). Die Wand- und Stützenflächen ab OK +0,50 m FFB enthalten ein Oberflächenschutzsystem OS 2 (ca. 2.300 m²).

Stahlbetonarbeiten von ca. 400 m³,

Mauerwerksarbeiten ca. 120 m², 2.200 m Stahlbeton-Schneidearbeiten und 700 m³ Erdarbeiten für die Grundleitung.

Einbau von 4 Brandschutztoren sowie 40 Brandschutztüren im Bereich der Treppenhäuser.

Der Sprinklertank wird für die Sanierung entleert, saniert und mittels einer neuen Folie (160 m²) ausgelegt.

Die Außenfassade (1.000 m²) der Tiefgarage ist ebenfalls in dem Sanierungsumfang enthalten und beinhaltet die Schadstellenbehandlung sowie die Rissbehandlung (ca. 50 m) und parallel zur Tiefgarage ein Oberflächenschutzsystem OS.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 27/11/2023
Ende: 09/07/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Corona-Pandemie kann möglicherweise immer noch Auswirkungen auf die Bauabläufe haben. Diese ist geeignet, den Tatbestand der höheren Gewalt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 lit. c VOB/B) auszulösen.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen können sich Ausführungsfristen automatisch um die Dauer der Behinderung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die Wiederaufnahme der Arbeiten (§ 6 Abs. 4 VOB/B) verlängern.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Preise für die meisten Bauprodukte haben sich wieder stabilisiert, so dass die Sonderregelungen zum Umgang mit den Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zum 30. Juni 2023 ausgelaufen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Stabilisierung sich in den nächsten Monaten verstetigen dürfte. Die Rückkehr zum Regelverfahren (Einheitspreisvertrag) ist daher grundsätzlich gerechtfertigt.

Die Auftraggeberin hat sich allerdings mit der Absicht, den bietenden Unternehmen aufgrund des langen Vertragsausführungszeitraumes kein ungewöhnliches Wagnis aufzuerlegen, dazu entschieden, Bietenden die Möglichkeit zur Abgabe mehrerer Hauptangebote zu ermöglichen, z.B.

- Hauptangebot ohne vertragliche Vereinbarung Stoffpreisgleitklausel nach FB 225a und/oder

-Hauptangebot mit vertraglicher Vereinbarung Stoffpreisgleitklausel nach FB 225a [die Klausel verteilt insofern das Risiko für Stoffpreisänderungen der im Formblatt aufgeführten Stoffe in den im Formblatt genannten Teilleistungen (LV-Positionen) auf beide Parteien].

Umfasst sind sowohl Preissteigerungen als auch Preissenkungen.)

Damit ist insgesamt von der Möglichkeit einer kaufmännisch vernünftige Kalkulation auszugehen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

zu II.2.7) Die Ausführungsfrist beginnt ggfls. abweichend mit Auftragserteilung.

Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung = 5% der Auftragssumme.

Sicherheitsleistung für etwaige Mängelansprüche = 3% der Auftragssumme

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind Erklärungen und Nachweise nach § 6a Satz 1 Nr. 1 VOB/A-EU abzugeben:

1.1) Erklärung über die Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister oder in die Handwerksrolle des Unternehmens- oder Wohnsitzes;

Mit dem Angebot ist der Nachweis zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärung innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:

1.2) Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprachebeizufügen.

1.3) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Erklärung zum vorgesehenen Unterauftragnehmereinsatz und zu Art und Umfang der Teilleistungen vorzulegen;

1.4) Im Falle der Einbindung von Unterauftragnehmern ist eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers vorzulegen, dem Hauptauftragnehmer im Auftragsfall die erforderlichen Mittel bzw. Leistungen zur Verfügung zu stellen;

1.5) Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen:

1.5.1) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB;

1.5.2) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB;

1.5.3) Erklärung über eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB.

1.5.4) Eigenerklaerung_Bezug_Russland (auch betr. Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher)

Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlags-/ Auftragserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz abzurufen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters folgende Erklärungen/Unterlagen nach § 6a Satz 1 Nr. 2 VOB/A-EU abzugeben:

a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020,2021,2022), soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen;

b) Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;

c) Falls zutreffend, Erklärung, dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;

d) Erklärung, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat;

e) Erklärung, dass das Unternehmen Mitglied der Berufsgenossenschaft ist.

Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:

a) Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen;

b) Falls zutreffend, rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan;

c) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist),Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG;

d) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für das Unternehmen zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.

Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.

Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, behält sich der Auftraggeber vor, zu verlangen, dass Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften (§ 6d Abs. 2 VOB/A-EU).

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Darüber hinaus hat der Bieter folgende Angaben zu machen:

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung):

— mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden,

— mindestens 1,0 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.

Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens die zweifache der unter 2.1 genannten Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis ist grundsätzlich durch eine verbindliche Deckungsbestätigung der Versicherung zu erbringen. Wenn oder soweit eine Versicherung in der o. g. Höhe zum Zeitpunkt des Angebotsabgabe nicht vorliegt, kann der Nachweis durch eine rechtsverbindliche Eigenerklärung des Bieters über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung im Auftragsfall erbracht werden.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Mit dem Angebot sind zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit folgende Erklärungen/Unterlagen nach Maßgabe des § 6a Satz 1 Nr. 3 VOB/A_EU beizufügen:

a) Erklärung, dass das Unternehmen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren ( § 6a Satz 2 Nr. 1a) Satz 2 VOB/A_EU) Leistungen ausgeführt hat, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;

b) Erklärung, dass dem Unternehmen die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Mit dem Angebot sind die Nachweise zu erbringen entweder durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder vorläufig entweder durch eine den Ausschreibungsunterlagen beiliegende „Eigenerklärung zur Eignung“ (Formblatt 124) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).

c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formblatt 233).

Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten oder aus ausländischen Staaten haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen.

Auf Verlangen des Auftraggebers sind zur Bestätigung der Eigenerklärungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen:

a) Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 8 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind; um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, werden auch in diesem Fall einschlägige Bauleistungen berücksichtigt, die mehr als 5 Jahre zurückliegen.

b) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt;

c) Angabe der Umweltmanagementmaßnahmen, die der Unternehmer während der Auftragsausführung anwenden kann;

d) Beruft sich das Unternehmen zur Erfüllung der Leistung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis anzugeben oder es sind die o. g. Erklärungen und Bescheinigungen auch für diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Nachweis der Mitgliedschaft in einer Gütegemeinschaft Betonerhaltung, die vom BMVBW und/oder vom DIBt. für die Ausführung von standsicherheitsrelevanten Betoninstandsetzungsarbeiten anerkannt ist.

- Nachweis der Fachkenntnisse nach MVAS für den vor Ort Verantwortlichen gemäß RSA Teil A 1.4 (3)

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Abfälle und sonstige Ausbaustoffe sind, soweit nicht ausdrücklich andere vereinbart, grundsätzlich einer Entsorgung (Verwertung oder Beseitigung) nach Wahl des AN zuzuführen. Der AN hat die Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft/der Abfallbeseitigung i.S.d. KrWG einzuhalten. Der Nachweis der ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung oder der gemeinwohlverträglichen Beseitigung ist zu führen. Die Nachweis- / Registerpflichten gemäß NachwV (eANV) und die Andienungspflichten gemäß NAbfG sind einzuhalten.

Unterbeauftragungen sind zugelassen.

Die Regelungen zur Tariftreue (Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unterbeauftragungen.

Sofern der Auftragnehmer beabsichtigt, Unteraufträge zu erteilen, sind diese spätestens vor Auftragserteilung namentlich zu benennen. Von den Unterauftragnehmern ist vor Auftragserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und vorzulegen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 17/11/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/10/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Stadt Göttingen

Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-

Hiroshimaplatz 1-4

37083 Göttingen

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabeunterlagen stehen allen Interessenten unter der in Ziff. I.3 genannten Adresse als Lesefassung zum Abruf zur Verfügung. Es ist erforderlich, dass Bieter sich für die Angebotsabgabe auf der eVergabe-Plattform registriert und beworben haben. Eine Registrierung und zeitnaher Abruf der abgabefähigen Vergabeunterlagen für die elektronische Angebotsabgabe wird im Bieterinteresse empfohlen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/willkommen_erste_schritte_tender.html?q=erste+schritte.

Für die Erstellung und Abgabe des Angebotes benötigen Sie den Bieterclient ava-sign; Hilfe finden Sie unter: https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/avasign_hilfe/hilfe/index.html?ava_arbeitsschritte-avasign.html.

1) Unternehmen haben die Vergabeunterlagen unverzüglich auf Vollständigkeit der Unterlagen sowie auf Unklarheiten zu überprüfen. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,so haben sie unverzüglich und vor Abgabe eines Angebots darauf hinzuweisen. Unternehmen werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen zu übermitteln. Unternehmen haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit der Rüge nicht abgeholfen wird, ist das rügende Unternehmen insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.

Da die Vergabeunterlagen dem Bewerberkreis ohne Registrierung zur Verfügung stehen, sind diese selbst in der Verantwortung, eventuelle Nachträge und Mitteilungen zu beziehen; derartige Informationen können nur registrierten oder legitimierten Bewerbern automatisch zugesandt werden. Alle nicht registrierte Bewerber müssen regelmäßig die auf der Vergabeplattform einsehbaren Vergabeunterlagen einschl. Fragen-/Antwortenkatalog auf etwaige Änderungen prüfen (vgl. VK Südbayern, Beschluss vom 17.10.2016 - Z3-3-3194-1-36-09/16).

2) Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Bei Verzicht auf Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.

3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.

4) Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt grundsätzlich elektronisch über die Vergabeplattform.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis zum 28.09.2023 -12:00 Uhr über das Vergabeportal (https://download.arriba-net.de/fileadmin/downloaddaten/meinauftrag.rib.de/hilfe/frage_stellen_tender.html?q=Frage) gestellt werden. Später eingehende Fragen werden unbeschadet des § 12a Abs.3 VOB/A-EU grundsätzlich nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt das anfragende Unternehmen.

5) Das Angebot ist spätestens zum unter Ziff. IV.2.2) festgelegten Termin ausschließlich in elektronischer Form über das Vergabeportal einzureichen. Eine Angebotsabgabe in Papierform, Fax oder E-Mail ist nicht zulässig und führt zum Angebotsausschluss (§ 16 Nr. 2 VOB/A_EU).

6) Die Abgabe mehrerer Hauptangeboten bzw. Nebenangebote sind mit Bedingungen der AG zugelassen.

7) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Angebotsabgabe auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies im Angebot entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung

in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.

Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein

Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131151331
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-93032.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
25/08/2023

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