Brandschutzmaßnahmen Treppe B und C inklusive WC Anlagen" - Technische Gebäudeausrüstung, Löschtechnik Referenznummer der Bekanntmachung: VE 23.06.240
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marlene-Dietrich-Allee 20
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Sekretariat Einkauf
E-Mail:
Fax: +49 33197993-43519
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rbb-online.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.rbb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzmaßnahmen Treppe B und C inklusive WC Anlagen" - Technische Gebäudeausrüstung, Löschtechnik
Der Rundfunk Berlin-Brandenburg führte bereits in den ersten Bauabschnitten Brandschutzsanierungen am Hochhaus seines Fernsehzentrums in der Masurenallee 16-20 in 14057 Berlin durch.
Projektinhalt des 4. Bauabschnittes ist die abschnittsweise Brandschutz- und Mediensanierung im Bereich der Treppenhäuser B und C inklusive der anliegenden Schächte und Räume. Der nördliche Flügel des Hochhauses ist 7-geschossig, der südliche 13- und 14-geschossig.
Die Maßnahmen müssen größtenteils im laufenden Betrieb ausgeführt werden.
Ziel ist es, mit den nachfolgend benannten Leistungsinhalten, den Brandschutz des Fernsehzentrums herzustellen, damit eine weitere, langfristige Nutzung gewährleistet ist und ein bauaufsichtlich genehmigter Zustand hergestellt wird.
- Sicherung der Treppenräume Treppe B und C
- brandschutztechnische Überarbeitung der tragenden Konstruktion
- brandschutztechnische Überarbeitung der Bekleidungen und
Raumabschlüsse
- Fachliche Überarbeitung der haustechnischen Installationen
Im Rahmen der Maßnahmen wird es folgende vier EU-Ausschreibungen geben:
VE 23.06.237 Objektplanung
VE 23.06.238 Technische Gebäudeausrüstung, HLSK
VE 23.06.239 Technische Gebäudeausrüstung, ELT
VE 23.06.240 Technische Gebäudeausrüstung, Löschtechnik
Die Überprüfung und ggf. Überarbeitung der Leistungsphase LP3 wird direkt beauftragt.
Die Leistungsphasen LP4-LP8 werden optional beauftragt und einzeln abgerufen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen ist für den 15.11.2023 geplant. Die Fertigstellung der Überprüfung und ggf. Überarbeitung der LP3 aller vier EU-Ausschreibungen ist der 13.04.2024.
Rundfunk Berlin-Brandenburg Masurenallee 8-14 14057 Berlin
Das gesamte Hochhaus wird durch eine Hochdruckwassernebellöschanlage, folgend kurz
HDWNLA, geschützt. Diese wurde im Jahr 2018 installiert und bleibt bestehen. Ohne eine
funktionstüchtige HDWNLA ist der Betrieb des Hochhauses (FSZ) nicht zulässig. In den
Schächten der Treppenhäuser B und C (3. OG bis 14. OG) befinden sich derzeit die
Hauptverteilleitungen einschl. der Bereichsventile (Etagenabsperrungen) für die
HDWNLA. Im Zuge der Ausführung ist dafür Sorge zu tragen, dass die
Hauptverteilleitungen einschließlich der Etagenabsperrungen während der Bautätigkeit
gegen mechanische Beschädigungen sicher geschützt sind. Die Etagenabsperrungen
müssen zugänglich bleiben. Hierbei ist zu beachten, dass während der Umbauarbeiten
mit z. B. langen Rohrstücken auf engstem Raum hantiert wird.
Sollten es unerlässlich sein, im Zuge der Umbauarbeiten Teilbereiche der HDWNLA außer
Betrieb zu nehmen oder Umbaumaßnahmen durchzuführen, ist dieses zwingend in
Abstimmung mit dem Anlagenersteller (Fa. Callies) eigenverantwortlich durch das
Planungsbüro zu organisieren. Die Abteilung VT (Anlagenverantwortlicher) wird
informiert. Die Arbeiten können alleinig durch den Anlagenersteller Fa. Callies
durchgeführt werden, dies ist entsprechend zu berücksichtigen.
Im Rahmen von Außerbetriebnahmen sind vorgeschriebene Kompensationsmaßnahmen
gemäß Handlungsanweisung zu beachten. Die Auflistung der Kompensationsmaßnahmen
(Handlungsanweisung) muss bei der Abteilung VT angefordert werden. Die Umsetzung
der Kompensationsmaßnahmen erfolgt eigenverantwortlich durch das Planungsbüro, die
Abteilung VT des rbb unterstützt.
Bei der Planung der Befestigungskonstruktion zur Befestigung der TGA Medien in den
Schächten ist darauf zu achten, dass daraus keine Änderungen an der vorhandenen
HDWNLA erfolgen. Sollten es unerlässlich sein, im Zuge der Planung Teilbereiche der
HDWNLA zu ändern oder Umbaumaßnahmen durchzuführen, ist dieses zwingend in
Abstimmung mit dem Anlagenersteller (Fa. Callies) eigenverantwortlich durch das
Planungsbüro abzustimmen.
Für das Gewerk Sprinklertechnik sind unter Berücksichtigung der rbb?Planungsstandards HLSK (siehe Anlage) die folgenden Leistungen im Rahmen der
beauftragten Leistungsphasen zu erbringen:
Treppenhaus B:
- Die vorhandene Sprinklerinstallation soll möglichst nicht verändert werden
- Die Befestigung der Installationen ist auf Übereinstimmung mit dem
Brandschutznachweis zu überprüfen
- Bei fehlerhafter Befestigung ist der genehmigte Zustand herzustellen
- eindeutige Beschriftungen der vorhandenen Installationen sind zu ergänzen,
wenn sie fehlen
Gemäß dem aktuellem Brandschutznachweis ist es erforderlich, die HDWNLA um die
Etagen 2.UG bis 2.OG an Treppe B zu erweitern. Durch das Büro ZHN ist eine Erweiterung
geplant und mit den Sachverständigen für Brandschutz und Löschanlagen vorabgestimmt
worden.
- die vorhandenen Planungsergebnisse des Büros ZHN sind prüfen, zu ergänzen
und ausführungsreif fertig zu stellen
- die notwendigen Leitungsführungen und Leitungswege in Schächten, Fluren und
Kellerzentralen sind mit allen Planungsbeteiligten (v. a Bau, Statik) abzustimmen
- fehlende Durchbruchsplanung ist zu erstellen
- Beachtung der brandschutztechnischen Anforderungen an Befestigung und
Durchführungen und im Keller auch die Leitungsführung (Begleitsprinklerung)
Treppenhaus C:
Im Schacht C und dem angrenzenden ehemaligen Aufzugsschacht sollen auf Flurniveau
Fußböden (Gitterroste/Beton) in jeder Etage eingezogen werden. Die bauliche Planung
hierüber besteht in großen Teilen, wenn auch nicht im Detail. Am Grundprinzip soll
festgehalten werden.
Im Schacht C ist im Bestand ein Baugerüst für die Überwindung der Etagen verbaut. Der
Zugang befindet sich an den Zwischenpodesten durch Luken in unterschiedlichen Höhen.
Sämtliche Installationen der technischen Gebäudeausrüstung sind auf das aktuelle Niveau
der Zwischenpodeste angepasst. Geplant ist, den Bestand komplett zu erneuern. Für die
Sprinkleranlage bedeutet dies den folgenden Aufwand:
- Überprüfung der Entwurfsplanung Sprinklertechnik Büro ZHN
- Überarbeitung, Ergänzung und Vervollständigung der vorliegenden Planung,
wenn möglich
- Beachtung der Brandschutzvorgaben an Befestigung und Durchführungen
- Aufbau eines Parallelstrangs im Flur an definierter Stelle und Anschluss an den
Bestand im Bereich der Schnittstellen wiederherstellen - Ausfallzeit der
Löschanlage im Bereich C so kurz wie möglich, Kompensationsmaßnahmen
notwendig!
- nach der Sanierung des Schachtes und der Installation des Raumgerüstes/der
Decken Einbau des neuen Stranges C mit Etagenventilen sowie des
Schachtschutzes
- Umschluss und Wiederinbetriebnahme am neuen Standort
- Rückbau des Provisoriums im Flur
- Erstellung eines Umschlusskonzeptes mit Planung der notwendigen
Kompensationsmaßnahmen - Abstimmung und Genehmigung durch rbb,
Sachverständige und ggf. Feuerwehr notwendig
Weitere optionale Planungsphasen ab LP 4 (siehe Ziffer II.2.11 Angabe zu Optionen).
Fortführung der Leistungen in weiteren Stufen bis zur Leistungsphase 8.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der optionalen Leistungen besteht jedoch nicht.
Ergänzende Angaben zu Punkt II.2.7 Laufzeit des Vertrages:
Die Leistungszeit für die Überarbeitung der LP 3 endet am 13.04.2024.
Das Bauende ist für den 12.05.2028 geplant.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden, mindestens 1,5 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden.
Die Summen gelten pro Jahr 3-fach maximiert.
b) Eigenerklärung zum Unternehmen
c) Eigenerklärung zum 5. EU-Sanktionspaket
d) Angaben zum Umsatz - gefordert wird ein durchschnittlicher Umsatz von netto 100.000.EUR in den Jahren 2020 bis 2022
e) Angaben zu Mitarbeitenden gesamt und Anzahl der Mitarbeitenden in der Planung der Technischen Ausrüstungen in den Jahren 2020 bis 2022 - gefordert werden mindestens 3 Mitarbeiter in der Planung der Technischen Ausrüstung (davon mindestens 2 Architekten und/oder Ingenieure der Architektur bzw. des Bauingenieurwesens (abgeschlossenes Studium).
Die Mindestanforderung an die Projektmitarbeitenden ist die Vorlage des Nachweises zum abgeschlossenen Studium der Architektur oder der Abschluss eines technischen Studiums, eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren bei Gesamtprojektleitenden und mindestens 5 Jahre bei den sonstigen Projektgliedern im jeweiligen Fachbereich.
Es ist ein Referenzprojekt zur Planung der Technischen Ausrüstung nachzuweisen, dass folgende Kriterien erfüllt:
- Es handelt sich um die Planung der kompletten Neuinstallation der technischen Anlagen der Anlagengruppen 4-5 eines Gebäudes.
- Es wurden mind. Leistungen gemäß HOAI 2021 § 55 zur Anlagengruppe 4 bis 5 (oder vergl. älterer HOAI-Fassung) in den Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht.
- Die Inbetriebnahme nach des Referenzprojektes erfolgte im Zeitraum von 01.01.2010 bis zum Fristende der Abgabe des Angebotes.
- Die Herstellkosten (KG 440 - 450) betrugen mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto.
Die Mindestanforderung an die Projektmitarbeitenden ist die Vorlage des Nachweises zum abgeschlossenen Studium der Architektur oder der Abschluss eines technischen Studiums, eine Berufserfahrung von mindestens 10 Jahren bei Gesamtprojektleitenden und mindestens 5 Jahre bei den sonstigen Projektgliedern im jeweiligen Fachbereich.
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von min. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und min. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- u. Vermögensschäden). Die Summengelten pro Jahr 3-fach maximiert.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle
Mitglieder in voller Höhe bestehen. Die Nachweise dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Angebote sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen können unter folgendem link
https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YZJ6PPJ/documents
per Download heruntergeladen werden.
Anbieter, die bisher über keinen Zugang verfügen, können sich zur
Kommunikation mit der Vergabestelle und der elektronischen
Angebotsabgabe auf dieser Plattform kostenlos registrieren lassen. Eine
Versendung der Vergabeunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen.
Während des Verfahrens auftretende Bieterfragen werden über die
Vergabeplattform beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZJ6PW9
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist nachfolgend auf die zulässigen Rechtsbehelfe und durch einen Bieter einzuhaltenden
Fristen hin. Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines
Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte
Vergabestelle zu richten. Die zuständige
Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613