Winterdienst Markt Oberstdorf - Laufzeit 2024 bis 2030 Referenznummer der Bekanntmachung: PR 018524
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregenten-Platz 1
Ort: Oberstdorf
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87561
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauamt
E-Mail:
Telefon: +49 83227007507
Fax: +49 83227007509
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markt-oberstdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Winterdienst Markt Oberstdorf - Laufzeit 2024 bis 2030
Vergabe von Winterdienstleistungen in 15 Losen (Touren) im Gemeindegebiet des Marktes Oberstdorf - Laufzeit 2024 bis 2030.
Winterdienst Los 01 Oberstdorf Süd
Markt Oberstdorf
Winterdienst Los 01 Oberstdorf Süd. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 02 Oberstdorf West
Oberstdorf
Winterdienst Los 02 Oberstdorf West. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 03 Oberstdorf Ost
Winterdienst Los 03 Oberstdorf Ost + Fußgängerzone. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 06 Stillachtal
Oberstdorf
Winterdienst Los 06 Stillachtal. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 07 Trettachtal Süd
Oberstdorf
Winterdienst Los 07 Trettachtal Süd. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 07.1 Trettachtal Nord
Oberstdorf
Winterdienst Los 08 Trettachtal Nord + Krappberg, Dienersberg. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 09 Straßen, Gehwege und Wanderwege Tiefenbach
Oberstdorf
Winterdienst Los 09 Straßen, Gehwege und Wanderwege Tiefenbach. Verkehrssicherungspflicht verbleibt in definierten Teilbereichen beim Auftraggeber.
Getrennte Abrechnungen und Vertragspartner für Straßen und Gehwege Tiefenbach einerseits („Markt Oberstdorf“) und Wanderwege Tiefenbach andererseits („Kurbetriebe Oberstdorf“).
Winterdienst Los 10 Mittelschule + Gymnasium + Benklerschleife
Oberstdorf
Winterdienst Los 10 Mittelschule + Gymnasium + Benklerschleife. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 12 Busbahnhof + Bahnhofvorplatz + Parkplätze
Oberstdorf
Winterdienst Los 12 Busbahnhof + Bahnhofvorplatz + Parkplätze. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 14 Parkplätze innerorts
Winterdienst Los 14 Parkplätze innerorts. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 20 Gehwege innerorts + Friedhof
Oberstdorf
Winterdienst Los 20 Gehwege im Ort + Friedhof. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 22 Schmale Straßen im Ort
Oberstdorf
Winterdienst Los 22 Schmale Straßen im Ort. Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Winterdienst Los 33 Grundschule, Oberstdorf Haus, Therme
Oberstdorf
Winterdienst Los 33 Grundschule + Veranstaltungszentrum "Oberstdorf Haus ". Verkehrssicherungspflicht verbleibt beim Auftraggeber.
Optional kann hier eine Erweiterung des Winterdienstgebietes hinzutreten, sobald die angrenzende Oberstdorf-Therme fertiggestellt ist (ca. 1.000 qm Fläche).
Winterdienst Los 47 Handtrupp
Oberstdorf
Manuelle Schnee- und Glatteisbeseitigung im Ortsgebiet in Bereichen, in denen eine maschinelle Beseitigung nicht möglich ist.
Winterdienst Los 51 Schneefräsarbeiten
Oberstdorf
Schneefräsarbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister gemäß Eigenerklärung (FB 124); es bleibt vorbehalten, ggf. entspr. Nachweise nachzufordern.
Abgabe des FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen. Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) wird der Auftraggeber beim Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist ggf. auf gesonderte Anforderung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) – zwingend mit dem Angebot einzureichen, falls einschlägig bzw. vorhanden.
Formblatt 127 „RUS“ aufgrund EU-VO aus 2022 – zwingend mit dem Angeboteinzureichen.
Hinweise zu den Eignungsanforderungen an Nachunternehmen:
- Bieterunternehmen müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) in Bezug auf die Gesamtleistung die Nachunternehmerleistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der Nachunternehmer bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden, was jedoch vergaberechtlich nicht zwingend ist.
- Dieser Nachunternehmer ist spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Er wird spätestens dann auf seine Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die Mindestbedingungen an Eignung, Leistung und Ausführungsbedingungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer gelten und er muss insbesondere die Eigenerklärung über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen abgeben (Formblatt 124). Im übrigen gelten die Anforderungen der Nachunternehmererklärungen gemäß Formblatt 235.
- Im Falle der sogenannten Eignungsleihe (Formblatt 236), die einen Sonderfall der Nachunternehmerschaft darstellt und bei welcher der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, damit für den Hauptbieter eine Qualifikation im Vergabeverfahren möglich wird, ist sicherzustellen und vom Bieter darzulegen, dass dieser Eignungsleihgeber auch substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Die Kapazitäten des Eignungsleihgebers müssen gemäß den rechtlichen Anforderungen zur Leistungsausführung dann auch faktisch in Anspruch genommen werden.
Hinweise zu Bietergemeinschaften:
Im Falle von Bietergemeinschaften ist das Formularblatt L 234 zu bedienen. Für jeden einzelnen der Partner gilt anforderungsmäßig prinzipiell dasjenige, was auch für jeden Einzel-Bieter gilt. Die Formularblätter sind grundsätzlich von jedem Partner auszufüllen. Hinsichtlich der Eignung wird darauf verwiesen, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grundsätzlich kumuliert werden dürfen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien, namentlich der Mindest-Haftpflichtversicherungssummen, ist jedoch von jedem einzelnen Bietergemeinschaftspartner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen und es sind überdies die Versicherungen aufeinander abzustimmen.
Abgabe des FB 124 - Eigenerklärung zur Eignung: Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssumme in Höhe von 5 Mio. EUR für Sach- und Personenschäden, sowie der KfZ-Haftpflichtversicherung für jedes einzusetzende Fahrzeug mit einer Deckungssumme in Höhe von jeweils 100 Mio. EUR für Risiken aus dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs. Eine entsprechende Zusicherung des Versicherers (oder des Maklers/Vertreters) bzw. ein entsprechender Versicherungsnachweis ist auf gesondertes Verlangen zu übersenden.
Hinweise zu den Eignungsanforderungen an Nachunternehmen:
- Bieterunternehmen müssen mit Angebotsabgabe die Leistung benennen, in welchem Umfang (%-Satz) in Bezug auf die Gesamtleistung die Nachunternehmerleistungen erbracht werden. Sofern bekannt, kann der Nachunternehmer bereits mit der Angebotsabgabe benannt werden, was jedoch vergaberechtlich nicht zwingend ist.
- Dieser Nachunternehmer ist spätestens vor einer etwaigen Zuschlagserteilung namentlich zu benennen. Er wird spätestens dann auf seine Eignung überprüft. Er hat prinzipiell die Mindestbedingungen an Eignung, Leistung und Ausführungsbedingungen zu erfüllen, welche für den Hauptunternehmer gelten und er muss insbesondere die Eigenerklärung über das Nichtvorhandensein von Ausschlussgründen abgeben (Formblatt 124). Im übrigen gelten die Anforderungen der Nachunternehmererklärungen gemäß Formblatt 235.
- Im Falle der sogenannten Eignungsleihe (Formblatt 236), die einen Sonderfall der Nachunternehmerschaft darstellt und bei welcher der Eignungsleihgeber seine Kapazitäten wie Maschinen und Gerät, Personal oder auch Referenzen zur Verfügung stellt, damit für den Hauptbieter eine Qualifikation im Vergabeverfahren möglich wird, ist sicherzustellen und vom Bieter darzulegen, dass dieser Eignungsleihgeber auch substanziell an der Leistungsausführung beteiligt wird. Die Kapazitäten des Eignungsleihgebers müssen gemäß den rechtlichen Anforderungen zur Leistungsausführung dann auch faktisch in Anspruch genommen werden.
Hinweise zu Bietergemeinschaften:
Im Falle von Bietergemeinschaften ist das Formularblatt L 234 zu bedienen. Für jeden einzelnen der Partner gilt anforderungsmäßig prinzipiell dasjenige, was auch für jeden Einzel-Bieter gilt. Die Formularblätter sind grundsätzlich von jedem Partner auszufüllen. Hinsichtlich der Eignung wird darauf verwiesen, dass Voraussetzungen betrieblicher bzw. technischer Art wie Betriebsausstattungen, Referenzen und dergleichen grundsätzlich kumuliert werden dürfen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen Kriterien, namentlich der Mindest-Haftpflichtversicherungssummen, ist jedoch von jedem einzelnen Bietergemeinschaftspartner die Mindest-Deckungssumme zu erfüllen und es sind überdies die Versicherungen aufeinander abzustimmen.
Angaben zum Personal gemäß Eigenerklärung (FB 124); es bleibt vorbehalten, entspr. Nachweise über das tatsächliche Vorhandensein des Personals nachzufordern.
1 Referenz über eine vergleichbare Auftragsausführung in den letzten 5 Jahren, rückwärts gerechnet ab dem 31.10.2023. Als vergleichbar werden Leistungen angesehen, die Räumen und Streudienste umfassen, und die sich in einem Auftragswert von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr und mehr bewegen. Die Vergleichbarkeit ist insbesondere auch dann gegeben, wenn vergleichbare Straßen und Wegeverhältnisse mit entsprechenden Steigungen wie im Bereich des Marktes Oberstdorf nachgewiesen werden können, sofern der Macht Oberstdorf sich ermessensgetragen entscheidet, entsprechende Referenzen im Zuge der Angebotsauswertung zu verlangen.
Nachweis bzw. Zusicherung der technischen Betriebsausstattung des Bieters – zwingend mit dem Angebot einzureichen, und zwar wie folgt:
- Der Bieter gibt gemäß Formular in der Leistungsbeschreibung/ LV / Vertrag (Anlage 02) an, mit welchem (bei ihm bereits vorhandenen) Gerät er den Auftrag ausführen wird.
o Die Inhalte sind: Benennung des sog. „Trägerfahrzeuges“, das bei Vertragsende (31.10.2030) nicht älter als 20 Jahre sein darf (das Datum der Erstzulassung darf nicht vor dem 01.01.2009 liegen); Beschreibung der Anbauteile wie Schneefräse und Streuer (aufgrund der heutigen Anforderungen in dieser Ausschreibung nebst den elektronischen Schnittstellen dürfen diese ohnehin nicht älteren Datums als dem 01.01.2009 sein).
- Alternative: Der Bieter verfügt über das einzusetzende Gerät aktuell noch nicht. Dann erfolgt eine Angabe, mit welchem noch anzuschaffenden Gerät (Trägerfahrzeuge, Anbauteile) der Auftrag im Zuschlagsfall ausgeführt werden wird.
o In diesem Falle sind gemäß dem Formular in der Anlage 02 in der Leistungsbeschreibung die im Zuschlagsfall vorgesehenermaßen – nach Erwerb – einzusetzenden Geräte zu bezeichnen. Die Finanzierung für den Kauf ist durch eine entsprechende Bankerklärung abzusichern.
o Absicherung durch Bankerklärung: Die Bankerklärung muss sinngemäß folgendes enthalten: "Wir versichern – vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen und bislang unproblematischen Bankbeziehung –, dass die von unserem Kunden zu tätigenden Investitionen in Maschinen und Gerät (Trägerfahrzeuge und/oder Anbauteile), welche im Zuschlagsfall auf das betreffende Los der Winterdienst-Ausschreibung des Marktes Oberstdorf (2024-2030) benötigt werden,
• Option 1: … von uns hinsichtlich einer Finanzierung wohlwollend begleitet werden
• Option 2: … alternativ: auf Basis einer zumindest aktuell genügenden Liquidität vom Kunden erworben werden können.“
Hinweise zu den Eignungsanforderungen an Nachunternehmen: Es gilt das unter Ziffer III.1.1) und unter Ziffer III.1.2) Gesagte.
Hinweise zu Bietergemeinschaften: Es gilt das unter Ziffer III.1.1) und unter Ziffer III.1.2) Gesagte.
- Jährl. Nachweise (zum 01.11., erstmals zum 01.11.25) Fortbestehen Deckungssummen Versicherungen
- Jährl. Nachweise techn. Betriebsausstattung bzgl. Fahrz. u. Gerätes zum 01.11 d. Jahres (aktuelle Fahrzeugliste)
- Nachweis Bestellung noch zu beschaffender Betriebsausstattung spätestens 4 Wochen nach Zuschlag (gegengezeichnete Kaufverträge bzgl. Fahrzeuge u. Gerätschaften)
- Jährl. Benennung des Personals (zum 01.11.), namentlich
- Alle zwei Jahre Nachweise zu Streugeräten (Justierung Streugerät), zum 15.11.
- Monatlich Nachweis korrekte Bezahlung eig. Personals u. d. NU
- Für Fall der Haftung gem. § 13 MiLoG i.V.m § 14 AEntG Sicherheitsleistung (Bankbürgschaft, 30.000 €)
- Information Fahrer nach Art. 12 DSGVO, § 32 BDSG, auch betr. NU. Einverständnis bzgl. GPS-Tracking und Telematik
- Belehrung Art 13. DSGVO
- Arbeitssprache deutsch, gesamte Kommunikation, ges. Laufzeit Vertrag
- Einsatz Fahrzeuge, die am 31.10.2030 nicht älter als 20 Jahre (Erstzul. nicht vor 2009)
Abschnitt IV: Verfahren
Laufzeit 6 Jahre, weil kl. Unternehmen hohe Investitionen tätigen, speziell bzgl. Gerät, oft mit Finanzierungen. Zudem Winter-Saisongeschäft, das großen Schwankungen unterliegt. Leistungsabrufe schwer einschätzbar; Abrufe im (Auftragswert-)Faktor ca. von 0,5 bis 2,0 (Höchstmenge) pro Los. Laufzeit 6 Jahre bewirkt größere Kalkulationssicherheit u. Stärkung der Bereitschaft, überhaupt anzubieten.
Die Öffnung erfolgt elektronisch. Bieter und Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mo., 25.09.2023 12.00 Uhr Fristende für Bieterfragen
Do., 28.09.2023 Spätester Termin für Beantwortung von Bieterfragen
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Vergabenachprüfungsverfahren setzt zwingend eine vorhergehende Kommunikation mit dem öffentlichen Auftraggeber voraus. Diese Kommunikation muss eine sogenannte förmliche „Rüge“ im Sinne des § 160 Absatz 3 GWB beinhalten. Darin ist eine Beanstandung an dem Verfahren und eine Betroffenheit in eigenen Rechten mit Darlegung einer ursächlichen, möglichen Verschlechterung der Chancen auf den Zuschlag vorzutragen.
Nachfolgend weisen wir auf die entsprechenden gesetzlichen Ausschlussvorschriften hin. Wird nicht rechtzeitig und insgesamt nicht wirksam gerügt, so sind (grundsätzlich kostenpflichtige) Vergabenachprüfungsanträge vor der zuständigen Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, unzulässig.
Anträge auf Nachprüfung von Vergabeverfahren, die unter die BayNpV fallen, sind an folgende Adresse zu richten:
Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
80534 München
Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 156 GWB)
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die weiteren Antragsvoraussetzungen sind insbes. dem § 161 GWB zu entnehmen. Im Übrigen wird verwiesen auf https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/nachpruefungsverfahren/index.html