Neubau Landschaftspark Tappertaue Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-TAP-FA
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoltplatz 13
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Annegret Läkamp
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bayreuth.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Landschaftspark Tappertaue
Im Rahmen des B-Plan Verfahrens Nr. 4/18 soll auf dem ehemaligen Zapf-Areal neben dem „Neuen Misch- und Wohnquartier Kreuzstein“ ein öffentlicher Grünzug entstehen. Dieser Grünzug soll zum Landschaftspark Tappertaue entwickelt werden.
Das Herzstück des geplanten Landschaftsparks bildet die Freilegung des Tapperts, in dessen Umfeld eine naturnahe Parklandschaft entstehen soll.
Bayreuth
Für das Projekt „Landschaftspark Tappertaue“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Freianlagenplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff. benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
- Darstellung der Abrechnungsgrenze und Zuordnung zu den Projektteilen 1 und 2 in den
Ausführungsplänen (LPH 5)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche z. B. getrennte Ermittlung von
Mengen (LPH 6)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche (LPH 7)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 5 – 6, inkl. besonderer Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphase 7, inkl. besonderer Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 6 (Stufe 1) beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf
Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Für das Projekt „Landschaftspark Tappertaue“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Freianlagenplanung gemäß HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, § 38 ff. benötigt.
Es werden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 7 vergeben.
Zusätzlich sollen folgende besondere Leistungen angeboten werden:
- Darstellung der Abrechnungsgrenze und Zuordnung zu den Projektteilen 1 und 2 in den
Ausführungsplänen (LPH 5)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche z. B. getrennte Ermittlung von
Mengen (LPH 6)
- Mehraufwand für die Teilung des Projekts in zwei Teilbereiche (LPH 7)
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt:
- Stufe 1: Leistungsphase 5 – 6, inkl. besonderer Leistungen
- Stufe 2: Leistungsphase 7, inkl. besonderer Leistungen
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 5 – 6 (Stufe 1) beauftragen. Der AG behält sich vor, die Übertragung der weiteren Leistungsstufen zu beschränken. Der AG ist in seiner Entscheidung über eine Weiterbeauftragung frei; ein Anspruch auf Übertragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Landschaftspark Tappertaue - Freianlagenplanung
Postanschrift: Hubertusstraße 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8996160890
Internet-Adresse: https://mahlgebhardkonzepte.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
-
Ein Nachprüfungsantrag ist weiterhin unzulässig, wenn der Vertrag wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag kann frühestens 10 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation über die Vergabeentscheidung an die betroffenen Bieter erteilt werden. Eine etwaige Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses kann nur in einem Nachprüfungsverfahren und nur innerhalb vom 30 Kalendertagen ab der vorgenannten Bieterinformation, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber den Vertragsschluss im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit in einem Nachprüfungsverfahren 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.