Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Lauterbach Referenznummer der Bekanntmachung: VG-041-23-Lat
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 14
Ort: Lauterbach
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36341
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IKZ-Gemeinsame Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 6631792-819
Fax: +49 6641977-5819
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Postanschrift: Hersfelder Straße 57
Ort: Alsfeld
NUTS-Code: DE725 Vogelsbergkreis
Postleitzahl: 36304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): IKZ-Gemeinsame Submissionsstelle
E-Mail:
Telefon: +49 6631792-819
Fax: +49 6641977-5819
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vogelsbergkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Stadt Lauterbach
Planung, Errichtung und Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur (Gigabit-Netz) i.S.v. § 6 der Gigabit-Rahmenregelung (Wirtschaftlichkeitslückenförderung) in den unterversorgten Gebieten (graue Flecken) in der Stadt Lauterbach
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand der Ausschreibung ist die Versorgung von "grauen Flecken" mit Diensten eines nachhaltigen und hochleistungsfähigen Gigabit-Netzes. Die Konzessionsgeberin beabsichtigt, die Erschließung als Gigabit-Netz zu realisieren. Gegenstand der Konzession sind im Wesentlichen die Planung, die Errichtung und der Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Hierzu erfolgt die beabsichtigte Konzessionsvergabe im Rahmen der Schließung einer Wirtschaftlichkeitslücke im Wirtschaftlichkeitslückenmodell. Das Gigabit-Netz soll vom Konzessionsnehmer geplant, errichtet und anschließend betrieben und zur Versorgung der Endkunden im Konzessionsgebiet genutzt werden. Die Konzessionierung erfolgt unter Beachtung der Leitlinien der Europäischen Union für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) sowie der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" (Gigabit-Rahmenregelung). Die Konzessionsgeberin hat auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 durch den vorläufigen Förderbescheid v. 31.10.2022 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Zudem liegt ebenso eine vorläufige Förderzusage des Landes Hessen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen vom 26.10.2021 (StAnz. 45/2021, S. 1402) mit dem vorläufigen Förderbescheid v. 31.05.2023 vor.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung,
b) Nachweis über das Vorliegen einer Bescheinigung der BNetzA gemäß § 6 des Telekommunikationsgesetzes (TKG),
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB bzw. im Fall des Vorliegens von Ausschlussgründen Eigenerklärung, ob und welche Maßnahme des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB getroffen wurden (bereitgestelltes Formular).
d) Erklärung Tariftreue (bereitgestelltes Formular).
a) Erklärung über den Umsatz des Unternehmens, insbesondere bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, sofern der Bewerber bereits seit dieser Zeit besteht; andernfalls Erklärung über den Umsatz des Bewerbers, insbesondre bezüglich der entsprechenden Dienstleistungen seit dessen Bestehen (bereitgestelltes Formular).
b) Vorlage einer Bonitätsauskunft (z.B. durch die Creditreform AG oder gleichwertig), die nicht älter als 3 Monate ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ist
c) Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung oder Betriebshaftpflichtversicherung. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Haftpflichtversicherung kann mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung des Bewerbers vorgelegt werden, dass im Zuschlagsfall eine Erhöhung des Versicherungsschutzes mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird. Die Konzessionsgeberin kann vor Zuschlagserteilung einen Nachweis der Versicherungsdeckung in der geforderten Höhe verlangen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu III.1.2.a) Mindestvoraussetzung ist ein kumulierter Mindestunternehmensumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren von insgesamt 6.000.000 € (netto) zu III.1.2.c) Mindestdeckungssummen der gültigen Versicherung sind für Personen- und Sachschäden 2.000.000 € und für Vermögensschäden 1.000.000 €, die jeweils in einem Versicherungsjahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen
a) Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen bei vergleichbaren Referenzprojekten von bereits durchgeführten NGA-Netzausbauprojekten bzgl. der Netzplanung, des Netzausbaus, des Netzbetriebes und des Dienste-Angebotes für Endkunden mit Angabe des Leistungszeitraumes, des Auftragswertes, der Kundenanschlüsse und der Art der Leistung (Netzausbau und / oder Netzbetrieb), Benennung Ansprechpartner und Kontaktdaten, Erklärung über Förderung des Projektes (Art der Förderung); sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht, entsprechende Referenzen seit Bestehen des Unternehmens (bereitgestelltes Formular) Möglicherweise geforderte Mindeststandards: zu III.1.3. a) Referenz mit abgeschlossenem Bau und laufendem Betrieb von mindestens 50 FTTH-Hausanschlüssen in einem Ausbauprojekt; Die kumulierten Baukosten der Referenzprojekte müssen sich auf mindestens 3.000.000 € belaufen haben.
Angaben zu den für die Ausführung der Konzession verantwortlichen Mitarbeitern Pflicht zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Mitarbeiter, die für die Ausführung der betreffenden Konzession eingesetzt werden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Bietergemeinschaften
(i) Bei Bildung von Bietergemeinschaften sind die beteiligten Bewerber in einer von jedem Bewerber unterzeichneten Erklärung (bereitgestelltes Formular) mit Teilnahmeantrag zu benennen,
(ii) Von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sind die entsprechenden Erklärungen gemäß Abschnitt III) mit Teilnahmeantrag abzugeben,
(iii) Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch,
(iv) Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft wird nicht vorgeschrieben,
(v) Mehrfachbewerbungen, d.h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
b) Die Konzessionsgeberin behält sich vor, auf das wirtschaftlichste Erstangebot den Zuschlag zu erteilen, ohne in Verhandlungen einzutreten, § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV i.V.m. § 17 Abs. 11 VgV.
Dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen beizulegen (bereitgestellte Formulare)
- Anlage Vertraulichkeitserklärung
-124-Hessen Eigenerklärung zur Eignung
- Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt (HVTG)
- Erklärung Vergabesperre
- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 - RUS-Sanktionen
- Referenzliste
- 234 Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft-falls zutreffend
- Eigenerklärung Umsatz
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
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Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
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Fax: +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
a) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
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Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834