Vergabe Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 15 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 306A_22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch"
Postanschrift: Heinigtenweg 14
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 15 VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 306A_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Kurze Beschreibung: Das Vorhaben umfasst den Umbau der Stauanlage im Ortsteil Krüssau und die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs bei Stat. 65+15 unter Beachtung und zur Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Krüssau, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschreibung der Beschaffung: Vergabe von Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 17 Abs. 1 VgV

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Unternehmensvorstellung / Gewichtung: 17,5%
Qualitätskriterium - Name: Vorgehenskonzept - Darstellung der Herangehensweise an das Vorhaben / Gewichtung: 42,5%
Preis - Gewichtung: 40%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Az: 6312-22-000003

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 131-417058
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 306A_22
Bezeichnung des Auftrags:

Vergabe Projektsteuerungsleistungen „Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 65+15 des Gladauer Bachs (LP 1-4)“ gemäß § 15 VgV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalenderta-gen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekam-mer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unter-nehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2023