Crossmediale Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen von Zukunft.Bioökonomie.Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2023SGR000003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prinzregentenstraße 28
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Grundler, Stefan
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Crossmediale Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen von Zukunft.Bioökonomie.Bayern
Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen der Bayerischen Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.
Ziel der Kampagne ist es, bei der bayerischen Bevölkerung ein Bewusstsein für Bioökonomie im Kontext mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu schaffen und gleichzeitig ihr Handlungswissen für biobasierte Produkte zu steigern. Der Fokus liegt auf digitalen Formaten und auf den sozialen Kanälen. Die Interaktion mit den Nutzerinnen und Nutzern muss eine hohe Priorität haben.
Das Vorhaben umfasst vier Arbeitspakete:
1) Durchführung einer bayernweiten Zielgruppenanalyse
2) Entwicklung eines crossmedialen Kommunikationskonzepts (mit dem Schwerpunkt auf Social Media) und Online-Vermarktungsstrategie,
3) Planung und Umsetzung des Kampagnenkonzepts (Mediaplanung), Projektmanagement,
4) Evaluation, Dokumentation, Media Monitoring
Konzeption und Umsetzung einer crossmedialen Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen der Bayerischen Bioökonomiestrategie Zukunft.Bioökonomie.Bayern.
Ziel der Kampagne ist es, bei der bayerischen Bevölkerung ein Bewusstsein für Bioökonomie im Kontext mit Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu schaffen und gleichzeitig ihr Handlungswissen für biobasierte Produkte zu steigern. Der Fokus liegt auf digitalen Formaten und auf den sozialen Kanälen. Die Interaktion mit den Nutzerinnen und Nutzern muss eine hohe Priorität haben.
Das Vorhaben umfasst vier Arbeitspakete:
1) Durchführung einer bayernweiten Zielgruppenanalyse
2) Entwicklung eines crossmedialen Kommunikationskonzepts (mit dem Schwerpunkt auf Social Media) und Online-Vermarktungsstrategie,
3) Planung und Umsetzung des Kampagnenkonzepts (Mediaplanung), Projektmanagement,
4) Evaluation, Dokumentation, Media Monitoring.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Crossmediale Kommunikationskampagne mit Schwerpunkt Social Media zu biobasierten Produkten im Rahmen von Zukunft.Bioökonomie.Bayern
Postanschrift: Bavariaring 44
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich
nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.