Abbruch und Neubau Kindertagesstätte Flax und Krümel
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Marktplatz 3-4
Ort: Sömmerda
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99610
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3634350358
Fax: +49 3634350305
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-soemmerda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abbruch und Neubau Kindertagesstätte Flax und Krümel
Los 2 Freianlagen 1 Geländefreimachung
Geländefreimachung/ Rodungsarbeiten
Leistungsbeschreibung
- 80 lfm Stahlzaun abbrechen, inkl. Tor
- 55 lfm Holzzäune abbrechen
- 900 m² Pflanzendecke abräumen
- 12 m³ Mauerwerk abbrechen
- 15 m³ Fundamente abbrechen
- 11 m² Fundamentoberkanten nacharbeiten
- 925 m² Betonplatten abbrechen und entsorgen
- 60 m² Betonplatten aufnehmen
- 170 m² Pflaster aufnehmen und entsorgen
- 220 lfm Betonpflaster 1-/2-zeilig abbrechen
- 20 lfm Einzeiler Granit abbrechen
- 75 m³ Spiel-/Fallschutzsand aufnehmen/entsorgen
- 180 m³ Oberboden lösen und entsorgen
- 350 m³ Ungebundene Tragschichten auf Haufwerk lagern
- 29 lfm Bänke aus Holz/Beton entfernen
- 110 lfm Einfassungen Rondell/Spielflächen aufnehmen
- 8 Stk Papierkörbe entsorgen
- 35 Stk Findlinge aufnehmen und entsorgen
- 3 Stk Großausstattung abbrechen
- 215 m² Sträucher roden
- 16 Stk Bäume fällen
- 18 Stk Wurzelstubben entfernen
- 390 lfm Baumschutzzaun mit 600 Tagen Vorhaltedauer
- 210 m² Fallschutzbereiche für umzusetzende Spielgeräte mit Unterbau
- 1 Stk Sickergrube herstellen
- 4 Stk Spielgeräte umsetzen
- 150 m² Rasenherstellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abbruch und Neubau Kita "Flax und Krümel" Los 2 Freianlagen 1- Geländefreimachung
Ort: Schloßvippach
NUTS-Code: DEG0D Sömmerda
Postleitzahl: 99195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Jorge-Semprun-Platz 4
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstelhen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggerbers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.