Rahmenvertrag für die Probenlogistik im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance SARS CoV 2 Deutschland) Referenznummer der Bekanntmachung: 181502_20 654/0006

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 156-498845)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 - DM
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umweltbundesamt.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvertrag für die Probenlogistik im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance SARS CoV 2 Deutschland)

Referenznummer der Bekanntmachung: 181502_20 654/0006
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60100000 Straßentransport/-beförderung - BA33
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance SARS CoV 2 Deutschland) muss für einen Teil der involvierten Kläranlagen eine Probenlogistik aufgebaut werden. Sie umfasst die Abholung der Abwasserproben von den Kläranlagen und den gekühlten und möglichst schnellen Transport in die Labore, bei möglichst geringem Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen.

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Der Auftrag ist in zwei Einzellose aufgeteilt (Los 1: Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nach Berlin, Los 2: Kläranlagen Hessen/Nordrhein-Westfalen nach Koblenz). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder beide Lose zulässig. Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden

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Der Rahmenvertrag umfasst den Zeitraum ab der ersten Oktoberwoche 2023 (geplanter Start) bis zum 31.03.2024. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2024. Bei erfolgreicher Umsetzung besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag einmalig um 9 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.

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Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang der Probenlogistik ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.

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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen/Proben und damit der tatsächlichen Anzahl Probentransporte bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.

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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
15/08/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 156-498845

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance SARS CoV 2 Deutschland) muss für einen Teil der involvierten Kläranlagen eine Probenlogistik aufgebaut werden. Sie umfasst die Abholung der Abwasserproben von den Kläranlagen und den gekühlten und möglichst schnellen Transport in die Labore, bei möglichst geringem Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen.

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Der Auftrag ist in zwei Einzellose aufgeteilt (Los 1: Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nach Berlin, Los 2: Kläranlagen Hessen/Nordrhein-Westfalen nach Koblenz). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder beide Lose zulässig. Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden

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Der Rahmenvertrag umfasst den Zeitraum ab der ersten Oktoberwoche 2023 (geplanter Start) bis zum 31.03.2024. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2024. Bei erfolgreicher Umsetzung besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag einmalig um 9 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.

-

Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang der Probenlogistik ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.

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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen/Proben und damit der tatsächlichen Anzahl Probentransporte bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.

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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.

muss es heißen:

Im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance SARS CoV 2 Deutschland) muss für einen Teil der involvierten Kläranlagen eine Probenlogistik aufgebaut werden. Sie umfasst die Abholung der Abwasserproben von den Kläranlagen und den gekühlten und möglichst schnellen Transport in die Labore, bei möglichst geringem Ausstoß von klimaschädlichen Emissionen.

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Der Auftrag ist in zwei Einzellose aufgeteilt (Los 1: Kläranlagen Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nach Berlin, Los 2: Kläranlagen Hessen/Nordrhein-Westfalen nach Koblenz). Die Abgabe von Angeboten ist für ein oder beide Lose zulässig (Vergabe je Los, somit max. 2 Einzel-Rahmenverträge). Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden

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Der Rahmenvertrag umfasst den Zeitraum ab der ersten Oktoberwoche 2023 (geplanter Start) bis zum 31.03.2024. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.03.2024. Bei erfolgreicher Umsetzung besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit, spätestens einen Monat vor Vertragsende den Vertrag einmalig um 9 Monate zu verlängern. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Ausübung dieses einseitigen Gestaltungsrechts durch den Auftraggeber.

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Die Probennahme erfolgt zwei Mal wöchentlich. Der geschätzte Leistungsumfang der Probenlogistik ergibt sich aus der Annahme von 9 Proben pro Monat pro Kläranlage.

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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen/Proben und damit der tatsächlichen Anzahl Probentransporte bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.

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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.

Abschnitt Nummer: II.2.3)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Hauptort der Ausführung
Anstatt:

Transport von 11 Kläranlagen-Standorten in Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg zu UBA-Laboren in Berlin

muss es heißen:

Transport von Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nach Berlin (Los 1) und Hessen/NRW nach Koblenz (Los 2)

Abschnitt Nummer: II.2.3)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Hauptort der Ausführung
Anstatt:

Transport von 20 Kläranlagen-Standorten in Hessen/Nordrhein-Westfalen zum Labor des Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz

muss es heißen:

Transport von Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg nach Berlin (Los 1) und Hessen/NRW nach Koblenz (Los 2)

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: