SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE25 Prallwand, Türen, Tore Referenznummer der Bekanntmachung: VE25
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 1
Ort: Oldenburg in Holstein
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23758
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399233
Fax: +49 4561399287
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SCO – Schulcampus Oldenburg i.H. – VE25 Prallwand, Türen, Tore
Schulcampus Oldenburg, Neubau von zwei Schulgebäuden (Fachklassentrakt und Gemeinschaftsschule) und einer Sporthalle. Adresse: Adolf-Friedrich-Str. 23758 Oldenburg in Holstein. Gem. Beschluss der Stadtverordneten der Stadtt Oldenburg i. H. wird das Gymnasium um drei Neubauten erweitert und es entsteht durch die Zusammenlegung mit der Gemeinschaftsschule am Standort ein Schulcampus ohne interimsmaßnahmen. Die drei Neubauten werden im Wesentlichen in Stahlbeton hergestellt. Die Fassade wird mit einem rötlichen Verblendmauerwerk mit Sichtbetonstürze verkleidet. Die Fenster sind als Bänder zusammengefasst.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Fliesenarbeiten exemplarische Mengenangaben zur Einschätzung:- Prallwand verschiedene Typen ca. 650 m2-Glasprallwand verschiedenen Typen- Sporthallen Innen- und Außentüren 8 Stk.-Geräteraumtore 10 Stk.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Haiterbach
NUTS-Code: DE12A Calw
Postleitzahl: 72221
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4319884640
Fax: +49 4319884702
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.