PolBln 314_23 EU TDOA Detektionssystem EU Referenznummer der Bekanntmachung: PolBln 314_23 EU
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: PolBln 314_23 EU
Postanschrift: Platz der Luftbrücke 6
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Polizei Berlin, Direktion Zentraler Service, Abteilung Finanzen, Dir ZS Fin 5, Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin
E-Mail:
Telefon: +49 304664-795510
Fax: +49 304664-82299021
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.polizei.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
PolBln 314_23 EU TDOA Detektionssystem EU
Beschaffung eines TDOA-Erfassungssystems mit teilmobiler Komponente.
Beschaffung eines TDOA-Erfassungssystems mit teilmobiler Komponente.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma T-Systems on site services GmbH frühestens am 31. August 2023 zu schließen.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Im Rahmen der UEFA EURO 2024 ist zum Schutz von Veranstaltungen und zentralen Public-Viewing Bereichen in Berlin die Abwehr von Bedrohungen aus der Luft durch Unmanned Aircraft Systems (UAS) durch die Polizei Berlin sicherzustellen. Dafür sind verschiedene Gerätschaften durch die Polizei Berlin anzuschaffen.
Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll ein HF-basiertes System zur Detektion von kommerziellen UAS innerhalb urbaner und suburbaner Räume beschafft werden, welches auf dem europäischen Markt exklusiv durch die T-Systems on site services GmbH vertrieben wird. Informationen zu weiteren Details der Beschaffung können im Hinblick auf die Regelungen in § 39 Abs. 6 Nr. 2 VgV nicht veröffentlicht werden, da einsatztaktische Belange und übergeordnete Sicherheitsinteressen einer Veröffentlichung dieser Informationen entgegenstehen.
Durch den Bedarfsträger wurden im Vorfeld umfangreiche technische Recherchen sowie Konsultationen mit anderen Fachdienststellen des Bundes und der Länder vorgenommen, um die Marktsituation hinsichtlich der verfügbaren Drone Detection Systems (DDS) valide beurteilen zu können. Als Fazit wurde festgestellt, dass die einsatztaktischen Anforderungen in Gänze nur durch das in Rede stehende TDOA-Erfassungssytem der Firma erfüllt werden. Diese Einschätzung wird auch gestützt durch die Beurteilung der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH in ihrem Bericht „Tracking Analysis of Drone Detection Systems at Airports: Methodology and Results“.
Die Firma T-Systems on site services GmbH ist der einzige Vertreiber dieser Technik auf dem europäischen Markt, so dass eine Wettbewerbssituation nicht gegeben ist. Aufgrund der Alleinstellung soll der Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit. b) VgV an die Firma T-Systems on site services GmbH vergeben werden. Für die Umsetzung des Vorhabens ist keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gegeben.
Es ist beabsichtigt, den Vertrag mit der Firma frühestens am 31. August 2023 zu schließen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
PolBln 314_23 EU TDOA Detektionssystem EU
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein
Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber
gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung
im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er
die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt
der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 309013-8316
Fax: +49 309013-7613