Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten - NT 20 NA 23 Giebelgerüst Fahrzeughalle
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12101
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 302000374000
Fax: +49 302000374505
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.thf-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tower Los 14 Maler- und Putzarbeiten - NT 20 NA 23 Giebelgerüst Fahrzeughalle
Maler- und Putzarbeiten
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
Im Zuge der Sanierung des gesamten Bauteils Kopfbau West inkl. des Towers werden nachfolgend Maler- und Putzarbeiten ausgeschrieben. Die Maler- und Putzarbeiten umfassen das gesamte Gebäude des Kopfbau Wests des ehemaligen Flughafen Tempelhofs. Das Gebäude hat dabei folgende Abmessungen: 70 m x 13 m x 30 m (LxBxH).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
VE 14, Maler- und Putzarbeiten
Postanschrift: Werkstättenweg 4-5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
§ 135 GWB (Unwirksamkeit): (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat; oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist; (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen; und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Flughafen Berlin Tempelhof (THF)
VE 14, Maler- und Putzarbeiten / hier NT20, NA23 (Giebelgerüst Fahrzeughalle)
Postanschrift: Werkstättenweg 4-5
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14055
Land: Deutschland
Die Putzarbeiten resultieren aus Forderungen im Rahmen der denkmalrechtlichen Abnahme
im Juni 2023. Die neu entstandenen und brandschutztechnisch relevanten Aufmauerungen
an der Achse AF sowie an der Achse AK müssen dahingehend verputzt werden, dass bauzeitliche
Fensteröffnungen als Putzrücksprünge erkennbar gemacht werden. Die lichte
Raumhöhe in der Fahrzeughalle beträgt 6,96 m wodurch die Arbeiten mit konventionellen Arbeitsgerüsten,
wie sie im Haupt-LV ausgeschrieben sind, nicht möglich sind. Zum Zeitpunkt
der Abnahme war bereits die Baufertigstellung mit dem ausgeschriebenen Gerüstbauer erreicht,
sodass die Gerüststellung direkt über die Fa. SEKA sinnvoll ist.
Eine neue Ausschreibung wäre nicht sinnvoll:- Innerhalb der knappen Terminvorgaben würde es zu weiteren Verzögerungen kommen,was zu einem allgemeinen Anstieg der Kosten (z.B. Vorbereitung Ausschreibung durchPlaner) führen würde.- Allein die Neuausschreibungen für die o.g. Leistungen würde einen weiteren mind. 2- monatigenZeitverzug bedeuten.