Rahmenvereinbarung über die mobile und autarke Vernichtung und Entsorgung von als VS-NfD eingestuften Papierdokumenten, elektronischen Datenträgern und Festplatten Referenznummer der Bekanntmachung: 6002510478-BwDLZ Rostock
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kopernikusstr. 1
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): BwDLZ Rostock (IUD)
E-Mail:
Telefon: +49 381-802-4169
Fax: +49 381-802-394149
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über die mobile und autarke Vernichtung und Entsorgung von als VS-NfD eingestuften Papierdokumenten, elektronischen Datenträgern und Festplatten
Mobile und autarke Vernichtung und Entsorgung von als VS-NfD eingestuften Papierdokumenten, elektronischen Datenträgern und Festplatten im Zuständigkeitsbereich BwDZ Rostock (aufgeteilt in 2 Lose)
Vertragslaufzeit: 01.04.2024 - 31.03.2028
Los 1 und Los 2
Los 1 - mobile Vernichtung VS-NfD
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Mobile und autarke Vernichtung und Entsorgung von als VS-NfD eingestuften Papierdokumenten, elektronischen Datenträgern und Festplatten im Zuständigkeitsbereich BwDZ Rostock (aufgeteilt in 2 Lose)
Liegenschaften (WE) Los 1:
WE 504 - Marinestützpunkt Hohe Düne
WE 505 - Hanse Kaserne Rostock (MarKdo)
WE 508 - Graf-York-Kaserne Prangendorf
WE 509 - Hanse Kaserne Rostock (BwDLZ Rostock)
WE 510 - Fliegerhorst Laage
WE 514 - Siebenbuche Kaserne Sanitz
WE 517 - Munitionsniederlassung Striesdorf
WE 520 - FAUST Gubkow
WE 528 - Mietobjekt BSH
WE 5154 Mietobjekt DstL Rostock C-H-S
WE 536 - Recknitztal-Kaserne Bad Sülze
SICHERHEITSANFORDERUNGEN:
Los 1: Ü2 Sab
-> Nachweis des Vorliegens mit Angebotsabgabe oder schriftliches Erklären des Einverständnisses zur unverzüglichen Einleitung nach Zuschlagserteilung (Eigenerklärung mit Angebotsabgabe)
Mitarbeiter dürfen nicht der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs.1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG angehören.
Falls das Fassungsvermögen der von uns geforderten Behälter von firmeneigenen Größen abweicht, können diese bei der Abgabe des angebotes berücksichtigt werden.
Heißt: leichte Abweichungen in den Abmessungen sind zulässig
Los 2 - mobile Vernichtung VS-NfD
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Mobile und autarke Vernichtung und Entsorgung von als VS-NfD eingestuften Papierdokumenten, elektronischen Datenträgern und Festplatten im Zuständigkeitsbereich BwDZ Rostock (aufgeteilt in 2 Lose)
Liegenschaften (WE) Los 2:
WE 476 Ernst-Moritz-Arndt Kaserne Hagenow
WE 484 Werder-Kaserne Schwerin
WE 488 Karrierecenter (KC) Schwerin
WE 489 Radar Reporting Post Elmenhorst
SICHERHEITSANFORDERUNGEN:
Los 2: Ü2 Sab
-> Nachweis des Vorliegens mit Angebotsabgabe oder schriftliches Erklären des Einverständnisses zur unverzüglichen Einleitung nach Zuschlagserteilung (Eigenerklärung mit Angebotsabgabe)
Mitarbeiter dürfen nicht der Staatenliste im Sinne von § 13 Abs.1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG angehören.
Falls das Fassungsvermögen der von uns geforderten Behälter von firmeneigenen Größen abweicht, können diese bei der Abgabe des angebotes berücksichtigt werden.
Heißt: leichte Abweichungen in den Abmessungen sind zulässig
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug
- Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß EfbV
- Nachweis der Zertifizierung nach DIN 663399
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
- Wichtig: Beachte Anlage A Checkliste - vorzulegende Nachweise
- Die Sicherheitsüberprüfungen müssen zu Vertragsbeginn abgeschlossen sein.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit