Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen in Neuburg am Inn Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Raiffeisenstraße 6
Ort: Neuburg a.Inn
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Postleitzahl: 94127
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 870291480
Fax: +49 870291339
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.neuburg-am-inn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines gemeindlichen Bauhofes mit Sozial- und Lagerräumen in Neuburg am Inn
Die Gemeinde Neuburg am Inn beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes mit Sozialräumen und Lagerräumen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Neuburg am Inn beabsichtigt die Errichtung eines neuen gemeindlichen Bauhofes mit Sozialräumen und Lagerräumen.Für das dafür vorgesehene Hanggrundstück mit ca. 1,15 ha wird aktuell ein Bebauungsplan aufgestellt und parallel eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt..Die Anlage soll eine Größe von ca. 2.000 m² BGF umfassen. Die Auftraggeberin legt Wert auf eine innovative Planung mit einem entsprechenden Energiekonzept mit PV-Anlage.Eventuell könnte eine Hackschnitzelheizung in Betracht gezogen werden..Architektenleistungen für Gebäude und InnenräumePlanungsleistungen für Verkehrsanlagen/FreianlagenMit dieser Ausschreibung sollen die Leistungsphasen 1-5 gem. §34 und §39 / §47 HOAI 2021 beauftragt werden.Die Auftraggeberin behält sich vor, die Leistungsphasen 6-8 und 9 gem. §34 und §39 / §47 HOAI 2021 in weiteren Stufen zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kollnburg
NUTS-Code: DE229 Regen
Postleitzahl: 94262
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.