Lieferung von PC-Arbeitsplätzen - Rahmenvereinbarung Lieferung von Mini-PCs und Monitoren (SC-057-SE-2023)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Lange Str. 38
Ort: Rostock
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 18055
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3814567-2432
Fax: +49 3814567-2435
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.WIRO.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Städtische Wohnungsgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Lieferung von PC-Arbeitsplätzen - Rahmenvereinbarung Lieferung von Mini-PCs und Monitoren (SC-057-SE-2023)

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
30213000 Personalcomputer
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Lieferung von PC-Arbeitsplätzen

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 547 854.41 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30213000 Personalcomputer
30200000 Computeranlagen und Zubehör
30212000 Hardware für Minicomputer
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE803 Rostock, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Rostock

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH beabsichtigt die Anschaffung neuer PC-Arbeitsplätze als Mini-PCs mit dazugehörigen separaten Monitoren inkl. Microsoft Windows 11 Professional.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 102-319509
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
11/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 547 854.41 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Alle Vergabeunterlagen stehen zum uneingeschränkten Download unter der Vergabeplattform https:// portal.evergabemv.de/E18531856 zur Verfügung. Es werden keine Vergabeunterlagen in Papierform versendet.

2. Bietergemeinschaften nach § 43 VgV sind zugelassen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften, sind im Angebot die Mitglieder der Gemeinschaft und der federführende Vertreter zu benennen. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, dass der federführende Vertreter als bevollmächtigter Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und insbesondere berechtigt ist, mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen, sowie dass jedes Gemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.

3. Die Eigenerklärung ist im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied mit dem Angebot und im Falle der Hinzuziehung eines anderen Unternehmens (z. B. Eignungsleihe, Unterauftragnehmer) auf gesondertes Verlangen einzureichen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die entsprechenden Nachweise zu der abgegebenen Eigenerklärung, im Falle der Bietergemeinschaft von jedem Mitglied auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

4. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern.

5. Bieteranfragen sind rechtzeitig über das Vergabeportal unter: https://portal.evergabemv.de/E18531856 zu stellen, so dass diese bis spätestens zum 20.06.2023 beantwortet werden können.

6. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister des Bundeskartellamtes anfordern.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerüft hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

2. der Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerüft werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023