DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Lieferung von Servertechnik für eine Firewall-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: VST-162/2023/Br
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Domplatz 9
Ort: Merseburg
NUTS-Code: DEE0B Saalekreis
Postleitzahl: 06217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsamt, Sachgebiet Vergabe
E-Mail:
Telefon: +49 3461-401141
Fax: +49 3461-402061
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.saalekreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
DigitalPakt Schule - Ausbau und Erneuerung der Schulen im Landkreis Saalekreis mit Informationstechnik; Lieferung von Servertechnik für eine Firewall-Lösung
Leistungsgegenstand ist die Lieferung von Servertechnik für Schulen in Trägerschaft des Landkreises Saalekreis.
06217 Merseburg
Domplatz 9
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung von Servertechnik für eine Firewall-Lösung für Schulen des Landkreises Saalekreis im Rahmen des Förderprogramms Digitalpakt Schulen.
Die Leistung umfasst folgenden Lieferumfang:
30 Stück X86 Hardwareserver zur Virtualisierung;
- Anzahl der (Prozessor-) Sockets liegt bei 2 je Server, die Anzahl der Rechenkerne soll mindestens 8-Core pro Prozessor betragen, die Taktfrequenz mindestens 2,8 GHz und die Größe des Cache Speichers (L3) mindestens 11.00 MB;
- Festplatten - Speichercontroller mit 2 xM.2 SSD 240 GB (RAID 1);
- die Server müssen mindestens 3 x USB Ports bereitstellen;
-Netzteile - je Server 2 x Netzteile mit max. 700 Watt;
- redundante Systemlüfter;
- Remote- Managementsofware zur Überwachung der jeweiligen Server vor dem Einschalten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Der Nachweis erfolgt als Eigenerklärung siehe Formblatt 124 LD.
Der Bewerber verfügt über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen
Mittel, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten 3 abgeschlossenen
Geschäftsjahre
Der Bieter verfügt über die erforderlichen technischen und personellen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. Als Beleg dazu sind mit dem Angebot folgende Unterlagen einzureichen:
-Der Nachweis erfolgt zunächst in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt124 LD.
Auf gesondertes Verlangen ist vom Bieter eine Liste mit Angaben der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Lieferaufträge mit Angabe des Werts, des Leistungszeitpunkts und des Empfängers einzureichen.
Bestätigung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen. Der Nachweis erfolgt in Form von Eigenerklärungen siehe Formblatt 124 LD.
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Den Vergabeunterlagen ist ein Formblatt mit den geforderten Eigenerklärungen beigefügt (Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/ Dienstleistungen - 124 LD).
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Der Auftraggeber behält sich vor, weitere in Zusammenhang mit der Auftragsvergabe erforderliche Unterlagen anzufordern. Diese sind innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist einzureichen.
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Weiterhin sind ggf. Angaben, Unterlagen bzw. Zertifikate zum Nachweis der Einhaltung der Mindestanforderungen auf gesonderte Anforderung einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Siehe Abschnitt I, Öffentlicher Auftraggeber
Domplatz 9, Schloss, Raum 213
gemäß § 55 Absatz 2 VgV
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 345-5140
Fax: +49 345-5141444
Internet-Adresse: http://www.landesverwaltungsamt.sachsenanhalt.de
Bitte beachten Sie für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages die Voraussetzungen des § 160 GWB.
Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,
-dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB);
-dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.