RV Kontinuierliche Abnahme und Verwertung von kommunal gesammelten Papier, Pappe und Kartonage (PPK) Referenznummer der Bekanntmachung: ESN230704
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399-233
Fax: +49 4561399-289
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Kontinuierliche Abnahme und Verwertung von kommunal gesammelten Papier, Pappe und Kartonage (PPK)
Rahmenvereinbarung: Kontinuierliche Abnahme und Verwertung von kommunal gesammelten Papier, Pappe und Kartonage (PPK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Bestandteil der Ausschreibung sind kommunal gesammelte PPK-Mengenanteil der Sorte 1.02 (Mischpapier) der Dualen Systeme. Hiervon werden ca. 2.200 Mg ausgeschrieben. Für das Jahr 2023 findet eine mengenanteilige Berechnung statt. Die angegebene Menge ist ein Richtwert zur Preiskalkulation. Das Material wird vom AG in Ballen gepresst und dem AN zur Verfügung gestellt. Es wird mit einem Mengenkorridor von 1.800 Mg bis 2.600 Mg gerechnet. Als Höchstmenge wird von einer Abweichung von bis zu 20 % augegangen. Es wird dem Bieter die Möglichkeit eingeräumt, die eingesammelte PPK-Menge nach vorheriger Absprache zu besichtigen, um Kenntnis über die Beschaffenheit und Zusammensetzung zu erhalten. Diese Beschaffenheit und Zusammensetzung ist als regelhafter Lieferzustand im Sinne des Vertrages zu verstehen. Der Bieter hat dieses in seiner Kalkulation zu berücksichtigen. Mögliche Folgen einer Unterlassung der Besichtigung gehen zu Lasten des Bieters/Auftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16727
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Wagrienring 3-13
Ort: Sierksdorf
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4561399233
Fax: +49 4561399289
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.