SARS CoV 2 Deutschland - Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance) Referenznummer der Bekanntmachung: 181501_20 654/0006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wörlitzer Platz 1
Ort: Dessau-Roßlau
NUTS-Code: DEE01 Dessau-Roßlau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 06844
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.umweltbundesamt.de
Abschnitt II: Gegenstand
SARS CoV 2 Deutschland - Rahmenvertrag für Labormessungen im Zuge einer nationalen abwasserbasierten Überwachung (Abwassersurveillance)
In der Praxis muss für ein in Deutschland flächendeckendes Monitoring eine Infrastruktur geschaffen werden, welche eine harmonisierte und systematische, möglichst repräsentative Erfassung von Abwasserbefunden ermöglicht. Die erhobenen Daten müssen schnell an zentrale Erfassungsstellen der Bundesländer und des Bundes übermittelt werden, dort einer harmonisierten und strukturierten Datenqualitätskontrolle und Normalisierung, sowie einer anschließenden Gesamtbewertung (u.a. Trendberechnung) unterzogen werden.
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Der hier vorliegende Rahmenvertrag für Labormessungen von SARS-CoV-2 Gensegmenten umfasst die Abholung der Abwasserproben von den Kläranlagen, die Probenaufbereitung (u.a. Aufkonzentrierung, Extraktion der Nucleinsäuren) und Messung oder Detektion im Labor (PCR basierte Verfahren). Hinzu kommen logistische Herausforderungen im Kontext des Probentransportes von der Kläranlage ins Labor (kritisch dabei u.a. Lagertemperaturen, Zeit).
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Die vorliegende Ausschreibung umfasst die drei Bundesländer Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die als drei Einzellose aufgeteilt sind. Insgesamt handelt es sich um 34 Standorte (siehe Anhang 1), bei jeweils 2x wöchentlicher Probennahme. Die Abgabe von Angeboten für mehrere Lose ist zulässig. Außerdem können sich Bietergemeinschaften bilden.
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Die Labormessungen sollen so bald wie möglich nach Zuschlagserteilung starten (geplant ab der ersten Oktoberwoche 2023) und gehen bis zum 31.12.2024.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
Baden-Würrtemberg (14 Kläranlagen)
Labor des AN
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, SARS-CoV-2 Bestimmung mittels PCR einschließlich einer zeitnahen Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird vorausgesetzt.
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Die Labormessungen sollen so bald wie möglich nach Zuschlagserteilung starten (geplant ab der ersten Oktoberwoche 2023) und gehen bis zum 31.12.2024.
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Der Gesamtumfang des Los1-Baden-Württemberg umfasst bis zu 1.890 Proben für die SARS CoV 2 Bestimmung.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Schleswig-Holstein (9 Kläranlagen)
Labor des AN
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, SARS-CoV-2 Bestimmung mittels PCR einschließlich einer zeitnahen Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird vorausgesetzt.
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Die Labormessungenn sollen so bald wie möglich nach Zuschlagserteilung starten (geplant ab der ersten Oktoberwoche 2023) und gehen bis zum 31.12.2024.
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Der Gesamtumfang des Los2-Schleswig-Holstein umfasst bis zu 1.215 Proben für die SARS CoV 2 Bestimmung.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Niedersachsen (11 Kläranlagen)
Labor des AN
Der Rahmenvertrag umfasst die Bereiche Probenlogistik des Rohabwassers von den Kläranlagen zum Labor, Probenaufbereitung, SARS-CoV-2 Bestimmung mittels PCR einschließlich einer zeitnahen Datenübermittlung an das Umweltbundesamt. Die Mitarbeit an einer bundesweit harmonisierten Untersuchungsvorschrift einschließlich der Bereitschaft zur Teilnahme an Vergleichsuntersuchungen wird vorausgesetzt.
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Die Labormessungen sollen so bald wie möglich nach Zuschlagserteilung starten (geplant ab der ersten Oktoberwoche 2023) und gehen bis zum 31.12.2024.
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Der Gesamtumfang des Los3-Niedersachsen umfasst bis zu 1.485 Proben für die SARS CoV 2 Bestimmung.
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Der Abruf aus dem Rahmenvertrag erfolgt nach Bedarf und wird mit der finalen Anzahl Kläranlagen und damit der tatsächlichen Anzahl Proben bestimmt. Eine generelle Abnahmeverpflichtung der aufgeführten Mengen für das Umweltbundesamt besteht nicht. Es wird keine Mindestabnahmemenge vereinbart. Der Auftragnehmer hat weder Anspruch auf Abruf einer Mindestmenge, noch auf vollständigen Abruf der geschätzten Höchstmengen.
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Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung und den Vertragsbedingungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung/ datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (Erklärung zur Zuverlässigkeit in Bezug auf die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Zuverlässigkeit, Fachkunde und Leistungsfähigkeit, Erklärung, dass der Bieter die Bewerbungs- und Vertragsbedingungen anerkennt, datenschutzrechtliche Einwilligung);
Umfangreiche Erfahrungen, Kenntnisse und Aktivitäten im Bereich SARS-CoV2 PCR-Messungen im Abwasser
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter oder andere Personen sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die o. g. Ausschreibung ist die Abgabe eines Angebotes ausschließlich in elektronischer Form (Textform nach § 126b BGB) über die e-Vergabeplattform des Bundes zugelassen. Nur wenn Sie die Teilnahme an der Ausschreibung über den Angebotsassistenten der e-Vergabe beantragen, werden Sie über etwaige Änderungen der Unterlagen aktiv informiert und können Bieterfragen zur Ausschreibung stellen bzw. die Antworten hierzu automatisch erhalten. Über die e-Vergabe können Sie Vergabeverfahren vollständig elektronisch abwickeln. Der übliche Postweg entfällt. Postalisch übermittelte Angebote werden ausgeschlossen.
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Wie Sie sich an der e-Vergabe registrieren und am elektronischen Verfahren teilnehmen können, erfahren Sie unter https://www.evergabe-online.info/.
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen entsprechend den Regelungen in § 160 GWB