Beschafft werden soll eine Großkehrmaschine für den Bauhof Traunreut. 2023-122, LV 001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausplatz 3
Ort: Traunreut
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83301
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Traunreut, Vergabestelle, Rathausplatz 3, 83301 Traunreut
E-Mail:
Telefon: +49 86698570
Fax: +49 8669857100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.traunreut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschafft werden soll eine Großkehrmaschine für den Bauhof Traunreut. 2023-122, LV 001
Beschafft werden soll eine Großkehrmaschine für den Bauhof Traunreut
Bauhof der Stadt Traunreut; Philipp-Reis-Str. 1; 83301 Traunreut
Eine in die Jahre gekommene Großkehrmaschine (6m³) soll 2023 ersetzt werden. (rechts gesteuert)
- Da wir im Innerstädtischen Einsatz viele Engstellen und Parkbuchten haben, wird ein hydrostatischer Antrieb benötigt.
- Zudem wird die Kehrmaschine zum Gullisaugen verwendet, darum legen wir auf eine möglichst ergonomische Mitfahrplattform am Heck großen Wert.
- Ebenso sind Emissionswerte wichtig.
- Diese soll 18t Grundfahrzeug aufgebaut werden, um keine Gewichtsüberschreitungen zu riskieren.
- Das Fahrzeug muss zum Auslieferungszeitpunkt dem neuesten Stand der Technik, den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen und den Richtlinien
entsprechen, sowie alle Anbauteile eingetragen sein.
- Das Fahrzeug benötigt einen DAB Radio mit Bluetooth Verbindung
- Für Handys sollen min. 2 Lademöglichkeiten zur Verfügung stehen
- Dem Angebot sind die erforderlichen technischen Beschreibungen und Daten, die zur Gewichtung nötig sind, beizufügen.
- Bei Auftragsvergabe ist eine Bestellbesprechung / Auftragsklärung vor Ort mit dem Bauhof für Detailfragen vorzusehen.
- Bei der Fahrzeugauslieferung ist das Fahrzeug durch den Auftragnehmer uneingeschränkt einsatzbereit, zur Gebrauchsabnahme und mit sämtlichen
gefüllten Betriebsstoffen und Eintragungen zu übergeben. Kosten hierfür sind zu inkludieren.
- Die Endabnahme erfolgt durch den Bauhof Traunreut bei Auslieferung.
Termin für die Fahrzeuggestellung am Bauhof, Philipp-Reis-Str. 1 in 83301 Traunreut: Am 09.10.2023 um 8:00 Uhr.
Aufforderung zur Fahrzeuggestellung durch den Bauhof Traunreut.
Ansprechpartner für die Fahrzeuggestellung:
Herr Altenweger, Herr Bernhofer; Tel. +49 8669/356166 -154 oder -155
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=276721
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Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Traunreut
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zuschlagserteilung erfolgt nach den in Anlage Anlage "Zuschlagskriterien und Gewichtung" gemäß §127 GWB aufgeführten Kriterien.
Bei elektronischer Angebotsermittlung in Textform muss der Bewerber, der die Erklärung abgibt, erkennbar sein.
Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur ist nicht erforderlich. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Nicht fristgerechte Teilnameanträge, schriftliche (in Papierform) eingereichte Angebote, oder formlose Angebote werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen, das Bestreben um sog. Nachprüfungsverfahren, richten sich nach der Vorschrift des § 160 Abs. 3 GWB.
Demnach ist eine Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit.
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Der Ablauf der Frist nach §134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird.