3623S12210 - Sechstes Mortalitäts-Follow-up der Kohorte von ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut zum Stichtag 31.12.2023 Referenznummer der Bekanntmachung: ZD 2 - 08313/3623S12210
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE152353730
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 5
Ort: Salzgitter
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38226
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30-183331523
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bfs.de
Abschnitt II: Gegenstand
3623S12210 - Sechstes Mortalitäts-Follow-up der Kohorte von ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut zum Stichtag 31.12.2023
Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine epidemiologische Kohortenstudie mit ca. 64.000 ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut durch. Alle fünf Jahren werden die Daten der Kohortenmitglieder (Vitalstatus und ggf. Todesursache) in einem Mortalitäts-Follow-up aktualisiert.
Neuherberg - DE21H
Das Bundesamt für Strahlenschutz führt eine epidemiologische Kohortenstudie mit ca. 64.000 ehemaligen Beschäftigten der Firma Wismut durch. Alle fünf Jahren werden die Daten der Kohortenmitglieder (Vitalstatus und ggf. Todesursache) in einem Mortalitäts-Follow-up aktualisiert. Bisher fanden bereits fünf Mortalitäts-Follow-ups statt, zuletzt zum Stichtag 31.12.2018. Zu diesem Stichtag lebten noch 38,3% der Kohortenmitglieder, 58,4% waren verstorben und für 3,3% konnte der Vitalstatus nicht ermittelt werden. Für 96% der verstorbenen Kohortenmitglieder konnte die Todesursache ermittelt werden.
In diesem Vorhaben ist in einem sechsten Mortalitäts-Follow-up zum Stichtag 31.12.2023 für die noch lebenden ca. 24.000 Kohortenmitglieder der Vitalstatus basierend auf der letzten bekannten Meldeadresse zu ermitteln und für die zwischenzeitlich verstorbenen Personen die Todesursache.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss anhand mindestens eines vergleichbaren Referenzauftrags seine berufliche und technische Leistungsfähigkeit belegen (Eigenerklärung). Zu diesem Zweck hat er das ausgefüllte Formblatt „Referenz“ einzureichen; der Auftraggeber behält sich vor, u.U. hierzu weitere Erläuterungen und Belege anzufordern.
Ein vergleichbarer Referenzauftrag liegt vor bei:
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse (noch) nicht publiziert worden sind;
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Studien, deren Ergebnisse in gutachtergestützten Fachzeitschriften veröffentlicht worden sind, unter Beifügung oder Benennung der Veröffentlichung;
oder
- vom Bieter durchgeführten vergleichbaren Projekten, über die Projektberichte vorliegen.
Eine Studie bzw. ein Projekt ist vergleichbar, wenn sie bzw. es belegt:
- es liegen Erfahrung in der Durchführung von Mortalitäts-Follow-ups für epidemiologische Studien vor.
UND
es liegen Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Stellen, Ämtern od. gw. vor.
Wenn sich die o.g. Erfahrungen und Kenntnisse nur aus einer Zusammenschau mehrerer Referenzprojekte, Referenzaufträge und/oder Referenzstudien ergeben, soll der Bieter alle einschlägigen Projekte und/oder Studien benennen.
Eignungsleihe
Soweit der Bieter im eigenen Unternehmen nicht über die o.g. Eignung verfügt und sich deshalb der Kapazitäten anderer Personen oder Unternehmen bedienen muss, hat er die Möglichkeit der „Eignungsleihe“. Dies bedeutet, dass die andere Person bzw. das andere Unternehmen ihre Eignung an den Bieter verleiht, aber auch den betreffenden Leistungsteil, für den sie die Eignung verliehen hat, selbst erbringt. Dies wird wie folgt im Vergabeverfahren dargestellt:
(1) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“ abgeben.
(2) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss außerdem die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 31 Abs 1 UVgO“ abgeben, in der sie genau angibt, welche Ressourcen sie dem Bieter zur Verfügung stellt.
(3) Die andere Person bzw. das andere Unternehmen (z.B. das Laborunternehmen) muss schließlich noch die Eignungsnachweise bzw. Eigenerklärungen abgeben, über die der Bieter im eigenen Unternehmen nicht verfügt.
(4) Der Bieter reicht die Erklärungen zu (1) bis (3) mit seinem Angebot ein.
Beispiel: Der Bieter leiht sich die Labor-Ausstattung von einem rechtlich selbstständigen Laborunternehmen. Dazu gibt das Laborunternehmen die Erklärung unter Nr. 2. im Formblatt „C_Erklärung Bietergemeinschaft-Nachunternehmer“, die Erklärung „D_Eigenerklärung - § 123,124 GWB“ und die Erklärung „F_Formblatt_Ausstattung“ ab. Der Bieter reicht diese Erklärungen mit seinem Angebot ein.
Neben der Eignungsleihe kann sich jedes Unternehmen auch mit anderen Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Auch dadurch lassen sich etwaige Eignungsmängel einzelner Unternehmen kompensieren, denn es kommt dann darauf an, ob die Bietergemeinschaft insgesamt die o.g. Eignungsanforderungen erfüllt oder nicht.
Für den Vertrag findet die ABFE-BMU (Stand: März 2018), und damit auch die VOL/B, Anwendung. Sie
beinhaltet u. a. die Regelungen:
- Die Rechnungsstellung kann nach Übergabe und Abnahme der vereinbarten Leistung (Arbeitspakete oder
Gesamtleistung) erfolgen.
- Der Rechnungsbetrag wird binnen 30 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung ausgezahlt.
- Die Zahlung erfolgt bargeldlos.
Es wird darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters
grundsätzlich ausgeschlossen sind. Es findet das Deutsche Recht Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren des Bundes ist das Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn. Gemäß §160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften spätestens innerhalb von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des Auftraggebers gerügt werden. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext ergeben, müssen innerhalb der Bewerbungsfrist gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden, vergl. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.