Beschaffung und Installation der Sensorik sowie Einrichtung und Betrieb einer IoT-Plattform

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Postanschrift: Trierer Str. 1
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 6561/15-2390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.subreport.de/E69491662
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E69491662
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung und Installation der Sensorik sowie Einrichtung und Betrieb einer IoT-Plattform

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
51210000 Installation von Messgeräten
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Teilprojekt 1 des Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder"

Beschaffung und Installation der Sensorik sowie Einrichtung und Betrieb der IoT-Plattform

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
38292000 Hydrografische Instrumente
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hauptort der Ausführung:

Eifelkreis Bitburg-Prüm

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beschaffung und Installation des Sensornetzwerkes (Sensoren, Montagebügel für die Befestigung an Brücken, ggf. LoRa-Gateways) sowie Einrichtung und Betrieb einer IoT-Plattform für das Hochwasser Infosystems "Digitale Hochwassermelder" im Rahmen des Modellprojektes "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Inhaltliche und zeitliche Darstellung des Projektes (Umsetzungskonzept) / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Beschreibung der Messstelleneinrichtung (Umsetzungskonzept) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Beschreibung des Betriebes der IoT-Plattform (Umsetzungskonzept) / Gewichtung: 15 %
Qualitätskriterium - Name: Übertragbarkeit der Gesamtlösung für andere Kommunen (Umsetzungskonzept) / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Service Konzept der IoT-Plattform Ebene / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Qualifikationen und Referenzen des für den konkreten Auftrag vorgesehenen Projektleiters und Stellvertreters / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 30 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 29/09/2023
Ende: 28/09/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Seitens des Auftraggebers kann der Auftrag bis zu 3 mal für jeweils 1 weiteres Jahr verlängert werden (maximale Gesamtlaufzeit 5 Jahre)

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften benennen eine bevollmächtigten Vertreter und haften im Falle einer Auftragserteilung als Gesamtschuldner.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123, 124 GWB

- Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handeslregister

Bewerber oder Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt.

-Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der in der Aufforderung gesetzten Frist vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen.

Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation

- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind

Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

— zwei in Art und Komplexität vergleichbare Leistungen (Referenzen) im Bereich Sensorik und IoT; eine Referenzliste mit Angabe von Auftragssumme, Auftragszeitraum sowie Nennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten ist dem Angebot beizufügen

- Erklärung falls bzgl. der Eignung andere Unternehmen in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe)

- Erklärung falls bzgl. Leistungen/Teilleistungen der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Sofern Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, ist eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen nach FB 236 vorzulegen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung zur Eignung ganz oder in Teilen als ausreichenden Eignungsnachweis anzuerkennen. Sofern der Bieter in einem amtlichen Präqualifizierungsverzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, werden die im amtlichen Verzeichnis oder dem Zertifizierungssystem niedergelegten Unterlagen und Angaben vom öffentlichen Auftraggeber berücksichtigt, sofern der Bieter mit dem Angebot auf die Präqualifizierung hinweist und die erforderlichen Zugangsdaten übermittelt.

Die Eignung ist durch Eigenerklärungen nachzuweisen. Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Im Falle einer Eignungsleihe ist eine Verpflichtungserklärung des entsprechenden Unternehmens vorzulegen. Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmern sind auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen.

Gelangt das Angebot in die engere Wahl und wurden die Unterlagen und Nachweise nicht oder nicht vollständig mit dem Angebot vorgelegt, so sind diese nach Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist vorzulegen.

Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung erworben wurden, sind zugelassen.

Der Bieter hat die Eigenerklärungen in Bezug auf die Eignung und das Nichtbestehen von Ausschlussgründen für jeden der vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

2 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 3 Jahre

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Vergabeunterlagen. Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet auf das Vergabeverfahren und den Vertrag Anwendung. Dem Angebot ist die Erklärung über die Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt entsprechend der Regelungen dieses Gesetzes beizufügen. Entsprechende Mustererklärungen liegen den Vergabeunterlagen bei.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 10:30
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 05/09/2023
Ortszeit: 10:30
Ort:

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Trierer Straße 1, 54634 Bitburg

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

nur Vertreter des Auftraggebers

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Mit dem Angebot ist eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben. Dies umfasst folgendes:

- Erklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stelltz.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksameGewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen denBewerber oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129StGB),Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§242StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB), Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug(§264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283ff.StGB), wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB), Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurden.

- Erklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister oder Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden ist.

- Erklärung, dass der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Beitragspflicht unterfallen, nachgekommen wurde.

Der Nachweis des Nichtbestehens von Ausschlussgründen ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den Vergabeunterlagen bei und enthält auch die o.g. Erklärungen. Sofern zutreffend sind Angaben zu Selbstreinigungsmaßnahmen zu machen.

Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis gehört. Dies gilt in dem in Art. 5k genannten Umfang auch in Bezug auf Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Die Einholung dieser Informationen liegt dann in der Verantwortung des Bieters.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.1) benannte Kontaktstelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt sein.

Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle unverzüglich zu rügen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
03/08/2023

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