Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/31

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Prenzlau
Postanschrift: Am Steintor 4
Ort: Prenzlau
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Postleitzahl: 17291
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle, Haus 2, Zimmer 003
E-Mail:
Telefon: +49 3984-75331/75332
Fax: +49 3984-75393
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.prenzlau.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabemarktplatz.brandenburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 61-23/31
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
98371111 Pflege von Friedhofsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen in Prenzlau und in den Ortsteilen Dauer, Alexanderhof und Schönwerder. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen und Wegen, die Grabbereitung für die Erd- und Urnenbestattungen, die Abfallentsorgung und den Winterdienst. Weiter umfassen die Arbeiten die Pflege von Ehrengrabstellen und Soldatengräbern auf den o.g. städtischen Friedhöfen, das Sowjetische Ehrenmal im Stadtpark sowie die Soldatengräber in Ellingen und auf dem Friedhof Seelübbe.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40I Uckermark
Hauptort der Ausführung:

Städtischer Friedhof Prenzlau Friedhofstraße 38 17291 Prenzlau, weitere Friedhöfe/Trauerhallen/Soldatengräber im Gemeindegebiet in der Kleinen Heide, im Stadtpark, in den Ortsteilen bzw. Gemeindeteilen Alexanderhof, Schönwerder, Dauer, Güstow, Seelübbe und Ellingen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Unterhaltungsarbeiten auf städtischen Friedhöfen im Prenzlauer Stadtgebiet und in den Ortsteilen Alexanderhof und Schönwerder sowie der Trauerhallen auf den Friedhöfen der Ortsteile Dauer, Schönwerder und Güstow. Die Arbeiten umfassen die Pflege und Unterhaltung von Grünanlagen (61.533 m² Rasenflächen, 3.034 m² Langgraswiesen, 928 m Koniferenhecken, Laubhecken 495 m) und Wegen (400 m befestigt, 2.880 m unbefestigt), Reinigungsarbeiten in den Gebäuden, die Grabbereitung, die Abfallentsorgung und den Winterdienst sowie die Pflege von Ehrengrabfeldern (41 Stück) und Soldatengräbern und vom Sowjetischen Ehrenmal (3.967,8 m²)

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 089-270989
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 61-23/31
Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungsvertrag Friedhofsbewirtschaftung ab 01.01.2024

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Information nach § 11 Abs. 3 VgV wird unter der Rubrik Sonstiges eine Bieterinformation zur Registrierung und Nutzung des Vergabemarktplatzes bereitgestellt.

Informationen wegen der Erhebung personenbezogener Daten nach Artikel 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 - Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind als Informationsblatt auf dem Vergabemarktplatz ebenfalls unter der Rubrik "Sonstiges" eingestellt.

Alle Anfragen zur Ausschreibung und zu den Unterlagen sind spätestens bis zum 07.06.2023 direkt über den Vergabemarktplatz zu richten.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y6A69NW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heirich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 331-866-1610
Fax: +49 331-866-1652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 160 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 ff. GWB wird hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:

"Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt haben,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

Der Nachprüfungsantrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
31/07/2023

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