Klinikum Neukölln - Umbau Apotheke Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/KNK APO

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vivantes.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentliches Krankenhaus
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Klinikum Neukölln - Umbau Apotheke

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/KNK APO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45215100 Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Schlüsselfertiger Umbau der Apotheke im Klinikum Neukölln in Berlin

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45215140 Bau von Krankenhauseinrichtungen
45214631 Einbau von Reinräumen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Klinikum Neukölln Rudower Straße 48 12351 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH (im Folgenden: Auftraggeberin) beabsichtigt den Umbau der Apotheke im Klinikum Neukölln, Rudower Straße 48, 12351 Berlin. Gegenstand der Ausschreibung ist die erforderliche Planung und der schlüsselfertige Umbau der Apotheke

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektbezogenes Vorgehenskonzept zur Durchführung der Maßnahme / Gewichtung: 35 %
Qualitätskriterium - Name: Qualifikation Projektleiter / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: GU-Zuschlag / Gewichtung: 5 %
Preis - Gewichtung: 55 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Wartungsvertrag

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 113-352266
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sind die auf der unter I.3) angegebenen Vergabeplattform zur Verfügung gestellten Formblätter zu verwenden.

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6768MZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/07/2023