Neuausschreibung der Verträge zur Versorgung der kreiseigenen Liegenschaften mit Netzgas ab 01.01.2024. Referenznummer der Bekanntmachung: 9122-2023/001205
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Münchner Str. 32
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Liegenschaftsverwaltung
E-Mail:
Telefon: +49 81415197787
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-ffb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung der Verträge zur Versorgung der kreiseigenen Liegenschaften mit Netzgas ab 01.01.2024.
Erdgaslieferung (Standardmix) ab 01.01.2024; Laufzeit: 4 Jahre; insgesamt 23 Abnahmestellen, vorwiegend Schulen und Verwaltungsgebäude; Jahresgesamtverbrauch der 4 Lose zusammen im Basisjahr 2022 rund 6.027.000 kWh.
Los 1: Stadtgebiet Germering (4 Entnahmestellen, ca. 2.177.000 kWh/a)
Los 2: Gröbenzell, Puchheim, Olching-Esting (3 Entnahmestellen, ca. 696.000 kWh/a)
Los 3: Fürstenfeldbruck und Maisach (15 Entnahmestellen, ca. 2.067.000 kWh/a)
Los 4: Max-Born-Gymnasium Germering (1 Entnahmestelle, ca. 1.087.000 kWh/a; Reallastmessung)
Versorgung der kreiseigenen Liegenschaften mit Netzgas; Los 1
Landkreis Fürstenfeldbruck
Erdgaslieferung (Standardmix) ab 01.01.2024; Laufzeit: 4 Jahre; insgesamt 4 Abnahmestellen im Stadtgebiet Germering, alle Abnahmestellen sind Schulen; Jahresgesamtverbrauch im Basisjahr 2022: 2.176.959 kWh
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Versorgung der kreiseigenen Liegenschaften mit Netzgas; Los 2.
Landkreis Fürstenfeldbruck
Erdgaslieferung (Standardmix) ab 01.01.2024; Laufzeit: 4 Jahre; insgesamt 3 Abnahmestellen in den Gemeinden Gröbenzell, Puchheim und Olching (Esting), alle Abnahmestellen sind Gymnasien; Jahresgesamtverbrauch im Basisjahr 2022: 695.985 kWh
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Versorgung der kreiseigenen Liegeschaften mit Netzgas; Los 3
Landkreis Fürstenfeldbruck
Erdgaslieferung (Standardmix) ab 01.01.2024; Laufzeit: 4 Jahre; insgesamt 15 Abnahmestellen in Fürstenfeldbruck und Maisach, davon elf Verwaltungsgebäude, zwei Asylwohnheime, eine Realschule und ein Wohnhaus. Jahresgesamtverbrauch im Basisjahr 2022: 2.055.498 kWh (zzgl. Schätzungsweise 12.000 kWh für das Wohnhaus)
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Versorgung der kreiseigenen Liegeschaften mit Netzgas; Los 4
Landkreis Fürstenfeldbruck
Erdgaslieferung (Standardmix) ab 01.01.2024; Laufzeit: 4 Jahre; 1 Abnahmestelle am Max-Born-Gymnasium Germering; Jahresverbrauch im Referenzjahr 2022 1.087.014 kWh; für diese Liegenschaft liegen Reallastmessungen vor.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Zulassung als Energieversorgungsunternehmen nach den jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen des EU-Herkunftslandes des Bieters; unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters sowie Anlagen gemäß Ausschreibungsunterlagen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=271761
Keine Berücksichtigung von Angeboten, deren Preis auf mehr als 7,09 Ct./kWh angesetzt ist; die Regelungen zur Angebotsablehnung wegen Unwirtschaftlichkeit gem. § 63 Abs. 1 Nr. 3 VgV bleibt unberührt (vgl. Ausschreibungsunterlagen).
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Fürstenfeldbruck - Kreisfinanzverwaltung (Fachbereich Liegenschaftsverwaltung)
Frau Kreitmair - Referatsleitung
Frau Harnisch - Stellv. Referatsleitung
Frau Bosnali - Sachbearbeiterin
Herr Schmidt - Sachbearbeiter
Kontakt:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2027
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Vgl. § 62 Abs. 2 VgV und § 134 Abs. 1 GWB (Informationspflicht) sowie § 52 Abs. 1 VgV iVm. § 134 Abs. 2 GWB (Wartepflicht; vorbehaltlich § 134 Abs. 3 GWB in Sonderfällen)