Beschilderung von Wanderwegen - Produktion, Lieferung und Montage der Schilder Referenznummer der Bekanntmachung: 3-2-as-23-231
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schloßplatz 1
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschilderung von Wanderwegen - Produktion, Lieferung und Montage der Schilder
Es handelt sich hier um ein Gemeinschaftsprojekt der Gemeinden im Landkreis Tölzer Land Süd. Die erste Stufe des Projektes hat die Gemeinde Lenggries bearbeitet. Hier wurden die Grundlagen, wie beispielsweise die Digitalisierung der Wege und die Erstellung eines Beschilderungsplanes, abgewickelt. Bei der 2. Stufe, die die Stadt Bad Tölz betreut, geht es nun um die Umsetzung. Die Schilder müssen produziert und Material bestellt werden und teilweise muss die Montage vergeben werden. Die Stadt Bad Tölz tritt hierbei als Projektleiter gesamtschuldnerisch für alle Gemeinden auf.
Losaddition mit zusätzlichem Nachlass:
Das wirtschaftlichste Angebot wird unter Berücksichtigung eines etwaig angebotenen Nachlasses für den Fall der Beauftragung beider Lose ermittelt.
Produktion und Lieferung der Schilder
83646 Bad Tölz
Produktion und Lieferung der Schilder gem. Musterbeschilderung
LEADER
Für dieses Los ist eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorgegeben.
Der Bieter hat für Los 1 im Rahmen der Angebotsfrist jeweils ein Musterexemplar vom Frässchild, Hohlraumkastenschild inkl. Signet und Zwischenwegweiser an die Vergabestelle zu übergeben oder zu versenden.
Montage der Schilder
Bad Heilbrunn, Bad Tölz, Gaißach, Greiling, Kochel, Lenggries, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Wackersberg und DAV Sektionen (ohne ASC)
Montage der Schilder, inkl. Baustelleneinrichtung, Demontage der alten Schilder und Abholung und Verteilung
LEADER
Für dieses Los ist eine Kostenobergrenze in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR vorgegeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben über das Formblatt L124 eine Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister ab (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
III.1.2.1) Nachweis einer Berufs- oder/ und Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe. Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden.
III.1.2.2) weitere Eigenerklärungen gemäß Formblatt L124
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Nimmt der Bieter/Bewerber in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ (Formblatt L236) abzugeben.
zu III.1.2.1) Vorliegende Versicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3000000 €, für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 300000 €
Nicht präqualifizierte Unternehmen geben mit dem Angebot folgende Eigenerklärungen ab:
III.1.3.1)
3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren jeweils mit Angaben zum Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; Leistungsgegenstand, Leistungsanteil, zur Zahl der eigenen eingesetzten Arbeitnehmer; zu etwaigen besonderen technischen oder gerätespezifischen Anforderungen/Besonderheiten der Ausführung (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft).
III.1.3.2)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft)
Auftragsspezifische Einzelnachweise sind von präqualifizierten und nicht präqualifizierten Unternehmen vorzulegen: Mit dem Angebot sind die Teile des Auftrags, die als Unteraufträge an andere Unternehmen vergeben werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
zu III.1.3.1)
Es müssen mindestens 3 Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen (siehe Ziffer II.1.4) aus den letzten 3 Jahren vorgelegt werden (das gilt sowohl für präqualifizierte als auch für nicht präqualifizierte Unternehmen). Als vergleichbar gelten:
- für Los 1: Produktion für Schilder für Wanderwege im Wert von 150000 € netto
- für Los 2: Montage von Wanderschildern im Wert von 180000 € netto
siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bad Tölz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen über das mit dem Angebot abzugebende Formblatt L124 zusätzlich Eigenerklärungen zu
- Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht)
- Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB
- Insolvenzverfahren und Liquidation
- zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
abgeben.
*
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise:
- Referenznachweise
- Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unter-nehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zu-ständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
- Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
*
Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung nach L124 sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung (Formblatt L236) abzugeben.
Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 89/21762411
Fax: +49 89/21762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3
Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Prof.-Max-Lange-Platz 9
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Telefon: +49 8041/4417-700
Fax: +49 8041/4417-999