Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Teilsanierung Gebäude A - Objektplanungen Gebäude sowie Frei- und Verkehrsanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1200-0452-2023/001166
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Steingasse 18
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
Coburg - Amt 65 - Rückert-Mittelschule - Teilsanierung Gebäude A - Objektplanungen Gebäude sowie Frei- und Verkehrsanlagen
Objektplanungen Gebäude (LPH 5-9 HOAI) sowie Frei- und Verkehrsanlagen (LPH 3-9 HOAI)
Rückert-Mittelschule, Löwenstr. 28, 96450 Coburg
Architektenleistungen
Objektplanung und -überwachung Gebäude gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI 2021
Leistungsphasen 5 bis 9 HOAI (71,4 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 2 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III gemäß Objektliste
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Objektplanung und -überwachung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (86,15 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III gemäß Objektliste
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Objektplanung und -überwachung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI 2021
Leistungsphasen 3 bis 9 HOAI (74,75 % der Grundleistungen)
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1 (LPH 3-4 HOAI)
Stufe 2 (LPH 5-7 HOAI)
Stufe 3 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone II gemäß Objektliste
Anrechenbare Kosten: [Betrag gelöscht] EUR (netto)
Terminplanung:
Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: 01.11.2023 bis 31.03.2027
Vorgesehener Baubeginn: 01.09.2024
Fertigstellungstermin der Baumaßnahme:: 14.09.2026
Nutzungsbeginn / Inbetriebnahme:: 15.09.2026
Im Vorgriff auf die Baumaßnahme wird die Stadt Coburg im 3. Quartal 2023 einen Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberfranken sowie weiteren Fördermittelgebern stellen. Grundvoraussetzung für die Vergabe von Bauleistungen ist die Zusage zum vorzeitigen Baubeginn durch die Förderstellen.
Die notwendige denkmalrechtliche Erlaubnis sowie die Baugenehmigung werden durch die Stadt Coburg ebenfalls noch im Jahr 2023 beantragt.
Die Planungen können voraussichtlich im Spätherbst 2023 aufgenommen werden.
Der Stadtrat zu Coburg hat in seiner Sitzung am 25.05.2023 der Entwurfsplanung zur Teilsanierung der Gebäude A und C der Rückert-Mittelschule, Löwenstraße 28, Coburg zugestimmt. Die Objektplanung für Gebäude C ist nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Diese wird vom Hochbauamt der Stadt Coburg in Eigenregie erbracht.
Die im Frühjahr 2023 erteilte schulaufsichtliche Genehmigung basiert auf einem Raumprogramm für 15 Klassen. Laut Schulentwicklungsplan der Stadt Coburg werden derzeit rund 330 Schülerinnen und Schüler an der Rückert-Mittelschule unterrichtet. Die beschlossene Entwurfsplanung sieht die sog. Teilsanierung des Einzelbaudenkmals Gebäude A. Zu überarbeiten sind dabei rund 3.000 m² zuweisungsfähige Nutzungsfläche.
Folgende bauliche Maßnahmen sind im Gebäude A u. a. vorgesehen:
- Austausch sämtlicher Fenster nach historischem Vorbild.
- Erneuerung der kompletten Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) inkl. Einbau einer kontrollierten mechanischen Be- und Entlüftungsanlage für sämtliche Unterrichtsräume und Aula.
- Sanierung der WC-Anlagen für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrpersonal inkl. Schaffung von drei neuen barrierefreien WCs im Untergeschoss, 1. und 2. Obergeschoss.
- Schaffung eines barrierefreien Zugangs auf der Ebene Pausenhof mit barrierefreier innerer Erschließung durch den Einbau einer Aufzugsanlage vom UG bis ins 2. Obergeschoss (Ebene Aula).
- Neuausstattung aller Fachräume (jedoch ohne Werkräume, da bereits in 2017 erneuert).
- Dämmung der obersten Geschossdecke
- Erneuerung der Akustikdecken und Bodenbeläge
Mit der Überarbeitung der Pausenhofgestaltung und des bestehenden Parkplatzes werden die Arbeiten an der Rückert-Mittelschule abgeschlossen. Ziel ist hierbei eine klimaangepasste Gestaltung mit der Pflanzung zusätzlicher Bäume. Die ursprünglich geplante Entsiegelung der Asphaltflächen ist aufgrund der bei Baugrunduntersuchungen festgestellten Altauffüllungen wirtschaftlich leider nicht darstellbar. Die Aufenthaltsqualität soll durch Sitzpodeste unter den großen Bestandsbäumen gesteigert werden. Komplettiert wird das Ganze durch eine gedeckte Fahrradabstellanlage sowie eine zusätzliche Tischtennisplatte und einen Basketballkorb. Dem Wunsch der Schule nach einem kleinen Schulgarten mit Hochbeeten und Gerätehütte soll ebenfalls Rechnung getragen werden.
- Nachweis des gemittelten Gesamtjahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Nachweis des gemittelten Jahresumsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [5 %]
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten zehn Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [40 %]
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) [10 %]
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Auftragsfall zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [15 %]
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [10 %]
- Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen [15 %]
Stufenweise Beauftragung
Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 5-7 HOAI (Stufe 1) im Bereich Objektplanung Gebäude; LPH 3-4 HOAI (Stufe 1) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen:
LPH 8-9 HOAI (Stufe 2) im Bereich Objektplanung Gebäude
LPH 5-7 HOAI (Stufe 2) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
LPH 8-9 HOAI (Stufe 3) im Bereich Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation nach §§ 44 und 75 Abs.1 bis 4 VgV
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist.
Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" für die Objektplanung Gebäude
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekt" für die Objektplanung Freianlagen
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen der LPH 1-9 HOAI in den Leistungsbildern der Objektplanung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen.
Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2013).
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die geforderten Leistungsphasen (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) im vorgegebenen Zeitraum (01.01.2013 - Ablauf Bewerbungsfrist) erbracht wurden. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Angabe der Ausstattung, der Geräte und techn. Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer.
Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Vergabe von Unteraufträgen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV)
Erklärung, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, muss als gesonderte Anlage (siehe Formblatt 235 "Verzeichnis der Leistungen Unterauftragnehmer / anderer Unternehmen" gemäß Vergabeunterlagen) dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern
Eigenerklärung über die Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Maßnahmen (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, etc.) muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Referenzen mit vergleichbaren Anforderungen (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Nachweis von mindestens einer vergleichbaren Referenz mit Planungsleistungen (mind. LPH 5-8 HOAI) im zu vergebenden Leistungsbild für ein Schulgebäude oder ein vergleichbares Bauvorhaben (Stätte / Gebäude der Bildung) mit vergleichbaren Planungs- und / oder Beratungsanforderungen und mit Kosten der KGR 300 bis 600 nach DIN 276 von mind. 4,0 Mio. € (netto)
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Fünf technische Fachkräfte oder technische Stellen im zu vergebenden Leistungsbild
Angabe der Ausstattung, der Geräte und techn. Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
CAD- sowie AVA-Programmnutzung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind die in den Vergabeunterlagen aufgeführten Hinweise zum Verfahren zu beachten!
Postanschrift: Promenade 27 (Schloss)
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/