1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten Schadstoffe Referenznummer der Bekanntmachung: 1015_1904_084.2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Katharinenstr. 1
Ort: Landsberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8191128215
Fax: +49 819112859215
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landsberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten Schadstoffe
1015_1904_084.2_Abbrucharbeiten
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das eingeschossige Gebäude „Flachbau Schlossbergschule“ stammt aus den 1960er Jahren und soll nach Entfernung der Bauschadstoffe vollständig zurückgebaut werden (Grundfläche ca. 1.150m²). Eine Schadstoffuntersuchung liegt erst nach der Vorankündigung vor. Es ist jedoch sicher davon auszugehen, dass umfangreiche Schadstoff-Rückbauarbeiten durchgeführt werden müssen: Asbest, PAK, alte KMF, evtl. PCB, evtl. Schwermetalle. Das ausführende Unternehmen hat daher zwingend eine Zulassung für den Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519 vorzulegen. Zudem müssen alle Voraussetzungen erfüllt sein, um Arbeiten nach TRGS 524 und TRGS 521 durchzuführen.
Es sind keine Bauabschnitte vorgesehen, die Arbeiten können zusammenhängend ausgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zulassung für den Umgang mit schwachgebundenen Asbestprodukten nach TRGS 519; Alle Voraussetzungen für Arbeiten nach TRGS 521 und TRGS 524
Abschnitt IV: Verfahren
es erfolgte eine Fristverkürzung gem. §10a (2) und (5) EU VOB/A eine elektronische Vorankündigung erfolgte am 10.07.2023 und die Ausschreibung wird elektronisch durchgeführt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538 München
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921760
Fax: +49 8921762859
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.