Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe - Leasing von 2 Farbproduktionskopiermaschinen Referenznummer der Bekanntmachung: HG-2023-0124
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bahnhofstraße 16 - 18
Ort: Bad Homburg v. d. Höhe
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 61721003099
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverwaltung Bad Homburg v. d. Höhe - Leasing von 2 Farbproduktionskopiermaschinen
Leasing von 2 Kopiergeräten für die Hausdruckerei
61348 Bad Homburg v. d. Höhe
Die Stadt Bad Homburg v.d.Höhe beabsichtigt mit dieser Ausschreibung zwei neue digitale Farbproduktions-Kopiersysteme anzumieten. Die Anmietung versteht sich inkl. 45.000 Freikopien monatlich Farbe und 15.000 Freikopien monatlich s/w (für beide Geräte zusammen).
Die Gesamtleistung umfasst neben der Gestellung der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Geräte auch einen Fullservicevertrag (ohne Papier) sowie die o.g. Zahl von Freikopien. Die Serviceleistungen (Fullservice) umfassen alle Technikereinsätze mit Ersatz- und Reparaturteile sowie die kontinuierliche bedarfsgerechte Zulieferung von Toner, und sonstigem Verbrauchsmaterial (kein Papier, keine Ringbinder).
Die Geräte sind bei der Aufstellung durch den Auftragnehmer in das Netzwerk einzubinden. Die Verkabelung wird vom Auftraggeber durchgeführt. Die Anbindungen an Druckserver, Mailserver und LDAP-Server sind herzustellen.
Zählerstandsübermittlung, automatische Anforderung von Verbrauchsmaterial sowie Benachrichtigung des technischen Service hat durch Fernüberwachung zu erfolgen.
Zur Gesamtleistung gehört darüber hinaus eine umfassende Schulung der Mitarbeiter des Auftraggebers in der Benutzung der Geräte und der Software.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD
--> Nachweis der Eintragung in das Handels- oder Berufsregister
- Eigenerklärung zu Art. 5k
- Eigenerklärung zu Art. 5k im Falle der Eignungsleihe
- Erklärung zu Bieter-/Arbeitsgemeinschaft gem. Formular 234 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD
--> Erklärung zum Gesamtumsatz
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung undhinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihresErklärungsumfangs die Vorlage einer ausgedruckten und unterzeichneten Einheitlichen EuropäischenEigenerklärung (EEE).
- Eigenerklärung zur Eignung - 124 LD
- Erklärung zur Inanspruchnahme von Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen gem. Formular 235 sowie Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen gem. Formular 236 (soweit zutreffend)
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zum vorläufigen Beleg der für dieses Vergabeverfahren aufgestellten Anforderungen an die Eignung und hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die Auftraggeberin im Rahmen ihres Erklärungsumfangs die Vorlage von unterzeichneten Eigenerklärungen oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
1. Auf Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 wird verwiesen.
2. Allgemeine Anforderungen an Geräte und Zubehör (vgl. auch Abschn. 2 der Allgemeinen Leistungsbeschreibung):
- Bei den anzubietenden Geräten hat es sich ausschließlich um Neugeräte zu handeln.
- Alle Geräte müssen den Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze, in der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Fassung entsprechen.
- Der Anbieter sichert zu, dass die von ihm angebotenen Geräte den in der Bundesrepublik Deutschland durch die gesetzlichen Unfallversicherungsträger in Kraft gesetzten Unfallverhütungsvorschriften (autonome Rechtsnormen), den Arbeitsschutzvorschriften, sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen.
- Die Geräte müssen den Sicherheitsbestimmungen der VDE Standards entsprechen. Die Geräte müssen über ein GS-Zeichen verfügen oder gleichwertige Standards anderer EULänder erfüllen.
- Umweltdatenblätter bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigungen zu den angebotenen
Produkten sowie entsprechende EG-Sicherheitsdatenblätter für den zu verwendenden
Toner.
- Die Daten der Festplatten sollen so gesichert sein, dass sie weder durch manuellen Ausbau, noch durch direkten Zugriff von einem nicht autorisierten PC ausgelesen werden können. Die Daten sollen schon verschlüsselt auf der Festplatte gespeichert werden und nach dem Arbeitsvorgang gelöscht werden.
- Die Geräte haben mind. dem Standard Energy Star 2.0 oder vergleichbaren Standards zu entsprechen
- Alle Geräte müssen eine Zugangskontrolle durch Anwendercodes ermöglichen.
Auf Verlangen des Auftraggebers, hat der Bieter ggf. entsprechende Nachweise vorzulegen.
3. Einsatz Recyclingpapier (vgl. auch Abschn. 9 der Allgemeinen Leistungsbeschreibung):
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebotes, dass auch bei ausschließlicher Verwendung von Recycling-Papieren aus 100 % Altpapier (Blauer Engel DE UZ 14a, DIN EN 12281) die Verfügbarkeit der Kopiergeräte nicht beeinträchtigt wird und Service- bzw. Verbrauchsmaterialzuschläge nicht erhoben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2028
Zur Überprüfung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit der angebotenen Geräte, hat der Bieter einen Standort im Rhein-Main-Gebiet zu benennen, an dem der angebotene Kopierer vom Auftraggeber an einen Tag getestet werden kann. Der Test hat kostenfrei zu erfolgen und setzt keine spätere Auftragsvergabe voraus (vgl. auch Abschn. 10 der Allgemeinen Leistungsbeschreibung).
Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 344.
Nach den §§ 5 und 6 Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) haben die Bewerber/Bieter sowie deren Nachunternehmen Verpflichtungserklärungen abzugeben.
Bestehende Fragen zu den Vergabeunterlagen können ausschließlich schriftlich über die Vergabeplattform (Nachrichtenportal der HAD) bis spätestens 1 Woche vor dem Eröffnungstermin eingereicht werden. Danach eingehende Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Auskünfte anderer Stellen sind nicht verbindlich.
Die von dem Bieter zur Verfügung gestellten, auch personenbezogenen Informationen und Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b erfasst, organisiert, gespeichert und verwendet. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und ggf. weitere beteiligte Behörden verwenden diese Datenausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nur in unten beschriebenem Umfang an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Die Abgabe einer Datenschutzerklärung ist Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes des Bieters.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Antrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriftenvor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
Ein Antrag ist unzulässig, wenn Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund dieser Bekanntmachung(§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB) oder in den Vergabeunterlagen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB) erkennbar sind, nicht bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden.
Ergeht eine Mitteilung des Aufraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland