Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, AG 4 - 7 ab LP 5 bis LP 9 für die Erweiterung und Generalsanierung der Don Bosco-Schule Stappenbach Referenznummer der Bekanntmachung: DBS_ERW-SAN _ELT-3
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ludwigstr. 23
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thomas Scholz
E-Mail:
Telefon: +49 951/85-410
Fax: +49 951/85-8410
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung nach HOAI Teil 4, Abschnitt 2, AG 4 - 7 ab LP 5 bis LP 9 für die Erweiterung und Generalsanierung der Don Bosco-Schule Stappenbach
Ingenieurleistungen ab Leistungsphase 5 bis Leistungsphase 9 nach aktueller HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7 für :
- Erweiterung des privaten Sonderpädagogische Förderzentrums um fehlende Klassenzimmer, Gruppenräume und eine Mensa;
- Generalsanierung von Sporthalle und Bestandsgebäude.
Durchführung der Baumaßnahme im laufenden Schulbetrieb auf Grundlage der bereits vorliegenden Ergebnisse der Grundlagenermittlung (LP 1), Vorplanung (LP 2) und der Entwurfsplanung (LP 3).
Anhand der bereits vorliegenden Entwurfsplanung kann für die Realisierung davon ausgegangen werden, dass mindestens drei Bauabschnitte gebildet werden müssen:
- 1. Bauabschnitt: Abbrucharbeiten am Bestand, Neubaumaßnahme, Teilsanierung Bestand Schule
- 2.Bauabschnitt: Teilsanierung Bestand Schule, abschnittsweise
- 3. Bauabschnitt: Sanierung Bestand Sporthalle
Gesamtkosten gem. Kostenschätzung ca. 19,5 Mio. EUR brutto (KG 200-700).
Markt Burgebrach
Das private Sonderpädagogische Förderzentrum in Stappenbach wurde in mehreren Bauabschnitten errichtet. Als erstes Gebäude wurde die damalige Volksschule im Jahr 1967 gebaut (= 1. Bauabschnitt). Der Gebäudeteil besteht aus zwei jeweils 3 geschossigen Hauptkörpern mit Pultdach, dazwischen befindet sich ein Querriegel als Verbindungsbau.
In diesem Gebäudeteil wurden bisher ein Pultdach erneuert (2008), das Haupteingangselement ersetzt (2006), das Knaben-WC saniert (2000) und Brandschutzmaßnahmen durchgeführt (2012).
1984 wurden am westlichen Gebäudeflügel verschiedene Fachklassenräume, Lehrerzimmer, Verwaltungsräume und eine Turnhalle mit Umkleiden und sonstigen Zubehörräumen errichtet (= 2. Bauabschnitt). Dieser Bauteil ist eingeschossig. Das Hausmeisterwohnhaus entstand ebenfalls in dieser Zeit.
2012 wurde das Flachdach dieses Bauabschnitts durch geneigte Dächer ersetzt. In gleichem Zug wurden Brandschutzmaßnahmen durchgeführt.
Als bisher letzte Erweiterung der Schulanlage wurden 1999/2000 neue Klassenräume in einem zweigeschossigen Bau an der Südseite des ehemaligen Volksschulgebäudes erstellt (= 3. Bauabschnitt).
Am 3. BA wurden bisher lediglich übliche Unterhaltsmaßnahmen durchgeführt.
Durch das Ganztagesangebot in der Don Bosco-Schule hat sich der Flächenbedarf erhöht. Im Zuge der Bedarfsermittlung wurde der abstrakte Raumbedarf der Schule angepasst und aktualisiert. Im Ergebnis ergibt sich rein rechnerisch ein Erweiterungsbedarf von 892 m². Dieser besteht aus einem Klassenzimmer, Räume für die Verwaltung, eine Pausenhalle sowie Räume für die Ganztagesbetreuung mit Versorgungsküche und Speiseraum. Bei der Küchenplanung wird aktuell von 150 Essenteilnehmern ausgegangen.
Neben dem notwendigen Erweiterungsbau ist die Generalsanierung der Bestandsgebäude des 1 und 2. Bauabschnitts vorgesehen.
Für die Entwurfsplanung (Leistungsphasen 1, 2 und 3) wurden bereits Architekten- und Ingenieurbüros beauftragt. Der Kostenrahmen für die Kostengruppen 200 bis 700 gem. DIN 276 12-2008 für die Generalsanierung und Erweiterung liegt bei ca. 19,5 Mio. EUR brutto.
Die Sanierungs- und Erweiterungsmaßnahme muss im laufenden Schulbetrieb durchgeführt werden. Es ist daher mit Bauabschnitten und einer entsprechend langen Bauzeit zu rechnen. Ausweichräume können nur in begrenztem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden den zugelassenen Bietern weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Beauftragung umfasst die Ingenieurleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 nach aktueller HOAI Teil 4, Abschnitt 2, Technische Gebäudeausrüstung Anlagengruppen 4, 5, 6 und 7 und erfolgt stufenweise.
Gesamtkosten gem. Kostenschätzung (netto):
Anlagengruppe 4: ca. 1.150.000 €
Anlagengruppe 5: ca. 332.000 €
Anlagengruppe 6: ca. 58.000 €
Anlagengruppe 7: ca. 88.500 €
Terminvorausschau:
Weiterführung der Planung ab Leistungsphase 5: innerhalb 2 Wochen nach Auftragserteilung (voraussichtlich 42. Kalenderwoche 2023)
Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9, vorerst nur die Leistungsphasen 5 bis 7.
- Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit
- Personelle und fachliche Qualifikation
- Fachliche Qualifikation, Referenzobjekte
- Besondere Qualifikationen
- Technische Ausstattung
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen.
Die Leistungen werden nach dem Verhandlungsverfahren vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Die Leistungsphasen 1, 2 und 3 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) werden nicht beauftragt, da diese schon erbracht wurde.
Stufe 1: Leistungsphasen 5 bis 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9.
Der Auftraggeber wird mit Zuschlagerteilung zunächst nur die Stufe 1 beauftragen. Die Weiterbeauftragung der Stufe 2 ist optional und erfolgt unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Maßnahme durch Auftraggeber und Zuschussgeber. Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber hat somit jederzeit die Möglichkeit das Vorhaben zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf die weitere Beauftragung besteht, noch können daraus sonstige Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen.
Die Leistungsphasen 1, 2 und 3 nach HOAI (Grundlagenermittlung, Vorplanung und Entwurfsplanung) werden nicht beauftragt und sind somit nicht Gegenstand des Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.2.1 nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder;
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur der Fachrichtung Elektrotechnik (mind. Bachelor/Dipl.-Ing.) oder in einem vergleichbaren Studiengang oder ein vergleichbarer Abschluss (Meister, Techniker); Berufserfahrung mind. 5 Jahre in zuvor genannter Fachrichtung..
Ein Mitglied der Bietergemeinschaft muss dem Auftraggeber gegenüber als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Bei Mehrfachbewerbungen werden alle betroffenen Bewerber ausgeschlossen.
Nachweis über die Vertretungsvollmacht desjenigen, der den Bewerber bzw. die Bietergemeinschaft vertritt, sowie bei Bietergemeinschaften zusätzlich eine Bietergemeinschaftserklärung im Original (z. B. Handelsregisterauszug oder Vollmacht der Partner einer Gesellschaft).
Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung je Versicherungsfall in Höhe von:
bei Sachschäden min. [Betrag gelöscht] EUR bei Personenschäden in Höhe von min. [Betrag gelöscht] EUR (es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung)
oder
Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung in geforderter Höhe abgeschlossen wird.
Vom Bewerber sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung folgende Angaben und Referenzen erforderlich:
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und §124 GWB vorliegen und ggf. Angabe zu Maßnahmen der Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Bei Bietergemeinschaften müssen die Eigenerklärungen von allen Mitgliedern erbracht werden. Von sonstigen Beteiligten (insbesondere Unterauftragnehmer) sind separate Eigenerklärungen vorzulegen;
Leistungsfähigkeit des Büros: Die Anzahl der im Jahresdurchschnitt Beschäftigten des Wirtschaftsteilnehmers jeweils für die letzten drei Jahre. Die Beschäftigten sind zu gliedern in Führungskräfte und technische Beschäftigte/sonstige Angestellte;
Angabe, ob der Bewerber beabsichtigt, unter Umständen einen Teil (Prozentsatz) des Auftrags als Unterauftrag zu vergeben oder zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt.
Falls ja, sind die entsprechenden Nachweise und Erklärungen des Teilnahmeantrages oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung für den betreffenden Wirtschaftsteilnehmer separat einzureichen.
Die Leistungsphasen 5-9 sind gem. § 47 (5) VgV direkt vom Bewerber selbst oder im Fall einer Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft auszuführen.
Im Falle einer Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist durch den Bewerber, bzw. bei Bietergemeinschaft von einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft, eine Erklärung des Drittunternehmens als Nachweis über die zur Verfügung stehenden Kapazitäten vorzulegen;
Als wertbare Büroreferenzen sind zwei Projekte aus den letzten 10 Jahren, bei denen die LP 8 zu mindestens 50 v. H. erbracht wurde, mit den im Teilnahmeantrag geforderten Angaben einzureichen.
Die Referenzprojekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:
Referenz 1:
Einordnung aller Anlagengruppen (AG) mindestens in Honorarzone II gem. HOAI Anlage 15 Nummer 15.2
(hier ist zu beachten, dass bei einem Investitionsvolumen der AG 4, 5, 6 und 7 von 1,0 Mio. EUR brutto die volle Punktzahl erreicht wird).
Der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 5 bis 8 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Referenz 2:
Sanierungsobjekt - Einordnung aller Anlagengruppen (AG) mindestens in Honorarzone II gem. HOAI Anlage 15 Nummer 15.2.
(hier ist zu beachten, dass bei einem Investitionsvolumen der AG 4, 5, 6 und 7 von 0,5 Mio. EUR brutto die volle Punktzahl erreicht wird).
Der Bewerber bzw. bevollmächtigte Vertreter hatte die Projektleitung mindestens für die Leistungsphasen 5 bis 8 inne. Die Referenzleistung darf vom Bewerber auch in einem anderen Büro (z. B. als leitender Mitarbeiter) erbracht worden sein, wenn darüber eine Bestätigung der Projektleitung durch dieses Büro nachgewiesen wird.
Es können zur Darstellung der Referenzen pro Projekt max. 3 Einzelblätter in DIN A4 Format als Anlage eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
Die Wertung der Referenzen erfolgt entsprechend der Bewertungsmatrix.
Der Teilnahmeantrag und die Bewertungsmatrix stehen unter dem in Ziffer I.3 genannten Zugang
siehe geforderte Nachweise (III. 1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform:
Telefon: +49 22198578-0
E-Mail:
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen.
Technische Hotline der e-Vergabe-Plattform:
Telefon: +49 22198578-0
E-Mail:
Rückfragen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Einsendefrist schriftlich und nur über die Vergabeplattform subreport/ Elvis zu stellen.
Kosten für die Erstellung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Enthalten die Bekanntmachung oder die Bewertungsmatrix nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat der Bewerber unverzüglich schriftlich (über die Vergabeplattform) darauf hinzuweisen.
Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordert wird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Bei fremdsprachigen Nachweisen ist eine deutsche Übersetzung beizufügen. Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle.
Die Bewerber werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktezahl erzielt wird.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die gestellten Anforderungen und liegt die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien über der geplanten Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch das Los (§75 (6) VgV) erfolgen. Die ermittelten Bewerber erhalten mit Aufforderung zur Angebotsabgabe einen Ausschreibungstext für die Stufe 2.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser (oder die EEE) ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Es gelten die Regelungen des § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.