EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transportes von Abfällen an Recyclinghöfen für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Weidenweg 1
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und des Transportes von Abfällen an Recyclinghöfen für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Übernahme und Transport verschiedener Abfälle von den Recyclinghöfen (inkl. Containergestellung).
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in einem Los ausgeschrieben und besteht im Wesentlichen aus den unter Punkt II.2.4 aufgeführten Einzelleistungen.
Landkreis Donau-Ries / Landkreis Dillingen
• Gestellung der benötigten Wechsel-/Umleercontainer an den insgesamt 43 Recyclinghöfen im Verbandsgebiet (Landkreise Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries), sowie teilweise zusätzliche Gestellung von Presscontainern.
• Verpressung, einschließlich Lagerung und Verladung des gesamten Papiers (Kartonagen und Altpapier), zu Ballenware auf dem Betriebsgelände des Auftragnehmers (oder einem anderen vom Bieter im Angebot zu benennenden Standort im Verbandsgebiet) zur Bereitstellung für das mit der Verwertung beauftragte Unternehmen.
• Übernahme der verschiedenen Abfallfraktionen an den Recyclinghöfen und Transport zu den vom AWV vorgegebenen Übergabestellen.
Der Vertrag verlängert sich zweimal um jeweils ein Jahr (bis max. 31.12.2030), wenn dieser nicht mindestens zwölf Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit durch einen der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird (Vertragsverlängerungsmöglichkeit/-en).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2020 bis 2022 (für 2022 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre.
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den containergestützten Transport von Siedlungsabfall.
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über den containergestützten Transport von mindestens 2.000 Mg pro Jahr festem Siedlungsabfall von kommunalen Wertstoffhöfen/Recyclinghöfen oder bei Gewerbebetrieben. Die Referenz/-en sind für jedes der Jahre 2020 bis 2022 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Abfallfraktion, Mengen und der jeweiligen Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation"; Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Der rechtzeitige Abruf etwaig vorliegender Bieterinformationen während der Angebotsphase erfolgt eigenverantwortlich durch den Bieter. Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport (in Textform) einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.