01979 Lauchhammer - medientechnische Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2023

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Lauchhammer
Postanschrift: Liebenwerdaer Straße 69
Ort: Lauchhammer
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 01979
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lauchhammer.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

01979 Lauchhammer - medientechnische Schulausstattung im Rahmen des DigitalPakt Schule 2019-2024

Referenznummer der Bekanntmachung: 09/2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Eine an pädagogischen Zielsetzungen orientierte IT-Ausstattung der Schulen ist eine wesentliche Voraussetzung zur Förderung der Medienkompetenz von Schülerinnen und Schülern und für den Einsatz digitaler Medien im Unterricht.

Die Stadt Lauchhammer will im Zuge dieser Zielsetzung für vier Schulen in öffentlicher Trägerschaft die Klassenzimmer mit interaktiven Touchdisplays sowie dem notwendigen Zubehör ausstatten.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
51611100 Hardwareinstallation
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Hauptort der Ausführung:

Stadt Lauchhammer Liebenwerdaer Straße 69 01979 Lauchhammer GS Europaschule Lauchhammer

Heinrich-Zille-Straße 14

01979 Lauchhammer-Mitte, OS Am Wehlenteich Lauchhammer Naundorfer Str. 36 01979 Lauchhammer-Mitte, GS Waldschule Lauchhammer-Ost Robert-Koch-Straße 4 01979 Lauchhammer-Ost, GS Gartenschule Lauchhammer West Kopernikusstraße 3 01979 Lauchhammer

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Folgende Maßnahmen sind dazu nötig:

1.) Installation, Inbetriebnahme und Konfiguration gemäß den Vorgaben und Anforderungen des Auftraggebers.

2.) Testbetrieb und Fehlersimulation des Betriebs der neuen interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör

3.) Schulung der Lehrer und Administratoren an den neuen interaktiven Touchdisplays inkl. Zubehör

Ziel des Projektes, ist die einheitliche Ausrüstung der Schulen mit einer homogenen medientechnischen Ausstattung. Das Projekt wird im Rahmen des 'Digitalpaktes' umgesetzt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: fachliche Eignung / Gewichtung: 20
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 80
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für die Maßnahme werden zweckgebundene Zuwendungen auf Grundlage der Richtlinie des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPaktSchule 2019-2024 gewährt.

Die Zuwendung dient der Finanzierung der Maßnahme "Medientechnische Ausstattung von Schulen" in der Stadt Lauchhammer.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 068-204260
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 09/2023
Bezeichnung des Auftrags:

01979 Lauchhammer - medientechnische Schulausstattung im Rahmen des Digit...

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
30/06/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bechtle GmbH & Co. KG IT-Systemhaus
Postanschrift: Am Seegraben 16
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE40B Oberspreewald-Lausitz
Postleitzahl: 03051
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Maßnahme werden zweckgebundene Zuwendungen auf der Grundlage der Richtlinie des Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Umsetzung des DigitalPaktSchule 2019-2024 gewährt. Di e Zuwendung dient der Finanzierung der Maßnahme "Medientechnische Ausstattung in Schulen" in der Stadt Lauchhammer.

Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4N6081

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661-719
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/07/2023

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