Ex post: Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus Biomethan mittels Plasmalyse Referenznummer der Bekanntmachung: 125-22 IIb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Karl-Wiechert-Allee 60C
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30625
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kanzlei-dagefoerde.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex post: Vergabe von Planungsleistungen für die Errichtung einer Anlage zur Erzeugung von Wasserstoff aus Biomethan mittels Plasmalyse
Erbringung von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI) und weitere Planungsleistungen zur Errichtung einer Plasmalyseanlage zur Gewinnung von Wasserstoff.
Hannover
Am Deponie-Standort Lahe des Zweckverbands Abfallwirtschaft Region Hannover (aha) soll klimaneutral Wasserstoff aus anfallendem Biomethan erzeugt und aufbereitet werden. Damit sollen die im Zuge der EU-Clean Vehicles Directive sukzessive anzuschaffenden, brennstoffzellenelektrischen Abfallsammelfahrzeuge, emissionsfrei betrieben werden.
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sind Planungsleistungen der technischen Ausrüstung (§§ 51 ff. HOAI), Leistungsphasen 1-9 für die Anlagengruppe 7.2 (Verfahrenstechnische Anlagen) sowie der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während Planung und Ausführung..
Das Projekt wird aus Mitteln der Wasserstoffrichtlinie des Landes Niedersachsen gefördert. Der Abrufzeitraum für die Fördermittel endet am 14.11.2025.
Mit Zuschlagserteilung erfolgt zunächst die Beauftragung des Auftragnehmers mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 der genannten Leistungsbilder sowie der Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Planung der Ausführung nach RAB 30 Pkt. 3.1 (Grundbeauftragung).
Die Grundleistungen der Leistungsphasen 5 ff. und die Besonderen Leistungen der genannten Leistungsbilder sowie die Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitskoordination während der Ausführung des Bauvorhabens nach RAB 30 Pkt. 3.2 kann der Auftraggeber optional durch einseitigen Abruf in bis zu drei weiteren Paketen bei Bedarf beauftragen (Folgebeauftragungen). Eine Verpflichtung zum Abruf von Folgebeauftragungen besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Wöhlerstraße 42
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
- Teilleistungen Technische Ausrüstung
- SiGeKo
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL67HR
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.