Modernisierung der IT Infrastruktur für das Gymnasium St. Augustin im Rahmen des Digitalpakts Schule Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-15-0002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Markt 17
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabebüro
E-Mail:
Telefon: +49 3437/9858-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grimma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der IT Infrastruktur für das Gymnasium St. Augustin im Rahmen des Digitalpakts Schule
Modernisierung der IT-Infrastruktur für das Gymnasium St. Augustin im Rahmen der Digitalpakts Schule
Gymnasium St. Augustin
Klosterstraße 1 bzw. Colditzer Straße 34
04668 Grimma
Für die Modernisierung der IT-Infrastruktur soll folgendes beschafft werden:
- 12 Switche
- 17 WLan Access Points + optianle nach Ausleuchtung
- 1 Server
- 90 AiO
- 56 Notebooks
- 26 Tafeln
- 14 Robotik Sets
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Anlage 1: Eigenerklärung
- Anlage 2: Eigenerklärung Sanktionen
- Anlage 1: Eigenerklärung durchschnittlicher Jahresumsatz der letzten 3 Jahre von mind. 150.000,00 €
- Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflicht
- Anlage 1: Eigenerklärung mit Referenzen (Mindestanforderung: wenigstens 1 Referenz für die Beschaffung von IT-Leistungen (Hardware) für eine Schule einer öffentlichen Trägerschaft, welche mit Fördermitteln finanziert worden sind) und durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl in den letzten 3 Jahren
- Zertifikate des eingesetzten Montagepersonals als zertifizierte Fachkraft für Befestigungstechnik (Bei Aufstellung der Hardware vorzuweisen
- CE-Konformitätskennzeichung
- DIN EN 62368-1
- DIN EN 14434 2010:04
- Nachweis TÜV GS
- Nachweis Umweltverträglichkeit
- Stückliste - Produktdatenblätter
- Nachweis Registrierung und Garantieverlängerung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).