E04.1: Kabel, Kabeltragesysteme & Kabelmontage ET K5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bgm.-Grünzweig-Str. 87
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ulrich Hahn
E-Mail:
Telefon: +49 62159177240
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gml-ludwigshafen.de
Abschnitt II: Gegenstand
E04.1: Kabel, Kabeltragesysteme & Kabelmontage ET K5
Auftragsgegenstand ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
1. das Engineering,
2. die Lieferung,
3. die Montage,
4. die Inbetriebsetzung
5. der Probebetrieb und
6. die umfassende Dokumentation
von elektrotechnischen Einrichtungen (Kabel, Kabeltragesysteme & Kabelmontage incl. Automatenverteiler) für den Kessel 5 des MHKW Ludwigshafen.
Ludwigshafen am Rhein
Auftragsgegenstand ist nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen:
1. das Engineering,
2. die Lieferung,
3. die Montage,
4. die Inbetriebsetzung
5. der Probebetrieb und
6. die umfassende Dokumentation
von elektrotechnischen Einrichtungen (Kabel, Kabeltragesysteme & Kabelmontage incl. Automatenverteiler) für den Kessel 5 des MHKW Ludwigshafen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Anforderungen für die Teilnahme und an die einzureichenden Angebote ergeben sich im Einzelnen aus den Teilnahmebedingungen (s. Vergabeunterlagen).
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 613116-2234
Fax: +49 613116-2113
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen ist in § 160 GWB geregelt.
§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1)
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
[…]
(3)
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem AG nicht inner-halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AGs, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“