Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2022 - 464
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Gemeinde Ostercappeln / Kindertagesstätte Venne - Generalplanungsleistungen für den Neubau einer Kindertagesstätte
Kindertagesstätte Venne N.N. 49179 Ostercappeln
Der Rat der Gemeinde Ostercappeln hat am 23.03.2021 den Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Venne mit zunächst zwei Gruppen und einer optionalen Erweiterungsmöglichkeit um weitere bis zu vier Gruppen beschlossen.
Die Kindertagesstätte Venne soll voraussichtlich als 4-gruppige Einrichtung mit zwei Integrationsgruppen für Kinder von 3 - 6 Jahren und zwei Krippengruppen gebaut werden. Zusätzlich sollen zwei weitere Gruppen, die als eine Krippengruppe und als eine Integrativgruppen betrieben werden, optional eingeplant werden.
Gesucht wird eine Planung, die den aktuellen Anforderungen an eine zeitgemäße Kindertagesstätte mit guten architektonischen, pädagogisch richtigen und funktional durchdachten Merkmalen entspricht, sowie die konzeptionellen Voraussetzungen erfüllt.
Der energetische Qualitätsstandard soll die Anforderungen an ein Effizienzhaus 40 erfüllen. Der Primärenergiebedarf darf max. 30 kWh/m2*a betragen. Auf den Dach- und/oder Fassadenflächen soll eine Photovoltaik-Anlage mit einer Größe von ca. 30 kWp eingeplant werden. Für die Optimierung des Strom-Eigenverbrauchs sollen Batteriespeicher eingeplant werden.
Gegenstand dieses Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen für den Neubau der Kindertagesstätte in Venne. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen und umfasst die nachfolgenden Leistungsbilder (LB):
* LB1: Objektplanung Gebäude und Innenräume, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9
(gem. §§ 33 ff. HOAI i.V.m. Anlage 10)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB2: Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1-8, Grundleistungen der Leistungsphase 1-9
(gem. §§ 53-56 HOAI i.V.m. Anlage 15)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB3: Tragwerksplanung, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6
(gem. §§ 49-52 HOAI i.V.m. Anlage 14)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 5-6 werden separat beauftragt.
* LB4: Freianlagen, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
(gem. §§ 38-40 HOAI i.V.m. Anlage 11)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 6-7 werden separat beauftragt.
4. Stufe: die Leistungsphasen 8-9 werden separat beauftragt.
* LB5: Brandschutzkonzept, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-9
(gem. AHO Heft Nr. 17)
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphasen 4-5 werden separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphase 8 wird separat beauftragt.
* LB6: Bauphysik, Grundleistungen der Leistungsphasen 1-7,
Wärmeschutz und Energiebilanzierung
1. Stufe: die Leistungsphasen 1-3 werden unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt.
2. Stufe: die Leistungsphase 4 wird separat beauftragt.
3. Stufe: die Leistungsphasen 5-7 werden separat beauftragt.
* LB7: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Zeitplan / Termine / Fristen
- Vorstellung der Projektkonzepte ca. KW 19/2023
- Auftragsvergabe bis ca. KW 28/2023
- Planungsbeginn sofort nach Auftragsvergabe
- Einreichung des Bauantrages beim Landkreis Osnabrück Ende 2023
- Baubeginn August 2024
- Fertigstellung Mai 2026
Kosten
Kostengruppe 200 - Herrichten und Erschließen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 300 - Baukonstruktion: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 400 -Technische Anlagen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 500 - Freianlagen: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostengruppe 600 - Ausstattung: [Betrag gelöscht] EUR brutto
Kostenrahmen gesamt [Betrag gelöscht] EUR brutto
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Die Leistungsphasen der Stufen 1 sind mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt. Die Leistungsphasen der weiteren Stufen werden mit dem Abschluss des Vertrages dem Auftragnehmer nicht beauftragt. Der AG behält sich lediglich das Recht zum Abruf der Leistungen vor.
Der Abruf der Leistungen der weiteren Stufen bedarf der Schriftform, um wirksam zu sein.
Dem AN steht kein Anspruch auf Abruf der Leistungen der weiteren Stufen zu, er kann auch aus der stufenweisen Beauftragung oder Nichtbeauftragung keinerlei weitergehenden Rechte, gleich welcher Art, ableiten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Rohling Planung GmbH
Postanschrift: Rheiner Landstraße 11
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49078
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY15LRRWG7
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland