Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Bauauftrag

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 118-368358)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Andernach GmbH
Postanschrift: Läufstraße 4
Ort: Andernach
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56626
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kanzlei Forkert
E-Mail:
Telefon: +49 2632/98985-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kanzlei-forkert.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau der Uferbefestigung im Stromhafen Andernach, 1.BA

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45000000 Bauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Ausgeschrieben wird die Sanierung der Hafenspundwand im Stromhafen Andernach. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.

Die Ausschreibung wird in 2 Lose aufgeteilt: Los 1 - Uferbefestigung; Los 2 - Platzbefestigung.

Im bestehenden Rheinhafen Andernach wurden an der Uferspundwand des Stromhafens Schäden festgestellt. Lokal weist die vorhandene Uferspundwand starke Kopfverformungen Richtung Rhein auf. Darüber hinaus ist die vorhandene Spundwand unverankert als auch für die örtlichen Verhältnisse mit einer geringen Einbindung ausgeführt. Aufgrund der aufgetretenen Schäden sowie der Bauteilabmessungen ist die vorhandene Uferspundwand und das unmittelbar angrenzende Hafengelände als nicht mehr standsicher eingestuft. Um die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit der Liege- und Umschlagstellen im Stromhafen auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist eine Sanierung der Hafenspundwand erforderlich. Der Stromhafen Andernach befindet sich westlich des Hafens Andernach am Rhein zwischen Rhein-km 611,732 und Rhein-km 612,620. Im Bereich zwischen Rhein-km 611,732 und 612,255 befindet sich der zu sanierende Abschnitt. Rheinabwärts bis Rhein-km 612,620 liegt der „0. BA“, welcher bereits mit einer neuen Uferspundwand saniert wurde. Der verbleibende Abschnitt von Rhein-km 611,732 bis Rhein-km 612,255 unterteilt sich in die Bauabschnitte (BA) eins bis drei. Gegenstand dieser Ausschreibung ist der 1. BA von Rhein-km 612,090 bis Rhein-km 612,255 mit einer Länge von ca. 163 m.

Das vorhandene Ufer hinter der Spundwand ist teilgeböscht ausgeführt. Am Kopf der Spundwand befindet sich eine Stahlbetonberme, welche in eine durch vergossene Wasserbausteine gesicherte Böschung übergeht. Am Kopf der Böschung befinden sich das Fundament einer ehemaligen Kranbahn sowie ein, elektrotechnisch zurückgebauter, Stromkanal. Erkundungen und Schürfe haben lokal weitere Fundament-Reste unterhalb der Hafenflächen ergeben, welche im Zuge der Maßnahme abzubrechen und zu entsorgen sind. Die befestigten Hafenflächen beginnen ab Hinterkante Kranbahnbalken und grenzen im Süden an die Straße „Uferstraße“. Die Hafenflächen sind mit einer Asphaltdecke und entsprechendem Unterbau befestigt. Die Entwässerung der Hafenflächen erfolgt im Bestand über die Uferböschung/Uferspundwand in den Rhein.

Am Rhein-km 612,255 schließt an die vorhandene Uferspundwand eine Schwergewichtswand an. Die vorhandene Uferböschung läuft hier im Bestand mit einer steilen Böschungsneigung zur Schwergewichtswand aus. Bei der vorhandenen Uferspundwand der Liegestelle handelt es sich um Doppelbohlen Larssen III aus Stahl mit einer Länge von ca. 7 - 9 m und einer Oberkante bei ca. +54,10 m NN. Die Uferspundwand ist unverankert. Die Geländeoberkante oberhalb der Uferböschung liegt bei ca. +58,40 m und steigt zur „Uferstraße“ mit einer Querneigung von ca. 3% bis 6% an. Entlang der Uferspundwand sind im 1. BA fünf Böschungstreppen in einem Abstand von ca. 35 m aus Stahlbeton vorhanden. Zudem sind an der Böschungsoberkante sieben Poller mit Stahlbeton-Fundament integriert. Steigeleitern als auch Nischenpoller sind im Bestand nicht vorhanden. Eine umfassende Beschreibung der ausgeschriebenen Leistung sind in der Baubeschreibung und dem Leistungsverzeichnis enthalten, das sich in den Vergabeunterlagen befindet. Die vollständige Erfüllung des Leistungsverzeichnisses und der Baubeschreibung nebst allen Anlagen ist Mindestvoraussetzung und wird als solche Vertragsbestandteil. Ausführungsbeginn: Nach Zuschlagserteilung

Fertigstellung bis: Ca. Februar 2025

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 118-368358

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 17/07/2023
Ortszeit: 16:00
muss es heißen:
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 16:00
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 17/09/2023
muss es heißen:
Tag: 24/09/2023
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 17/07/2023
Ortszeit: 16:00
muss es heißen:
Tag: 24/07/2023
Ortszeit: 16:00
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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