Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV Referenznummer der Bekanntmachung: 38/21

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 122-387650)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Burgenlandkreis
Postanschrift: Neidschützer Straße 1
Ort: Naumburg (Saale)
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06618
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgenlandkreis.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Generalplanungsleistungen "Kloster Sankt Claren - Umbau zum Bildungscampus" gemäß § 17 Abs. 1 VgV

Referenznummer der Bekanntmachung: 38/21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Burgenlandkreis als Bauherr plant unter Inanspruchnahme mit Fördermitteln in Weißenfels einen zentralen Bildungscampus zu entwickeln.

Für die Planung des Bildungscampus, für Gymnasium, Musikschule, Volkshochschule und Klosterverein sind das leerstehende Klostergebäude (Am Kloster 2, Flurstück 1703/120) sowie folgende Liegenschaften vorgesehen:

-Saalstraße 4 (Flurstück 1697/120), Gebäude wird abgerissen

-Saalstraße 6 (Flurstück 1697/120), unbebaut, Gebäude ist bereits zurückgebaut

-Saalstraße 2 (Teilfläche von 1714/120), unbebaut

-Teilfläche von 120/4, unbebaut

-Nikolaistraße 45 (Teilfläche von 1713/120), unbebaut

Ein öffentlicher Fußweg, der Rosalskyweg, durchquert nordsüdlich den Bildungscampus.

Das Wohn- und Geschäftshaus Saalstraße 4 wird abgerissen.

Für die Gestaltung eines Neubaus (Anbau) mit direkten Bezug zum Einzeldenkmal Kloster stehen die unbebauten Grundstücke zur Verfügung.

Die Planungsaufgabe besteht im Wesentlichen in der Modernisierung des Denkmals Kloster St. Claren in Kombination eines Neubaus/Anbaus. Es gilt die vorhandenen Bereiche zur barrierefreien Nutzung als Bildungsstandort zu gestalten. Die Formensprache muss sich am Duktus des Klosterkomplexes orientieren. Im Anschluss werden die Außenanlagen entsprechend geplant. Verschiedene Arbeitsweisen und -abläufe erfordern variable und innovative Raumkonzepte mit moderner technischer Ausstattung in denen sich die Nutzer entfalten können. Der zu planende Bildungscampus soll stets an die Bedürfnisse ihrer Nutzer angepasst werden können. Im Rahmen des zu planenden denkmalgerechten Umbaus gilt es, die verschiedenen Bildungseinrichtungen dahingehend zu gestalten, dass eine räumliche und pädagogische Ver-netzung entsteht und gleichzeitig eine gute Mischung aus offenen und kontrollierbaren Räumen zu schaffen, um beste Bildungsinstitutionen zu entwickeln.

Dementsprechend wird an die Planungsaufgabe ein hoher Wert auf Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit gelegt.

Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber planerische Unterstützung. Gegenstand der hiesigen Vergabe sind daher die folgenden Planungsleistungen:

Generalplanungsleistungen mit den Leistungsbildern:

- Objektplanung Gebäude,

- Fachplanung Technische Ausrüstung,

- Fachplanung Tragwerk,

- Objektplanung Freianlagen,

- Fachplanung Bauphysik,

- Planung vorbeugender und organisatorischer Brandschutz

Die genaue Aufgabenstellung findet sich in der "Vertragsanlage A - Aufgabenbeschreibung".

Kosten:

Die Gesamtkosten der Maßnahme können derzeit nur grob geschätzt werden und belaufen sich auf ca. 25,0 Mio. € brutto. Für die KG 300 sind 15.132.500,00 € brutto, für die KG 400 sind 3.250.000,00 € brutto angesetzt. Auf die Kostengruppe 500 entfallen 1.375.000,00 € brutto.

Zeitplan:

Mit der Planung soll nach der Zuschlagserteilung begonnen werden. Die LPH 3 soll spätestens am 30. September 2024 abgeschlossen sein, also bis zum 31. Juli 2023 sollen die RZBau-Unterlagen erstellt sein.

Die LPH 4 soll bis zum 31. März 2025 abgeschlossen sein.

Die Bauzeit ist vom 1. März 2016 bis 31. Juli 2030 geplant, um eine Nutzungsaufnahme ab 1. August 2030 zu ermöglichen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 122-387650

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: VI.4.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Einlegung von Rechtsbehelfen
Anstatt:
muss es heißen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

siehe unter VII.2)

Abschnitt Nummer: VI.4.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Offizielle Bezeichnung
Anstatt:

Landesverwaltungsamt - 1. und 2. Vergabekammer

muss es heißen:

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe des Angebots gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - 1. und 2. Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).