Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5, stufenweise für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell. Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_KIGA_Gröbenzell_PRJ_2014_0186

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Pfarrkirchenstiftung St. Johann Baptist Grö-benzell, vertreten durch das Erzbischöfliche Ordinariat
Postanschrift: Kirchenstraße 16b
Ort: Gröbenzell
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82194
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Erzbischöfliches Ordinariat - Vergabestelle Bau
E-Mail:
Telefon: +49 892137-1588
Fax: +49 892137-1748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6X3B/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A6X3B
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Pfarrkirchenstiftung
I.5)Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5, stufenweise für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.

Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_KIGA_Gröbenzell_PRJ_2014_0186
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1 bis 5, stufenweise für den Umbau und die Sanierung des Kindergartens St. Johann Baptist in Gröbenzell.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Hauptort der Ausführung:

Kindergarten St. Johann Baptist Klosterweg 3 82194 Gröbenzell

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise.

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Eine Beauftragung der jeweiligen Stufe durch den Auftraggeber hängt insbesondere von folgenden Anforderungen ab:

- Bei Inanspruchnahme von Fördermitteln (kommunale, staatliche und / oder EU-Fördermittel) durch den Auftraggeber, müssen die für die jeweilige Stufe beantragten oder zu beantragenden Fördermittel oder der vorzeitige Maßnahmebeginn bewilligt worden sein;

- Die Finanzierung der noch nicht beauftragten Stufen muss gesichert sein; und

- Es dürfen keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung des Auftragnehmers vorliegen. Ein schwerwiegender Grund liegt beispielsweise vor, wenn Umstände eingetreten sind, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.

Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.

Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.

a) Projektgrundlagen

Eine letzte umfassende Sanierung der Gebäude fand vor rund 30 Jahren statt. Zwischenzeitlich wurden lediglich kleinere Bauunterhaltsmaßnahmen durchgeführt (teil-weise Nachrüstung der Dämmung). Entsprechend ist der Zustand der Gebäude. Sämtliche Bauteile wie Böden, Wände, Fenster etc. sind altersbedingt abgenutzt. Die künstliche Beleuchtung entspricht nicht den heutigen Standards. Es gibt aktuell kein Brandschutzkonzept.

Es gibt im Kindergarten 4 voll ausgelastete Gruppen mit um die 100 Kindern in der Summe. Derzeit besteht eine Mischnutzung aus Kindertagesstätte (überwiegend Erdgeschoss) (im Folgenden nur "KITA") und Wohnnutzung (Obergeschoss) in einem Baukörper. Das Grundstück bietet mit ca. 6.500 m² in der südlichen Hälfte aus-reichend Platz, um temporär Container für den Zeitraum des Umbaus aufzustellen. Seitens der KITA-Leitung und der Kirchenverwaltung wird ein Ausweichen in Container akzeptiert. Eine Reduktion der KITA-Gruppen auf weniger als 4 Gruppen (vorübergehende Schließung) während der Bauphase, um eine abschnittsweise (gruppenweise) Sanierung durchzuführen, ist nicht möglich.

Digitale Bestandspläne im DWG-Format als Planungsgrundlage liegen nicht vor. Die zeichnerische Darstellung des Sanierungskonzeptes wurde anhand von nicht voll-ständigen, nicht aktuellen und teilweise nicht genehmigten Bestandsplänen aus den Jahren 1962 und 1999 erstellt.

Bei der Planung der Generalsanierung sind von dem Auftragnehmer keine baubegleitende Maßnahmen für die Nutzer der KITA wie z.B. Provisorien zu berücksichtigt. Ein Aufzug ist bei der Generalsanierung der KITA nicht vorzusehen.

Die Notwendigkeit eines Aufzuges ist von dem Auftragnehmer hinsichtlich der zu berücksichtigenden Barrierefreiheit im Rahmen einer finanziellen Föderbarkeit und des späteren Genehmigungsprozesses zu prüfen.

Das Gesamtkonzept des Projekts sieht eine klare Trennung zwischen dem Kinder-garten und den Wohnungen vor. Dieses Projekt umfasst die Planung der Sanierung und des Umbaus der KITA. Die Sanierung und der Umbau der Wohnungen sind nicht Teil dieses Projektes und nicht vom Auftragnehmer zu planen. Für die Zukunft sollte nur die eventuell erforderliche Leistung der Heizungsanlage für die Wohnungen in das Gesamtkonzept integriert werden, da die Heizung von einem Technikraum aus verteilt wird.

Der nördliche Gebäudeteil wird zukünftig der Wohnnutzung dienen, der südliche Gebäudeteil wird zukünftig der Nutzung durch den Kindergarten dienen.

b) Generalsanierung Kindergarten:

Der südliche Gebäudeteil soll im Hinblick auf die nächsten 25 Jahre generalsaniert werden. Sanierungsbedürftige Teile der bestehenden Bausubstanz werden erneuert. Aktuelle Standards hinsichtlich Brandschutzes, Hygiene, Sicherheit, Bauphysik, Elektrotechnik und Haustechnik werden dabei berücksichtigt. Die Raumaufteilung wird geringfügig an die aktuellen Bedürfnisse des Kindergartens angepasst.

Die Spatzengruppe erhält im Obergeschoss des südlichen Gebäudeteils einen Gruppenraum, einen Nebenraum sowie einen Waschraum. Der zweite Fluchtweg erfolgt über die bereits vorhandene Fluchttreppe nach Süden. So befinden sich zwei Kinder-gruppen im Erdgeschoss sowie zwei Kindergruppen im Obergeschoss darüber.

Der Hauptzugang erfolgt zentral über den nördlichen Eingang.

Der bestehende Personalraum im Obergeschoss, könnte als Therapieraum dienen. Im Dachgeschoss wird ein großer Ruheraum vorgesehen.

Das bestehende Gebäudevolumen und die bestehende Gebäudefläche bleiben erhalten. Der zentrale eingeschossige Gebäudeteil wird neu organisiert. Die Küche wird optimiert und etwas verkleinert, der Personalraum ist kein Durchgang mehr, ein neuer multifunktionaler Mehrzweckraum zwischen Küche, Personalraum, Leitungsbüro, und Kindergartengruppen entsteht. Die Küche erhält einen gesonderten Gebäudezugang.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/10/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

1. Stufenweise Beauftragung

Die Architektenleistungen werden stufenweise beauftragt nach

- Grundleistungen;

und

- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.

Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.

2. Optionale Besondere Leistungen

Soweit (optionale) Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand vergütet (Stundensatz):

- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner 105,- EUR (netto)

- Projektleiter 85,- EUR (netto)

- Mitarbeiter

(Architekt und Ingenieur): 75,- EUR (netto)

Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Bewerber hat genau (das heißt mindestens und maximal) zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 2 bis 5) anzugeben.

Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.

Soweit der Auftraggeber sich entscheidet, mehr als die Mindestzahl von drei (3) Bewerbern zur Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen, wird er die nachfolgenden Auswahlkriterien anwenden:

Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand des Auftragswerts [vereinnahmtes Honorar (netto)] des Unternehmens jeweils in dem jeweils angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungsphasen 2 bis 5 wie folgt:

Auftragswert (netto) [vereinnahmtes Honorar (netto)] des Unternehmens jeweils in dem jeweils angegebenen unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die Leistungsphasen 2 bis 5 Punkte

>= [Betrag gelöscht] EUR 5 Punkte

>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 4 Punkte

>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 3 Punkte

>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 2 Punkte

>= [Betrag gelöscht] EUR < [Betrag gelöscht] EUR 1 Punkt

< [Betrag gelöscht] EUR 0 Punkte

Für die zwei (2) eingereichten unternehmensbezogenen Referenzprojekte können maximal 10 Punkte (2 x 5) erzielt werden.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des unternehmensbezogenen Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Der Bewerber hat (für sich als Einzelbewerber; für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für den eignungsverleihenden Unterauftragnehmer) die Anlage 206 "Unternehmensbezogene_Referenzprojekte" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Frist zur Teilnahmefrist mehr als 36 Monate beträgt.

Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines Bewerbers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber die maximale Anzahl von fünf (5) Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die Höchstzahl von fünf (5) Bietern nicht überschritten wird.

Gibt es mehr als die Mindestzahl an Bewerbern, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen und die einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestanforderungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht haben, behält sich der Auftraggeber aus Gründen des Wettbewerbs vor, mehr als die geplante Mindestzahl an Bewerbern zu der Angebots- und Verhandlungsphase zuzulassen.

Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV).

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die unter "Beschreibung der Verlängerungen" enthaltenen Angaben zur Verlängerungsoption gelten entsprechend für die hier abgefragte "Beschreibung der Optionen".

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Unklarheiten

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Architekten sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.

2. Eignungsleihe

Beabsichtigt der interessierte Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der interessierte Wirtschaftsteilnehmer in seinem Teilnahmeantrag (bei einem offenen Verfahren in seinem Angebot) Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, der sich die Eignung leiht, hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B

Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.

Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.

Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.

Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:

- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen

- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.

Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.

Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Interessierte Wirtschaftsteilnehmer haben folgende Erklärungen mit ihrem Teilnahmeantrag abzugeben:

1. Bewerber- / Bietergemeinschaften

Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und

- dass alle Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.

Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.

Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden und diese Anlage als Bestandteil ihres Teilnahmeantrags (bei einem offenen Verfahren mit ihrem Angebot) ausgefüllt einzureichen.

2. Ausschlussgründe

2.1. Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

2.2. Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung

Eigenerklärung, dass der interessierte Wirtschaftsteilnehmer seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

2.3. Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB

Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

- das Unternehmen des interessierten Wirtschaftsteilnehmers nicht

o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren der Bieter mit dem Angebot).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung

Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein des Versicherungsunternehmens) über eine bestehende Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung des interessierten Wirtschaftsteilnehmers mit einer Deckungssumme von mindestens

- 3.000.000,- EUR für Personenschäden;

- 3.000.000,- EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden);

bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.

Im Falle eines diese Anforderungen nicht erfüllenden Versicherungsschutzes [oder falls der interessierte Wirtschaftsteilnehmer nicht sicher ist, ob seine aktuelle Versicherungsbestätigung oder -schein die Anforderungen erfüllt], hat der interessierte Wirtschaftsteilnehmer eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (zugelassenen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall das Versicherungsunternehmen mit dem Auftragnehmer unverzüglich und unaufgefordert innerhalb von zwei (2) Wochen nach Vertragsschluss, eine Versicherung abschließt oder anpassen wird, die die vorstehenden Anforderungen erfüllt.

Die Mindestanforderungen an die Versicherung müssen während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Ablauf der Gewährleistung aufrechterhalten werden.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft einzureichen.

Bei eignungsverleihenden Unterauftragnehmern ist ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens für jeden eignungsverleihenden Unterauftragnehmer einzureichen.

2. Tätigkeitsbezogener Jahresumsatz in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 5)

Eigenerklärung, aus der der Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 5) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) ersichtlich ist.

Mindestanforderung ist ein Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 5) in Höhe von mindestens 150.000,- EUR in jedem der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Berufs-_Betriebshaftpflichtversicherung.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 205 "Haftpflichtversicherung" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).

2. Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an den Jahresumsatz (netto) in dem vom Auftrag abgedeckten Tätigkeitsbereich (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume - LPH 1 bis 5).

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) der jeweilige Jahresumsatz (netto) der Bewerber-/Bietergemeinschafts-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe je abgeschlossenem Geschäftsjahr (sofern entsprechende Angaben verfügbar sind) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage als Bestandteil seines Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen (bei einem offenen Verfahren als Bestandteil seines Angebots).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensbezogene Referenzen

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat genau (das heißt mindestens und maximal) zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben in Form einer Liste über die erbrachten wesentlichen Dienstleistungen (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - LPH 2 bis 5) jeweils mit Angabe

- des Namens des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

- der Projektbezeichnung (über ausgeführte Dienstleistungen Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - LPH 2 bis 5);

- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);

- des Auftragswerts (vereinnahmtes Honorar - EUR (netto)) des Unternehmens in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt für die vom Referenznehmer erbrachten Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - LPH 2 bis 5;

- des Erbringungszeitraums (Beginn der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 und Abschluss der Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren) jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);

- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.

Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte sind - was den Erbringungszeitraum anbelangt - nur dann geeignet, wenn mit der Leistungsphase 2 nicht vor dem 01.01.2015 begonnen worden ist und die Leistungsphase 5 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden ist.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Frist zur Teilnahmefrist mehr als 36 Monate beträgt.

Kann ein interessierter Wirtschaftsteilnehmer nicht zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die diesen Referenzzeitraum abdecken, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe zwei (2) Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte

Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des interessierten Wirtschaftsteilnehmers, jedes Mitglieds der Bewerber- /Bietergemeinschaft und jedes - soweit relevant - eignungsverleihenden Unterauftragnehmers und die Zahl deren Führungskräfte in Vollzeitäquivalent in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und 2022) ersichtlich ist.

Für alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer gilt, dass nur solche Beschäftigte und Führungskräfte anzugeben sind, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens drei (3) Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2020, 2021 und 2022), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2020, 2021 und 2022) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.

3. Hinweis

Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen eines interessierten Wirtschaftsteilnehmers kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

1. Unternehmensbezogene Referenzen

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzprojekte.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene_Referenzprojekte" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.

2. Beschäftigtenzahl und Führungskräfte

Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Beschäftigtenzahl und Führungskräfte.

Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und, soweit relevant, der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden. Der interessierte Wirtschaftsteilnehmer hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Teilnahmeantrags einzureichen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Vertrag

Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.

2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung

Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.

3. Datenschutz

3.1 Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren, insbesondere

- zum Bereitstellen von Vergabeunterlagen;

- zur Beantwortung von Bieterfragen;

- zur Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen;

- zur Abfrage und Überprüfung der Eignung, Fachkunde und Leistungsfähigkeit;

- zum Erfüllen vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen;

- zur Aufnahme und Pflege der Bieterkartei (Fachabteilung);

- zu Dokumentationszwecken;

- zur Durchführung in der Vertrags- bzw. Bestellabwicklung;

- zu Kommunikationszwecken.

Die Datenerhebung ist notwendig zur Durchführung des Vergabeverfahrens sowie für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO erhoben.

3.2 Empfänger oder Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden - soweit dies erforderlich ist - weitergegeben an

- das Bundesamt für Justiz zur Einholung von Gewerbezentralregister-Auskünften gemäß § 150a Gewerbeordnung

- das Bundeskartellamt für die Abfrage aus dem Wettbewerbsregister

- Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen

- beauftragte externe Dienstleister (z. B. Projektsteuerer, Planungs- bzw. Ingenieurbüros, Ausschreibungsdienstleister, Rechtsanwälte u. ä.)

- Teilnehmer von Vergabeverfahren zur Information über die Vergabeentscheidung im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen

- die Fachabteilung zur Prüfung der eingegangenen Angebote und Erteilung des Zuschlags

- an die zuständige Nachprüfungsstelle, Vergabekammer bzw. Rechtsanwälte/ Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten

Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.

4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen. Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

5. Erklärung Bezug Russland

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter und - soweit relevant - das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden. Der Bieter hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil seines Angebots einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A6X3B

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/07/2023

Wähle einen Ort aus Bayern

Abensberg
Adelsdorf
Adelsried
Adlkofen
Affing
Aham
Ahorn
Ahorntal
Aicha vorm Wald
Aichach
Aindling
Ainring
Aiterhofen
Aldersbach
Allersberg
Allershausen
Alling
Altdorf
Alteglofsheim
Altenbuch
Altendorf (Landkreis Bamberg)
Altenkunstadt
Altenmarkt an der Alz
Altenmünster
Altenstadt
Altenstadt (Oberbayern)
Altenstadt an der Waldnaab
Altfraunhofen
Altmannstein
Altomünster
Altötting
Altusried
Alzenau
Amberg
Amerang
Amerdingen
Ampfing
Anger
Ansbach
Anzing
Apfeldorf
Aresing
Arnbruck
Arnschwang
Arnstein (Unterfranken)
Arnstorf
Arzberg
Asbach-Bäumenheim
Aschaffenburg
Aschau im Chiemgau
Aschheim
Aßling
Au am Inn
Au in der Hallertau
Auerbach in der Oberpfalz
Aufhausen
Augsburg
Auhausen
Aurach
Aurachtal
Außernzell
Aying
Aystetten
Baar-Ebenhausen
Babenhausen
Babensham
Bad Abbach
Bad Aibling
Bad Bayersoien
Bad Birnbach
Bad Bocklet
Bad Brückenau
Bad Endorf
Bad Feilnbach
Bad Füssing
Bad Griesbach im Rottal
Bad Grönenbach
Bad Heilbrunn
Bad Hindelang
Bad Kissingen
Bad Kohlgrub
Bad Königshofen im Grabfeld
Bad Kötzting
Bad Neustadt an der Saale
Bad Reichenhall
Bad Rodach
Bad Staffelstein
Bad Steben
Bad Tölz
Bad Wiessee
Bad Windsheim
Bad Wörishofen
Baierbrunn
Baiersdorf
Balderschwang
Bamberg
Barbing
Bärnau
Baudenbach
Baunach
Bayerisch Gmain
Bayreuth
Bayrischzell
Bechhofen
Beilngries
Bellenberg
Beratzhausen
Berching
Berchtesgaden
Berg
Berg (Oberfranken)
Berg bei Neumarkt in der Oberpfalz
Bergkirchen
Bergtheim
Bernau am Chiemsee
Bernbeuren
Bernhardswald
Bernried
Bessenbach
Betzenstein
Betzigau
Biberbach
Bibertal
Bindlach
Bischberg
Bischofsgrün
Bischofsheim an der Rhön
Bischofsmais
Bischofswiesen
Bissingen
Blaichach
Böbing
Bobingen
Böbrach
Bockhorn (Oberbayern)
Bodenkirchen
Bodenkirchen
Bodenmais
Bodenwöhr
Bogen
Bonstetten
Brannenburg
Breitenbrunn (Oberpfalz)
Bruck in der Oberpfalz
Bruckberg (Niederbayern)
Bruckmühl
Brunnthal
Bubenreuth
Buch am Erlbach
Buchdorf
Büchenbach
Buchenberg
Büchlberg
Buchloe
Burgau
Burgberg im Allgäu
Burgbernheim
Burgebrach
Burggen
Burghausen
Burgheim
Burgkirchen
Burgkunstadt
Burglengenfeld
Burgoberbach
Burgsinn
Burgstädt
Burgthann
Burkardroth
Burtenbach
Buttenheim
Buttenwiesen
Bütthard
Buxheim (Oberbayern)
Buxheim (Schwaben)
Cadolzburg
Cham
Cham
Chieming
Coburg
Collenberg
Colmberg
Creußen
Dachau
Dachsbach
Dammbach
Dasing
Deggendorf
Deining
Denkendorf
Denklingen
Dentlein am Forst
Dettelbach
Diedorf
Dießen am Ammersee
Diespeck
Dietenhofen
Dietersburg
Dietfurt
Dietmannsried
Dietramszell
Dillingen an der Donau
Dingolfing
Dinkelsbühl
Dittelbrunn
Döhlau
Dollnstein
Dombühl
Donaustauf
Donauwörth
Dorfen
Dörfles-Esbach
Dorfprozelten
Durach
Ebelsbach
Ebensfeld
Ebermannsdorf
Ebermannstadt
Ebern
Ebersberg
Ebersdorf bei Coburg
Ebrach
Eching
Eching (Landkreis Landshut)
Eckental
Edelsfeld
Edling
Effeltrich
Egenhofen
Eggenfelden
Eggenthal
Eggolsheim
Eging am See
Egling
Egloffstein
Egmating
Ehekirchen
Eibelstadt
Eichenau
Eichendorf
Eichstätt
Eiselfing
Eitensheim
Eitting
Elchingen
Elfershausen
Ellingen
Elsenfeld
Eltmann
Emersacker
Emmering
Emmerting
Emskirchen
Erding
Erdweg
Eresing
Ergolding
Ergoldsbach
Ering
Erkheim
Erlangen
Erlbach
Erlenbach am Main
Eschau
Eschenbach in der Oberpfalz
Eschlkam
Eslarn
Essenbach
Estenfeld
Euerbach
Euerdorf
Eurasburg
Eußenheim
Fahrenzhausen
Falkenberg (Niederbayern)
Falkenstein (Oberpfalz)
Farchant
Faulbach
Feilitzsch
Feldafing
Feldkirchen
Feldkirchen (Niederbayern)
Feldkirchen-Westerham
Fensterbach
Feucht
Feuchtwangen
Fichtelberg (Oberfranken)
Finsing
Fischbachau
Fischen im Allgäu
Flachslanden
Flintsbach am Inn
Floß
Forchheim
Frammersbach
Frasdorf
Frauenau
Frauenneuharting
Fraunberg
Freihung
Freilassing
Freising
Freudenberg
Freystadt
Freyung
Fridolfing
Friedberg
Frontenhausen
Fuchsstadt
Fuchstal
Fürsteneck
Fürstenfeldbruck
Fürstenstein
Fürstenzell
Fürth
Furth im Wald
Füssen
Gablingen
Gädheim
Gaimersheim
Gangkofen
Garching an der Alz
Garching bei München
Garmisch-Partenkirchen
Gars am Inn
Gattendorf
Gaukönigshofen
Gauting
Gefrees
Geiselbach
Geiselhöring
Geiselwind
Geisenfeld
Geisenhausen
Geldersheim
Geltendorf
Gemünden am Main
Georgensgmünd
Gerbrunn
Geretsried
Gerhardshofen
Germaringen
Germering
Geroldsgrün
Gerolsbach
Gerolzhofen
Gersthofen
Gessertshausen
Giebelstadt
Gilching
Glattbach
Glonn
Gmund am Tegernsee
Goldbach (Unterfranken)
Goldkronach
Görisried
Gößweinstein
Graben
Gräfelfing
Grafenau
Gräfenberg
Grafenrheinfeld
Grafenwiesen
Grafenwöhr
Grafing bei München
Grainau
Grainet
Grasbrunn
Grassau
Greding
Grettstadt
Gröbenzell
Großaitingen
Großhabersdorf
Großheubach
Großkarolinenfeld
Großmehring
Großostheim
Großweil
Grünwald
Gundelfingen an der Donau
Gundelsheim
Gundremmingen
Günzburg
Gunzenhausen
Gutenstetten
Haag in Oberbayern
Haar
Haarbach
Hagelstadt
Hahnbach
Haibach
Haidmühle
Haimhausen
Haiming
Halblech
Haldenwang
Halfing
Hallbergmoos
Hallerndorf
Hallstadt
Hammelburg
Harburg (Schwaben)
Haselbach
Haßfurt
Hausen
Hausham
Hauzenberg
Hebertshausen
Heideck
Heidenheim (Mittelfranken)
Heigenbrücken
Heiligenstadt
Heilsbronn
Heimenkirch
Heinersreuth
Heldenstein
Helmbrechts
Helmstadt
Hemau
Hemhofen
Henfenfeld
Hengersberg
Hepberg
Heroldsberg
Herrieden
Herrsching am Ammersee
Hersbruck
Herzogenaurach
Heßdorf
Hilgertshausen-Tandern
Hilpoltstein
Hinterschmiding
Hirschaid
Hirschau
Hitzhofen
Höchberg
Höchstadt an der Aisch
Höchstädt an der Donau
Hof
Hofheim in Unterfranken
Hofkirchen
Hohenbrunn
Hohenburg
Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Hohenlinden
Hohenroth
Hohenschäftlarn
Hohenthann
Hohenwart
Hohenwarth
Hollenbach
Hollfeld
Holzgünz
Holzheim
Holzkirchen
Hösbach
Huglfing
Hunderdorf
Hutthurm
Ichenhausen
Icking
Igensdorf
Igling
Ihrlerstein
Illertissen
Illesheim
Illschwang
Ilmmünster
Immenstadt im Allgäu
Inchenhofen
Ingenried
Ingolstadt
Inning am Ammersee
Inzell
Iphofen
Irschenberg
Isen
Ismaning
Itzgrund
Jandelsbrunn
Jettingen-Scheppach
Jetzendorf
Johannesberg
Johanniskirchen
Julbach (Inntal)
Kahl am Main
Kaisheim
Kalchreuth
Kallmünz
Kammeltal
Karlsfeld
Karlshuld
Karlskron
Karlstadt
Karlstein am Main
Kasendorf
Kastl (bei Kemnath)
Kaufbeuren
Kaufering
Kelheim
Kelheim Schäfflerstraße
Kemnath
Kempten (Allgäu)
Kiefersfelden
Kinding
Kinsau
Kipfenberg
Kirchanschöring
Kirchdorf am Inn
Kirchenlamitz
Kirchenthumbach
Kirchham
Kirchhaslach
Kirchheim
Kirchheim bei München
Kirchheim in Schwaben
Kirchroth
Kirchseeon
Kirchweidach
Kissing
Kist
Kitzingen
Kleinheubach
Kleinlangheim
Kleinostheim
Klingenberg am Main
Knetzgau
Kochel am See
Köfering
Kolbermoor
Kolitzheim
Kollnburg
Königsberg in Bayern
Königsbrunn
Königsdorf
Königsmoos
Königstein
Konzell
Kösching
Kößlarn
Kötz
Kraftisried
Kraiburg am Inn
Kranzberg
Kreuth
Kreuzwertheim
Kronach
Kronburg
Krumbach
Krummennaab
Kühbach
Kulmbach
Kumhausen
Kümmersbruck
Künzing
Küps
Kutzenhausen
Laaber
Laberweinting
Lalling
Lam
Landau an der Isar
Landsberg am Lech
Landshut
Langenaltheim
Langenbach
Langenneufnach
Langensendelbach
Langerringen
Langquaid
Langweid am Lech
Lappersdorf
Lauben
Lauf an der Pegnitz
Laufach
Laufen (Salzach)
Laufen an der Salzach
Lauingen
Lauterhofen
Lautertal (Oberfranken)
Lautrach
Legau
Leiblfing
Leidersbach
Leinburg
Leipheim
Lenggries
Lenting
Leutershausen
Lichtenau (Mittelfranken)
Lichtenberg
Lichtenfels
Lindau am Bodensee
Lindenberg im Allgäu
Lisberg
Litzendorf
Lohberg
Lohr am Main
Loiching
Ludwigsstadt
Luhe-Wildenau
Mainaschaff
Mainbernheim
Mainburg
Mainleus
Maisach
Maitenbeth
Mallersdorf-Pfaffenberg
Mammendorf
Mamming
Manching
Mantel
Margetshöchheim
Marklkofen
Markt Bibart
Markt Erlbach
Markt Rettenbach
Markt Schwaben
Marktbergel
Marktbreit
Marktheidenfeld
Marktleugast
Marktleuthen
Marktoberdorf
Marktredwitz
Marktschellenberg
Maroldsweisach
Marquartstein
Martinsried
Marxheim
Maßbach
Massing im Rottal
Mauerstetten
Mauth
Maxhütte-Haidhof
Meeder
Mehlmeisel
Mehring
Meinheim
Meitingen
Mellrichstadt
Memmelsdorf
Memmingen
Memmingerberg
Mengkofen
Merching
Mering
Merkendorf
Mertingen
Metten
Mettenheim
Miesbach
Miltach
Miltenberg
Mindelheim
Mindelstetten
Mintraching
Missen
Mistelbach
Mitteleschenbach
Mittenwald
Mitterfels
Mitterteich
Mitwitz
Möhrendorf
Mömbris
Mömlingen
Mönchberg
Mönchsdeggingen
Moorenweis
Moos (Niederbayern)
Moosach
Moosburg
Moosinning
Moosthenning
Möttingen
Mühldorf am Inn
Mühlhausen (Oberpfalz)
Münchberg
München
München-Flughafen
Münchsmünster
Münnerstadt
Münsing
Murnau am Staffelsee
Nabburg
Nagel
Naila
Nandlstadt
Nassenfels
Nersingen
Neu-Ulm
Neualbenreuth
Neubeuern
Neubiberg
Neubrunn
Neuburg am Inn
Neuburg an der Donau
Neuburg an der Kammel
Neudrossenfeld
Neuendettelsau
Neuendorf
Neuenmarkt
Neufahrn
Neuhaus am Inn
Neuhaus an der Pegnitz
Neuherberg
Neuhof an der Zenn
Neukirchen bei Sulzbach-Rosenberg
Neukirchen beim Heiligen Blut
Neukirchen vorm Wald
Neumarkt in der Oberpfalz
Neumarkt-Sankt Veit
Neunburg vorm Wald
Neunkirchen am Brand
Neunkirchen am Sand
Neuötting
Neureichenau
Neuried (bei München)
Neusäss
Neuschönau
Neusitz
Neusorg
Neustadt an der Aisch
Neustadt an der Donau
Neustadt an der Waldnaab
Neustadt bei Coburg
Neutraubling
Niederaichbach
Niederalteich
Niedernberg
Niederschönenfeld
Niederwerrn
Niederwinkling
Nittenau
Nittendorf
Nordendorf
Nördlingen
Nüdlingen
Nürnberg
Oberammergau
Oberasbach
Oberau
Oberaudorf
Oberaurach
Oberbergkirchen
Oberding
Obergünzburg
Oberhaching
Oberhausen
Oberhausen (bei Neuburg/Donau)
Oberkotzau
Obermeitingen
Obermichelbach
Obernbreit
Obernburg am Main
Oberneuching
Obernzenn
Oberostendorf
Oberpframmern
Oberschneiding
Oberschönegg
Oberschwarzach
Oberschweinbach
Obersöchering
Oberstaufen
Oberstdorf
Obertaufkirchen
Oberthulba
Obertraubling
Obertrubach
Oberviechtach
Obing
Ochsenfurt
Odelzhausen
Oettingen in Bayern
Offenberg
Ohlstadt
Olching
Ortenburg
Osterhofen
Ostheim vor der Rhön
Ottensoos
Otterfing
Ottobeuren
Ottobrunn
Oy-Mittelberg
Palling
Pappenheim
Parkstein
Parkstetten
Parsberg
Partenstein
Passau
Pastetten
Patersdorf
Pegnitz
Peißenberg
Peiting
Pemfling
Pentling
Penzberg
Penzing
Perlesreut
Pfaffenhausen
Pfaffenhofen an der Ilm
Pfaffenhofen an der Roth
Pfarrkirchen
Pfeffenhausen
Pförring
Pforzen
Pfreimd
Pfronten
Piding
Pielenhofen
Pilsach
Pilsting
Pinzberg
Planegg
Plattling
Pleinfeld
Pleiskirchen
Pleystein
Pliening
Plößberg
Pocking
Poing
Polling (bei Mühldorf am Inn)
Polling (bei Weilheim)
Pommersfelden
Poppenhausen
Pörnbach
Postbauer-Heng
Postmünster
Pöttmes
Prackenbach
Pressath
Presseck
Pressig
Pretzfeld
Prien am Chiemsee
Prittriching
Prutting
Puchheim
Pullach im Isartal
Pürgen
Puschendorf
Putzbrunn
Pyrbaum
Rain
Rammingen
Ramsau bei Berchtesgaden
Randersacker
Rattelsdorf
Rattenberg
Raubling
Regen
Regensburg
Regenstauf
Regnitzlosau
Rehau
Rehling
Reichenbach
Reichenberg (Unterfranken)
Reichenschwand
Reichersbeuern
Reichertshausen
Reichertshofen
Reisbach
Reischach
Reit im Winkl
Rennertshofen
Ried (bei Mering)
Rieden
Rieden am Forggensee
Riedenburg
Rieneck
Rimsting
Rödental
Roding
Roggenburg
Rohr
Rohr in Niederbayern
Rohrbach (Ilm)
Rohrdorf
Röhrmoos
Roßbach
Rosenheim
Roßhaupten
Roßtal
Roth
Röthenbach an der Pegnitz
Rothenbuch
Rothenburg ob der Tauber
Röthlein
Rott (Landkreis Landsberg am Lech)
Rott am Inn
Rottach-Egern
Röttenbach (bei Erlangen)
Röttenbach (Landkreis Roth)
Rottenbuch
Rottenburg an der Laaber
Rottendorf
Rotthalmünster
Rötz
Rückersdorf
Rückholz
Rudelzhausen
Rügland
Ruhmannsfelden
Ruhpolding
Ruhstorf an der Rott
Saal an der Donau
Saaldorf-Surheim
Sachsen bei Ansbach
Sailauf
Salzweg
Sand am Main
Sandberg
Sankt Englmar
Sankt Wolfgang
Sauerlach
Schäftlarn
Schauenstein
Schechen
Scheidegg
Scheinfeld
Scheßlitz
Scheyern
Schierling
Schillingsfürst
Schirnding
Schleching
Schliersee
Schlüsselfeld
Schmidgaden
Schnaittach
Schnaittenbach
Schneizlreuth
Schnelldorf
Schöllkrippen
Schöllnach
Schönau am Königssee
Schönberg
Schondorf am Ammersee
Schongau
Schönsee
Schönthal
Schonungen
Schopfloch (Mittelfranken)
Schorndorf
Schrobenhausen
Schwabach
Schwabhausen
Schwabmünchen
Schwaig bei Nürnberg
Schwandorf
Schwanfeld
Schwangau
Schwarzach
Schwarzach
Schwarzach (Niederbayern)
Schwarzach am Main
Schwarzenbach
Schwarzenbach am Wald
Schwarzenbach an der Saale
Schwarzenbruck
Schwarzenfeld
Schwebheim
Schweinfurt
Schwindegg
Seebruck
Seefeld
Seeg
Seeon-Seebruck
Seewiesen
Selb
Senden
Sennfeld
Seubersdorf in der Oberpfalz
Siegenburg
Siegsdorf
Sigmarszell
Simbach am Inn
Sinzing
Sommerach
Sommerhausen
Sonnefeld
Sontheim (Schwaben)
Sonthofen
Spalt
Speichersdorf
Spelle
Spiegelau
Stadtbergen
Stadtlauringen
Stadtprozelten
Stadtsteinach
Stallwang
Stammbach
Stammham
Starnberg
Stegaurach
Stein
Steinbach am Wald
Steindorf
Steingaden
Steinhöring
Steinwiesen
Stephanskirchen
Stockheim (Oberfranken)
Stockstadt am Main
Stötten am Auerberg
Straßlach
Straubing
Strullendorf
Sugenheim
Sulzbach am Main
Sulzbach-Rosenberg
Sulzberg
Sünching
Syrgenstein
Tacherting
Tagmersheim
Tann
Tännesberg
Tapfheim
Tapfheim
Taufkirchen
Tegernheim
Tegernsee
Teisendorf
Teisnach
Tettau
Teublitz
Teuschnitz
Thalmassing
Thalmässing
Thannhausen
Thierhaupten
Thiersheim
Thüngersheim
Thurmansbang
Thurnau
Thyrnau
Tiefenbach
Tirschenreuth
Titting
Tittling
Tittmoning
Töging am Inn
Traitsching
Traunreut
Traunstein
Trautskirchen
Trebgast
Treuchtlingen
Triefenstein
Tröstau
Trostberg
Tuntenhausen
Türkenfeld
Türkheim
Tüßling
Tutzing
Übersee
Üchtelhausen
Uehlfeld
Uffenheim
Uffing am Staffelsee
Unterammergau
Unterdießen
Unterföhring
Untergriesbach
Unterhaching
Untermerzbach
Unterpleichfeld
Unterschleißheim
Unterschwaningen
Untersiemau
Untersteinach
Ursberg
Ursensollen
Uttenreuth
Utting am Ammersee
Valley
Vaterstetten
Veitshöchheim
Velburg
Velden
Vestenbergsgreuth
Viechtach
Vierkirchen (Oberbayern)
Vilgertshofen
Vilsbiburg
Vilseck
Vilsheim
Vilshofen
Vogtareuth
Vohburg an der Donau
Vohenstrauß
Vöhringen
Volkach
Waakirchen
Wackersdorf
Waging am See
Waischenfeld
Wald
Waldaschaff
Waldbrunn
Waldbüttelbrunn
Walderbach
Waldershof
Waldkirchen
Waldkraiburg
Waldmünchen
Waldsassen
Waldthurn
Wallenfels
Wallersdorf
Wallerstein
Walsdorf
Waltenhofen
Warmensteinach
Warngau
Wartenberg
Wartmannsroth
Wasserburg (Bodensee)
Wasserburg am Inn
Wegscheid
Wehringen
Weichering
Weichs
Weiden in der Oberpfalz
Weidenbach (Mittelfranken)
Weidenberg
Weiding
Weihenzell
Weiherhammer
Weil
Weiler-Simmerberg
Weilheim in Oberbayern
Weißenbrunn
Weißenburg
Weisendorf
Weißenhorn
Weißensberg
Weißenstadt
Weismain
Weitnau
Weitramsdorf
Welden
Wemding
Wendelstein
Weng (Isar)
Wenzenbach
Wernberg-Köblitz
Werneck
Wertach
Wertingen
Weßling
Westendorf (Ostallgäu)
Wettstetten
Wielenbach
Wiesau
Wiesenfelden
Wiesent
Wiesenthau
Wiesentheid
Wiesenttal
Wiggensbach
Wilburgstetten
Wildflecken
Wilhermsdorf
Windach
Windischeschenbach
Windsbach
Winhöring
Winzer
Wirsberg
Wittibreut
Wolframs-Eschenbach
Wolfratshausen
Wolfsegg
Wolnzach
Wörnitz
Wörth
Wörth am Main
Wörth an der Donau
Wörthsee
Wunsiedel
Wurmannsquick
Würzburg
Zandt
Zapfendorf
Zeil am Main
Zeilarn
Zeitlarn
Zeitlofs
Zell am Main
Zell im Fichtelgebirge
Zellingen
Ziemetshausen
Zirndorf
Zolling
Zorneding
Zugspitze
Zusmarshausen
Zwiesel