Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ohne die Stadt Neubrandenburg)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platanenstraße 43
Ort: Neubrandenburg
NUTS-Code: DE80J Mecklenburgische Seenplatte
Postleitzahl: 17033
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechts- und Kommunalaufsichtsamt, Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Abfällen aus dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (ohne die Stadt Neubrandenburg)
Übernahme und ordnungsgemäße und schadlose Verwertung (§ 7 Abs. 2 KrWG) von Altpapier und Haushaltsschrott für das Gebiet des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Neubrandenburg
Verwertung von Altpapier für den Zeitraum 2024 – 2027
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gem. Leistungsbeschreibung
Übernahme von Altpapier, das dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte überlassen wird an den Übergabestellen:
Wertstoffhof Altentreptow,
Kleinanlieferbereich Umladestation Demmin,
Wertstoffhof Feldberg,
Wertstoffhof Friedland,
Wertstoffhof Malchin,
Wertstoffhof Malchow,
Wertstoffhof Mirow,
Kleinanlieferbereich Umladestation Neustrelitz,
Wertstoffhof Penzlin,
Kleinanlieferbereich AEA Rosenow,
Wertstoffhof Röbel/Müritz,
Wertstoffhof Waren (Müritz),
Wertstoffhof Woldegk
und Verwertung durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31.12.2029, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.06.2027 kündigt. Der Vertrag verlängert sich über den 31.12.2029 hinaus um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2031, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.06.2029 oder der Auftragnehmer nicht bis spätestens zum 30.06.2028 kündigt.
Der Auftraggeber kann über § 2 Nr. 1 VOL/B hinaus Änderungen in der Leistungserbringung anordnen, um z. B. abfallwirtschaftlichen, abfallrechtlichen und satzungsrechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Solche Leistungsänderungen können auch Leistungserweiterungen bedeuten, wenn sich dadurch der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Eventuelle Kostenänderungen bei Leistungsänderungen sind unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten unverzüglich zu vereinbaren (§ 2 Nr. 3 VOL/B).
Verwertung von Haushaltsschrott für den Zeitraum 2024 – 2027
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gem. Leistungsbeschreibung
Übernahme von Haushaltsschrott, der dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte überlassen wird an den Übergabestellen:
Abfallentsorgungsanlage (AEA) Rosenow,
Umladestation Demmin
Umladestation Neustrelitz
und Verwertung durch den Auftragnehmer.
Der Vertrag verlängert sich um zwei Jahre bis zum 31.12.2029, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.06.2027 kündigt. Der Vertrag verlängert sich über den 31.12.2029 hinaus um weitere zwei Jahre bis zum 31.12.2031, wenn der Auftraggeber nicht bis spätestens zum 30.06.2029 oder der Auftragnehmer nicht bis spätestens zum 30.06.2028 kündigt.
Der Auftraggeber kann über § 2 Nr. 1 VOL/B hinaus Änderungen in der Leistungserbringung anordnen, um z. B. abfallwirtschaftlichen, abfallrechtlichen und satzungsrechtlichen Erfordernissen Rechnung zu tragen. Solche Leistungsänderungen können auch Leistungserweiterungen bedeuten, wenn sich dadurch der Gesamtcharakter des Auftrags nicht verändert.
Eventuelle Kostenänderungen bei Leistungsänderungen sind unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten unverzüglich zu vereinbaren (§ 2 Nr. 3 VOL/B).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterium 1.1: Eintragung im Berufs- oder Handelsregister (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 1.2: Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.1: Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 2.2: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Berufshaftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. (Bescheinigung zur Berufshaftpflichtversicherung).
Kriterium 2.3: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Umwelthaftpflichtversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. (Bescheinigung zur Umwelthaftpflichtversicherung).
Kriterium 2.4: Der Bieter verfügt zum Vertragsbeginn über eine Umweltschadenversicherung um die Deckung von Schäden abzusichern. (Bescheinigung zur Umweltschadenversicherung).
Der Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren soll die Jahresangebotssumme ohne Berücksichtigung der Verwertungserlöse nicht unterschreiten oder die finanzielle Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung anderweitig nachgewiesen werden.
Die Deckungssummen der Berufshaftpflichtversicherung müssen mindestens in folgender Höhe bestehen:
Sach-, Personen- und Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR; alle Versicherungsfälle eines Jahres: 2,5 Mio. EUR.
Die Deckungssummen der Umwelthaftpflichtversicherung müssen mindestens in folgender Höhe bestehen:
Personen- und Sachschäden: 2,0 Mio. EUR; Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR; alle Versicherungsfälle eines Jahres: 5,0 Mio. EUR.
Die Deckungssummen der Umweltschadenversicherung müssen mindestens in folgender Höhe bestehen:
Alle Versicherungsfälle: 1,0 Mio. EUR.
Los 1:
Kriterium 3.1.1: Der Bieter hat in den letzten drei Jahren im Auftrag mindestens eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einem Kalenderjahr die Verwertung von mehr als 5.000 t Altpapier erfolgreich ausgeführt (Referenzliste).
Kriterium 3.1.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.1.3: Zertifizierung für die Verwertung von Papier (Abfallschlüssel 15 01 01 und 20 01 01) als Entsorgungsfachbetrieb oder eine gleichwertige Bescheinigung (Zertifikat)
Kriterium 3.1.4: Verfügungsrecht über (eine) genehmigte(n) und betriebene(n) Anlage(n) für die Sortierung/Verwertung des Altpapiers des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Angabe der verfügbaren Anlagenkapazität (Nachweis)
Kriterium 3.1.5: Verwertungskonzept für Altpapier mit Angabe der Aufbereitungsschritte und vorgesehenen Verwertungswege (Konzept)
Los 2:
Kriterium 3.2.1: Der Bieter hat in den letzten drei Jahren im Auftrag mindestens eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einem Kalenderjahr die Verwertung von mehr als 100 t Haushaltsschrott erfolgreich ausgeführt (Referenzliste).
Kriterium 3.2.2: Der Bieter verfügt über die für die Ausführung erforderlichen Beschäftigten (Formblatt 124_LD VHB – Eigenerklärung zur Eignung).
Kriterium 3.2.3: Zertifizierung für die Verwertung von Haushaltsschrott (Abfallschlüssel 20 01 40) als Entsorgungs-fachbetrieb oder eine gleichwertige Bescheinigung (Zertifikat).
Kriterium 3.2.4: Verfügungsrecht über (eine) genehmigte(n) und betriebene(n) Anlage(n) für die Sortierung/Verwertung des Haushaltsschrotts des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Angabe der verfügbaren Anlagenkapazität (Nachweis).
Kriterium 3.2.5: Verwertungskonzept für Haushaltsschrott mit Angabe des vorgesehenen Transports zur Verwertungsanlage, der Aufbereitungsschritte und vorgesehenen Verwertungswege (Konzept).
Los 1:
Der Bieter hat in den letzten drei Jahren im Auftrag mindestens eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einem Kalenderjahr die Verwertung von mehr als 5.000 t Altpapier erfolgreich ausgeführt.
Los 2:
Der Bieter hat in den letzten drei Jahren im Auftrag mindestens eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einem Kalenderjahr die Verwertung von mehr als 100 t Haushaltsschrott erfolgreich ausgeführt.
Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach § 9 Absatz 4 Vergabegesetz M-V, Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 11 Vergabegesetz M-V sowie Einhaltung der Vorgaben der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Sanktionsgründen
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung erfolgt ohne Beteiligung von Bietern (§ 55 Absatz 2 Satz 2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Ort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3855885163
Fax: +49 3855884855817
Internet-Adresse: http://www.regierung-mv.de
Das Nachprüfungsverfahren richtet sich nach Kapitel 2 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Ein solches Verfahren kann nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet werden. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer2 GWB, § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Postanschrift: PF 110264
Ort: Neubrandenburg
Postleitzahl: 17042
Land: Deutschland