Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III Referenznummer der Bekanntmachung: 30-2023-EU Los 1-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Niemöllerstraße 1
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Fax: +49 3384191301
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76 ff SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung.
BaE nach §§ 76 ff SGB III zielen darauf ab, Auszubildenden, die aufgrund einer Lernbeeinträchtigung oder sozialer Benachteiligungen besonderer Hilfen bedürfen, die Aufnahme, Fortsetzung sowie den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung zu ermöglichen.
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Maßnahmeort: Potsdam (PLZ: 14467 oder 14471 oder 14473 oder 14478 oder 14480 oder 14482)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76 ff SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung in Potsdam.
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Maßnahmeort: Brandenburg an der Havel (PLZ: 14770 oder 14776)
Leistungsgegenstand ist die Durchführung von Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76 ff SGB III und §§ 4, 5 Abs. 2 ff Berufsbildungsgesetz (BBiG)/§§ 25, 26 Abs. 2 ff Handwerksordnung (HwO) - allgemeine Berufsausbildung einschließlich Stufenausbildung in Brandenburg an der Havel.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. §§ 76ff SGB III
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4B60BK
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 331/866-1719
Fax: +49 331/866-1652
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."