Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0098/2023-61

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Oranienburg,der Bürgermeister
Postanschrift: Schloßplatz 1
Ort: Oranienburg
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle, Haus 1
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oranienburg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße

Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-0098/2023-61
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71330000 Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist die Umsetzung des Integrierte Energetische Quartierskonzept für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße (IEQK). Das Konzept wurde im August 2021 durch die Stadtverordnetenversammlung gebilligt. Im September 2022 gewährte die KFW den Zuschuss aus dem Förderprogramm 432 "Klimaschutz und Klimaanpassung im Quartier" zur Durchführung des energetischen Sanierungsmanagements.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71410000 Stadtplanung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Stadt Oranienburg,der Bürgermeister Schloßplatz 1 16515 Oranienburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Sanierungsmanagement soll bei der Umsetzung des integrierten energetischen Quartierskonzepts folgende Aufgaben übernehmen:

3.1 Projektsteuerung und Qualitätsmanagement der Maßnahmenumsetzung

- Koordination und Kontrolle der Umsetzung des Maßnahmenkatalogs des Integrierten energetischen Quartierskonzepts Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße

- Initiierung und Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen des Konzepts in Absprache mit dem Auftraggeber

- Erkennen und Bearbeitung von Umsetzungshemmnissen, Controlling und Erfolgskontrolle

- Aufbau und Leitung eines Lenkungskreises, Vor- und Nachbereitung von Sitzungen der Lenkungsrunde

- Abstimmung mit der Stadtverwaltung über das genaue Vorgehen bei der Maßnahmenumsetzung

- zentrale Beratungsstelle für fachliche Fragen der energetischen Sanierung von Objekten, sowie Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für Gebäudeeigentümer, interessierte Bürger und weitere Beteiligte

- bei Bedarf Hinzuziehung von zusätzlicher externer Expertise einschließlich Durchführung der Vergabe im Auftrag der Stadt Oranienburg

3.2 Aktivierung und Vernetzung der Akteure

- Aufbau eines Netzwerks der relevanten Beteiligten im Quartier

- Information und Motivation der relevanten Akteure

- Bürger zu energetischen Maßnahmen anregen, interessieren und zu energiesparendem und klimagerechtem Verbrauchsverhalten ermuntern

3.3 Öffentlichkeitsarbeit

- Aufbau eines Quartiersbüros als zentrale Anlaufstelle

- Koordinierung und inhaltliche Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit

- Organisation, Durchführung und Moderation von Schulungsangeboten und Informationsveranstaltungen

- Unterstützung bei der Erarbeitung und Bereitstellung von Informationsmaterialien

3.4 Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses

- Monitoring und Evaluierung des Umsetzungsprozesses auf Grundlage von definierten messbaren Kennzahlen und Indikatoren gemäß energetischem Quartierskonzept, Prüfung, Fortschreibung der Ziele und Indikatoren

- Definition messbarer Kennzahlen und Indikatoren

- Unterstützung bei der systematischen Erfassung und Auswertung von relevanten Daten

- Zusammenfassung der Fortschritte und Ergebnisse im Quartier in einem jährlichen Kurzbericht mit Reflexion der Ausgangssituation

3.5 Unterstützung bei der Entwicklung von Finanzierungkonzepten und Fördermittelakquise

- Verknüpfung der energetischen Stadtsanierung mit anderen Förderprogrammen (insbesondere Städtebauförderung), Unterstützung bei der Akquise von Fördermitteln

- Beratung hinsichtlich Fördermöglichkeiten von energetisch sinnvollen Maßnahmen sowie zur Elektromobilität

- Beratung und Begleitung bei Förderanträgen, Abstimmung mit den Bewilligungsstellen

3.6 Ergebnisdokumentation

- Erstellung von jährlichen Kurzberichten und der Abschlussdokumentation

- Fotografische Dokumentation

- Berichterstattung an den Lenkungskreis

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Projektteam / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Umsetzungskonzept / Gewichtung: 40
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 056-165566
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VGV-0098/2023-61
Bezeichnung des Auftrags:

Energetisches Sanierungsmanagement für das Quartier Weiße Stadt / Walther-Bothe-Straße

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
06/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Gertraudenstraße 20
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 30311697427
Internet-Adresse: http://dsk-gmbh.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YR160CN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: +49 3318661610
Fax: +49 3318661652
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag eines Bieters/Bewerbers bei der Vergabekammer unzulässig sein kann, sofern ein erkannter Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb bestimmter Fristen gerügt oder der Antrag nach Nichtabhilfe der Rüge durch die Auftraggeberin nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung gestellt wird. Die insoweit maßgebliche Vorschrift des § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:

Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023

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