Ökostrom Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0013 Lieferung von Ökostrom

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: AOK Sachsen - Anhalt
Postanschrift: Lüneburger Str. 4
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Justiziariat/Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 3912878-45327
Fax: +49 3912878-845327
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://san.aok.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.dtvp.de/Center
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6QD7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRA6QD7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Gesetzliche Krankenversicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ökostrom

Referenznummer der Bekanntmachung: AOK SAN 2023 - 0013 Lieferung von Ökostrom
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09310000 Elektrizität
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung und der Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien an den Standorten des Auftraggebers in Sachsen - Anhalt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Niederspannungs- Eintarif ohne Leistungsmessung

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Die Lieferung von Ökostrom hat an nachfolgend aufgeführte Abnahmestellen zu erfolgen:

06333 Hettstedt, Am Mühlgraben 4

06449 Aschersleben, Bahnhofstraße 30

06484 Quedlinburg, Weberstraße 15

06406 Bernburg, Friedensallee 11

06526 Sangerhausen, Alte Promenade 49

38820 Halberstadt, Abtshof 14

38820 Halberstadt, Fischmarkt 3

38855 Wernigerode, Burgstraße 24

06366 Köthen, Weintraubenstraße 27 a

06493 Harzgerode, Unterstraße 10

06295 Eisleben, Klosterplatz 24

39288 Burg, Bahnhofstraße 4

06749 Bitterfeld, Röhrenstraße 1

06869 Coswig, Puschkinstrstraße 37

06844 Dessau / Antoniettenstraße 33

39638 Gardelegen, Sandstraße 59

06128 Halle, Südstadtring 90

06268 Querfurt, Merseburger Straße 65a

06712 Zeitz, Humboldtstraße 3-5

06237 Leuna, Am Haupttor 12

39481 Staßfurt, Hamsterstraße 17

06217 Merseburg, Weißenfelser Straße 2

06862 Roßlau, Hauptstraße 128

29410 Salzwedel, Goethestraße 22

39218 Schönebeck, Böttcherstraße 4

Fortsetzung in II.2.14

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Lieferung und den Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien an den vorstehend aufgeführten Standorten des Auftraggebers. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge beträgt 880.800 kWh. Diese ergibt sich aus den tatsächlichen Verbräuchen der Jahre 2020-2022 sowie dem prognostizierten Verbrauch für das Jahr 2023. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge stellt keine Mindestabnahmemenge dar.

Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Fortsetzung von II.2.3 (Abnahmestellen)

39576 Stendal, Schadewachten 42

39517 Tangerhütte, Bismarckstraße 60

06886 Wittenberg, Berliner Straße 3

39326 Wolmirstedt, August Bebel Straße 32

06766 Wolfen, Dessauer Straße 50 c

39164 Wanzleben, Bahnhofstraße 10

39261 Zerbst, Breite Straße 35

39387 Oschersleben, Magdeburger Straße 1

39106 Magdeburg, Lüneburger Straße 6

39106 Magdeburg, Lüneburger Straße 3

39106 Magdeburg, Lüneburger Straße 4, Allgemein

39106 Magdeburg, Lüneburger Straße 5

39112 Magdeburg, Halberstädter Straße 17, 2.OG

39112 Magdeburg, Halberstädter Str. 17, 1. OG

39112 Magdeburg, Halberstädter Str. 17, EG

39112 Magdeburg, Halberstädter Straße 125

39124 Magdeburg, Klosterwuhne 40, 2.OG, Haus 1

38486 Klötze, Bahnhofstraße 76

39340 Haldensleben, Gerickestraße 9

39606 Osterburg, Poststraße 11

II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Niederspannungs- Eintarif mit Leistungsmessung

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
09310000 Elektrizität
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE Sachsen-Anhalt
Hauptort der Ausführung:

Die Lieferung von Ökostrom hat an nachfolgend aufgeführte Abnahmestellen zu erfolgen:

39106 Magdeburg, Lüneburger Str. 4

06108 Halle, Robert-Franz-Ring 14

06842 Dessau, Augustenstraße 84

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Vertrag umfasst die Lieferung und den Kauf von Strom aus erneuerbaren Energien an den vorstehend aufgeführten Standorten des Auftraggebers. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge beträgt 665.000 kWh. Diese ergibt sich aus den tatsächlichen Verbräuchen der Jahre 2020-2022 sowie dem prognostizierten Verbrauch für das Jahr 2023. Die geschätzte jährliche Abnahmemenge stellt keine Mindestabnahmemenge dar.

Die elektrische Energie muss nachweislich zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Sie muss in Anlagen erzeugt werden, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2024
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Rechtspersönlichkeit mit entsprechendem Nachweis: aktueller Handelsregisterauszug, wenn im Handelsregister eingetragen (Erstelldatum nicht vor dem 01.05.2023) sowie Gewerbeanmeldung und ggf. Gewerbeummeldung.

Bei Nichtvorhandensein ist ein gleichwertiger Nachweis einzureichen aus dem die Bezeichnung und Rechtsform der Gesellschaft, die Tätigkeitsbereiche sowie die Anschrift des Firmenhauptsitzes und eventueller weiterer Betriebsstätten hervorgehen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Der Vordruck Eigenerklärung Eignung ist vollständig auszufüllen.

- Der Vordruck Eigenerklärung Zuverlässigkeit ist vollständig auszufüllen

- Eigenerklärung über Eignung inklusive Referenzliste und wenn bereits vorhanden, Kopie der Police der Betriebshaftpflichtversicherung sowie die der angedachten Stromlieferung zugrundeliegenden Ökostrom- Zertifikate

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- Der Vordruck Eigenerklärung Eignung ist vollständig auszufüllen.

- Der Vordruck Eigenerklärung Zuverlässigkeit ist vollständig auszufüllen

Die Betriebshaftpflichtversicherung umfasst mindestens Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme für Personen-, Sach - und Vermögensschäden beträgt 1 Mio. EUR pauschal je Schadenereignis.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, die nach Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich bei allen drei Referenzen um die Lieferung von Ökostrom in vergleichbarer Größenordnung, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung handeln. Die Lieferung muss an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber erfolgt sein.

Je Referenz müssen mindestens 500.000 kWh Ökostrom innerhalb eines Jahreszeitraums geliefert worden sein. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.

Der gelieferte Strom muss während des gesamten Lieferzeitraums zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Strom aus erneuerbaren Energien ist Strom, der in Anlagen erzeugt wird, die ausschließlich erneuerbaren Energien nutzen, einschließlich Strom aus Speicherkraftwerken abzüglich des Eigenverbrauches und der Verluste (ohne Pumpstrom) sowie abzüglich des nicht erneuerbaren Anteils am Pumpstrom.

Erneuerbare Energien sind Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse im Sinne der deutschen Biomasseverordnung einschließlich Biogas, Deponiegas und Klärgas.

Energie, die nach dem 1. Juli 2010 aus flüssiger Biomasse erzeugt wird, wird nur dann als erneuerbare Energie anerkannt, wenn die Nachhaltigkeitskriterien der EU-Richtlinie 2009/28/EG vom 23. April 2009 für Biokraftstoffe und flüssige Brennstoffe eingehalten werden.

Der eingesetzte Ökostrom muss auf eindeutig beschriebene und identifizierbare Quellen zurückgeführt werden können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es sind mindestens drei Referenzen anzugeben, die nach Art und Umfang mit dem ausgeschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Es muss sich bei allen drei Referenzen um die Lieferung von Ökostrom in vergleichbarer Größenordnung, mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung handeln. Die Lieferung muss an öffentliche, industrielle oder gewerbliche Auftraggeber erfolgt sein.

Je Referenz müssen mindestens 500.000 kWh Ökostrom innerhalb eines Jahreszeitraums geliefert worden sein. Die Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre, ausgehend vom Ende der Angebotsfrist, sein.

Als Nachweis, dass es sich bei dem der Lieferung zugrundeliegenden Stroms um Ökostrom handelt, werden folgende Zertifikate oder gleichwertige Zertifikate akzeptiert:

- OK-POWER-Zertifikat,

- ÖKOSTROM-Zertifikate des TÜV Süd,

- "Geprüfter Ökostrom" TÜV Nord oder

- EKOenergie-Zertifikat

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Über die einzureichenden Unterlagen / Erklärungen / Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hinaus, bedarf es der Vorlage von:

- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Artikel 5k der EU-Verordnung 2022/576

- Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben des MiLoG;

- Erklärung zum Datenschutz im Vergabeverfahren

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/08/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/12/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 11/08/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Die Öffnung der elektronischen Angebote findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Teilnahme der Bieter bei der Öffnung der Angebote ist nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Auftraggeberin ist die AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse, vertreten durch den Vorstand, Lüneburger Str. 4, 39106 Magdeburg, Deutschland;

2) Die Vergabeunterlagen stehen über das Online-Portal www.dtvp.de/center unter der Bekanntmachungs-ID

CXP4YRA6QD7 zum Download zur Verfügung.

Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind von Rügen deutlich zu trennen. Fragen, Hinweise und Rügen sind auf elektronischem Wege mittels der Bieterkommunikation über das Vergabeportal dtvp.de an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.

Die Antworten werden allen Unternehmern, welche sich auf www.dtvp.de für das Vergabeverfahren registriert haben, automatisch im Wege der Bieterkommunikation über das Vergabeportal zur Verfügung gestellt. Unternehmen, welche die Vergabeunterlagen ohne Registrierung heruntergeladen haben, haben in eigener Verantwortung die weitere Kommunikation der Auftraggeberin zu verfolgen. Dazu werden im Kommunikationsbereich unter der jeweiligen Ausschreibung Frage-/Antwortlisten (Nachinformationen) erstellt, die der Bieter ohne Registrierung einsehen kann und die er dort selbstständig herunterladen muss. Wir weisen darauf hin, dass der Bieter insoweit verpflichtet ist, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen.

3) Allgemeiner Hinweis Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben. Die in Ziffer III.2.1 bis III.2.3 aufgeführten Voraussetzungen und Nachweise sind für alle Mitglieder zu erbringen. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten;

4) Allgemeiner Hinweis Nachunternehmer: Die Einschaltung von Nachunternehmern für einzelne Teilleistungen ist jeweils möglich. Die Weitergabe von Teilleistungen an Nachunternehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin, § 4 Abs. 4, S. 2. VOL/B bleibt unberührt. Der Bieter muss mit Abgabe des Angebots den Umstand des Einsatzes von Nachunternehmern sowie Art und Umfang der an den/die Nachunternehmer zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Eigenerklärung mitteilen und der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem er jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Nachunternehmer(s) zur Zugriffs-und Leistungsfähigkeit vorlegt (§§ 36, 47 VgV). In diesem Fall gilt die Zustimmung der Auftraggeberin mit dem Zuschlag als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen im Sinne des Konzernrechts im Falle einer Einbeziehung in die Leistungserbringung durch den Bieter als Nachunternehmer anzusehen sind.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRA6QD7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Paragraph 134 GWB Informations- und Wartepflicht:

(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres Angebots und über den frühsten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. ...

Paragraph 160 GWB Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach Paragraph 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach Paragraph 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach Paragraph 135 Absatz 1 Nummer 2. Paragraph 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Paragraph 135 Abs. 1 und 2 GWB Unwirksamkeit:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen Paragraph 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Paragraph 168 Abs. 2, S.1 GWB Entscheidung der Vergabekammer

Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023