Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 25 + 38 und Stat. 57 + 43 sowie Entwicklung des Gewässerverlaufes im Bereich Stat 0 +00 bis Stat. 8 + 00 des Gladauer Bachs Referenznummer der Bekanntmachung: 307A_22

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Unterhaltungsverband "Stremme/Fiener Bruch"
Postanschrift: Heinigtenweg 14
Ort: Genthin
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Postleitzahl: 39307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): abante Rechtsanwälte PartG mbB
E-Mail:
Telefon: +49 341238203-00
Fax: +49 341238203-29
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abante.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2782908/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit bei Stat. 25 + 38 und Stat. 57 + 43 sowie Entwicklung des Gewässerverlaufes im Bereich Stat 0 +00 bis Stat. 8 + 00 des Gladauer Bachs

Referenznummer der Bekanntmachung: 307A_22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71541000 Projektmanagement im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Vorhaben umfasst zum einen den Einbau von Strömungslenkern im Abstand von 25 Metern im Abschnitt von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 des Gladauer Bachs, um abwechslungsreiche Strömungs- und Substratverhältnisse zu schaffen, zum anderen umfasst das Vorhaben den Umbau zweier Stauanlagen bei Stat. 25+38 und bei Stat. 57+43 zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit des Gladauer Bachs unter Beachtung der Vorgaben und in Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE06 Jerichower Land
Hauptort der Ausführung:

Genthin, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Gemeinde Genthin in der Nähe des Ortsteils Gladau (Gemarkung Gladau) und in der Stadt Möckern in der Nähe des Ortsteils Krüssau im Landkreis Jerichower Land verläuft das Gewässer 011 Gladauer Bach des Unterhaltungsverbandes „Strem-me/Fiener Bruch". Bei dem Gladauer Bach handelt es sich um einen kiesgeprägten Tieflandbach, welcher durch einen schwach gekrümmten bis mäandrierenden Verlauf gekennzeichnet ist. Hier liegen flach überströmte Abschnitte im Wechsel mit tiefen Ab-schnitten vor. Im Gewässer dominieren Kiesfraktionen. Der Gladauer Bach ist bis Stat. 25+38 durchgängig.

In dem Abschnitt von Stat. 0+00 bis Stat. 57+43 sollen drei kleinere Maßnahmen durchgeführt werden. Zum einen sollen im Bereich von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 Strömungslenker eingebaut werden und zum anderen sollen zwei Stauanlagen umge-baut werden. Die 3 Maßnahmen sind Teil des Gewässerentwicklungskonzeptes Tuch-eim-Parchener-Bach.

Der Abschnitt von Stat. 0+00 bis Stat. 8+00 ist stark begradigt und das Gewässer weist keinen mäandrierenden Verlauf auf. um hier eine Eigendynamik zu entwickeln, sollen Strömungslenker eingebaut werden. Diese sollen in einem Abstand von 25 m einge-baut werden. Dadurch sollen abwechslungsreiche Strömungs- und Substratverhältnis-se geschaffen werden. Momentan befinden sich links und rechts des Bereiches land-wirtschaftliche Flächen.

Weiterhin befinden sich zwei Stauanlagen bei Stat. 25+38 und bei Stat. 57+43. Diese sollen umgebaut werden. Bei der Stauanlage in dem Ortsteil Gladau bei Gewässerstat. 25+38 soll das Staubauwerk mit einem Schlitzpass oder einem Umgehungsgerinne versehen werden. Die Regulierbarkeit des Wasserstandes soll bestehen bleiben. Die Stauanlage besteht aus Betonfundamenten, welche oberhalb der Stauanlage von einer Spundwand aus Baustahl eingefasst wird. An dem Stau befindet sich ein Durchlass von ca. 10 m Länge, welcher als Überfahrt genutzt wird.

Bei der Stauanlage nahe der Ortschaft Krüssau bei Stat. 57+43 soll ein Umgehungsge-rinne hergestellt werden. Die dort vorhandene Stauanlage hat eine Absturzhöhe von ca. 1,0 m. Das Bauwerk besteht aus Betonfundamenten und Stahlträgern, welche ei-nen Rückstau verursachen. Die Regulierbarkeit des Wasserstandes soll hier ebenfalls gegeben bleiben. An der östlichen Gewässerseite befindet sich das Klärwerk Krüssau und die westliche Gewässerseite wird landwirtschaftlich genutzt.

Durch den Einbau eines Schlitzpasses bzw. eines Umgehungsgerinnes wird die Durch-gängigkeit hergestellt und ermöglicht die Durchwanderbarkeit von Fischen und Mak-rozoobenthos. Durch die Umsetzung der Maßnahmen soll auch das ökologische Po-tenzial verbessert werden.

Für die 3 Maßnahmen sollen mögliche Varianten nach Leistungsphase 1-4 der HOAI betrachtet und geprüft werden. Hierzu wird zunächst nur die Planung (wird separat ausgeschrieben; ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung) beauftragt, um vor der Umsetzung die Machbarkeit zu prüfen. Die Maßnahme soll 2023 in den Leistungspha-sen 1-4 nach HOAI abgeschlossen werden.

Zur Umsetzung dieses Projekts benötigt der Auftraggeber fachliche Unterstützung durch einen erfahrenen Projektsteuerer.

Die Projektsteuerungsleistungen werden in Anlehnung an das Leistungsbild und die Honorierung des Ausschusses der Verbände und Kammern der Ingenieure und Archi-tekten für die Honorarordnung e.V. (AHO), Heft Nr. 9, Stand März 2020, 5. Auflage vergeben.

Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungsinhalte bauen inhaltlich auf dem in der AHO unter § 2 beschriebenen Leistungsbild für Projektsteuerungsleis-tungen auf. Leistungsbestandteil sollen alle Grundleistungen folgender Projektstufen und Handlungsbereiche nach § 2 sein:

• Projektstufen 1 bis 2

• für alle Projektstufen gelten die Leistungsinhalte der Handlungsbereiche A bis E

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Ende: 30/11/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

Az: 631222000002

II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens eine Führungskraft seines Unternehmens einen der nachfolgend genannten Studienabschlüsse der ebenfalls nachfolgend genannten Fachrichtungen vorweist:

• Architektur (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

• Bauingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

• Wirtschaftsingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

Als Nachweis wird akzeptiert: Abschlusszeugnis eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.

Ferner muss er nachweisen, dass die benannte Führungskraft eine Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung oder Zusatzausbildung im Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau absolviert hat.

Als Nachweis wird akzeptiert: Bescheinigung, Zertifikat o.ä. des Veranstalters.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Hinweis: Es sind die Umsatzerlöse i.S.d. § 277 Abs. 1 HGB der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, gerechnet vom Datum der Absendung der EU-weiten Bekanntmachung, anzugeben unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Beispiel: Bei einem Geschäftsjahr vom 1.1. bis zum 31.12. sind die Umsatzerlöse der Jahre 2020 bis 2022 anzugeben.

Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz von im Mittel EUR 400.000,00 (in Worten: Vierhunderttausend). Erfüllt der Bewerber diese Vorgabe nicht, so wird sein Angebot ausgeschlossen.

Das Erreichen bzw. Nichterreichen des Mindestjahresumsatzes wird wie folgt ermittelt: Die angegebenen Umsatzerlöse werden addiert und sodann durch 3 dividiert. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Umsatzerlöse der jeweiligen Mitglieder addiert. Bei einer Eignungsleihe in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht werden die Umsatzerlöse des Eignungsverleihers mit den Jahresumsätzen des jeweiligen Bewerbers addiert.

Der Mindestjahresumsatz von EUR 400.000,00 (in Worten: Vierhunderttausend) ist ein A-Kriterium; bei Nichterfüllung wird das Angebot ausgeschlossen.

achzuweisen ist das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstitut mit einer jährlichen Deckung von:

• mindestens 2,5 Mio. Euro für Personenschäden und

• mindestens 1,0 Mio. Euro für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).

• Je Schadensfall 2-fach maximiert

Bei Bewerbergemeinschaften sind diese Erklärungen zur Haftpflichtversicherung für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft beizufügen und der Versicherungsschutz muss für alle Mitglieder in voller Höhe bestehen. Der Nachweis bzw. die Erklärungen dürfen nicht älter als 12 Monate zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge sein. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Sollte keine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Berufshaftpflicht mit einer geringen Deckungssumme bestehen, ist eine Erklärung eines (oder mehrerer) in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherungs- bzw. Kreditinstituts beizufügen, dass im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung im Sinne der oben genannten Kriterien abgeschlossen bzw. die Versicherungssumme auf die oben festgesetzten Summen erhöht wird. Ein entsprechender Nachweis ist in diesem Fall noch vor Zuschlagserteilung vorzulegen.

Der Nachweis bzw. die Nachweise zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung, die den oben genannten Kriterien genügt, bzw. eine Erklärung eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall noch vor Zuschlagserteilung vorzuhalten, ist als Anlage 306A_2.3 Versicherungsnachweis einzureichen.

Wenn der Bieter noch nicht über die betreffende Versicherung verfügt, ist die hiermit abzugebende Eigenerklärung – vorerst, s.o. – ausreichend.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bewerber muss nachweisen, dass mindestens eine Führungskraft seines Unternehmens einen der nachfolgend genannten Studienabschlüsse der ebenfalls nachfolgend genannten Fachrichtungen vorweist:

• Architektur (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

• Bauingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

• Wirtschaftsingenieurwesen (mindestens Master, Diplom od. gw. [nicht: Bachelor])

Als Nachweis wird akzeptiert: Abschlusszeugnis eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.

Ferner muss er nachweisen, dass die benannte Führungskraft eine Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung oder Zusatzausbildung im Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau absolviert hat.

Als Nachweis wird akzeptiert: Bescheinigung, Zertifikat o.ä. des Veranstalters.

Als Nachweis wird akzeptiert: Abschlusszeugnis eines Studiums an einer deutschen Hochschule oder gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule.

Ferner muss er nachweisen, dass die benannte Führungskraft eine Ausbildung, Weiterbildung, Fortbildung oder Zusatzausbildung im Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau absolviert hat.

Als Nachweis wird akzeptiert: Bescheinigung, Zertifikat o.ä. des Veranstalters.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

siehe oben Ziffer III 1.1 dieser Bekanntmachung

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es sind folgende Eigenerklärungen bzw. Unterlagen für den Bieter, jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer mit gleichzeitiger Eignungsleihe zusammen mit dem Angebot einzureichen:

Anlage 307A_2 Eigenerklärungen Eignung

Anlage 307A_2.1 Übersicht über die Projektbeteiligten

Anlage 307A_2.2 Erläuterungen zur Selbstreinigung

Anlage 307A_2.3 Versicherungsnachweis

Anlage 307A_2.4 Referenzblatt

Anlage 307A_2.5 Nachweis Studienabschluss

Anlage 307A_2.6 Nachweis Qualifikation Projektmanagement mit Schwerpunkt Bau

Anlage 307A_3 Ergänzende Vertragsbedingungen TVergG LSA

Anlage 307A_4 Beachtung der Kernarbeitsnormen

Anlage 307A_5 Erklärung zum Nachunternehmereinsatz

Anlage 307A_6 Erklärung zur Tariftreue und Entgeltlichkeit

Anlage 307A_7 Erklärung Bewerbergemeinschaft

Anlage 307A_11 Datenschutzerklärung

Anlage 307A_12 Eigenerkl.SM&techn.-organ.Maßn.

Anlage 307A_13 Eigenerklärung VO-2022-833

ggf. weitere Unterlagen gemäß Teil V von "Teilnahmeantrag und Eigenerklärungen"

Angebotsvordruck

Anlage 307A_14 Preisblatt

Zahlungsplan

Unternehmensvorstellung (Inhalt beachte Ziffer 2.1 Anlage 307A_Zuschlagskriterien und Erläuterungen)

Vorgehenskonzept (Inhalt beachte Ziffer 2.2 Anlage 306A_9 Zuschlagskriterien mit Erläuterungen)

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 105-330169
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 25/09/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 14/08/2023
Ortszeit: 09:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landesverwaltungsamt 1. und 2. Vergabekammer
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Ort: Halle (Saale)
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen ab Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung ge-nannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Ta-gen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Sachsen-Anhalt zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Sind mehr als 15 Tage vergangen, so ist der Antrag insoweit unzulässig. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprü-fungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Ver-trags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Diese Geltendmachungsfrist verkürzt sich nach Maßgabe von § 135 Abs. 2 S. 2 GWB auf 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auf-tragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Das Zuschlagsverbot nach § 169 Abs. 1 GWB entfällt unter den Voraussetzungen des § 169 Abs. 4 S. 1 GWB; Unternehmen haben die Reaktionsmöglichkeit nach § 169 Abs. 4 S. 2 GWB (§ 169 Abs. 4 S. 1-3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
06/07/2023